Società | Landespersonal

Die neue Dienstordnung

Waltraud Deeg hat es geschafft: Gut 30.000 SüdtirolerInnen haben eine neue Personalordnung.

17 Ja, fünf Nein, sieben Enthaltungen: Auch das Abstimmungsergebnis, mit dem das neue Personalgesetz am Freitag Nachmittag von Landtag verabschiedet wurde, zeugt von  den Differenzen, die zumindest einige Punkte des neuen Dienstrechtes hervorrufen. Eine Verjüngung des in die Jahre gekommenen Beamtenapparats und mehr Synergien zwischen Alt und Jung, mehr Mobilität und Entwicklung, mehr Leistungsbezogenheit bei der Entlohnung sowie eine Absicherung der sozialen Funktion der öffentlichen Verwaltung für die Zukunft: Das sind laut Einbringerin Waltraud Deeg die wichtigsten Eckpfeiler der neuen Regelung. Erstmals nach 20 Jahren ist das Dienstrecht der Landesangestellten damit wieder überarbeitet. Allerdings auch in Bereichen, die eigentlich auf Kollektivvertragsebene statt vom Landtag geregelt gehören, wie die Grüne Abgeordnete Brigitte Fopp nicht aufhört zu kritisieren. Diese „Ursünde“ des Personalgesetzes bereitet ihr vor allem für die Zukunft Sorge: Denn damit wurde ein gesetzlicher Spielraum geschaffen, den in Zukunft auch jemand schlecht ausnutzen könnte, warnte sie einmal mehr im Morgengespräch von RAI Südtirol.

Kein Rütteln gab es im Landtag an der umstrittenen Regelung, dass bis zu 50 Kilometer Anreise zu einer Landesstelle fortan als zumutbar gelten. Die damit in Zusammenhang stehenden Befürchtungen sind laut Personallandesrätin Deeg unbegründet. „99,5 % der Versetzungen werden im Einvernehmen mit den MitarbeiterInnen beschlossen“, wiederholt sie wie ein Mantra.  Wofür der aus dem staatlichen Recht übernommene Passus künftig  gebraucht wird, wird zu verfolgen sein. Vorgesehen war er bei der Erarbeitung des Gesetzes anfangs noch nicht, bestätigt auch Deeg selbst.  

Zumindest als halber Erfolg wird von der Opposition die Abänderung begrüßt, dass die Freistellungen für Gemeinderäte doch nicht ganz gestrichen werden. Angenommen wurde schließlich ein Kompromissvorschlag des PD, der zwei Stunden pro Monat für Gemeinderäte sowie 24 Stunden für Fraktionssprecher in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern vorsieht. Die Grünen hatten eine Freistellung von einem oder zumindest einem halben Tag für Gemeinderäte gefordert.

Erstmals Aufnahme von Nicht-EU-Bürgern

Neu ist auch die Regelung, dass künftig auch Bürger und Bürgerinnen von Staaten aufgenommen werden, die nicht der Europäischen Union angehören. Diesen war der Zugang zum Öffentlichen Dienst bislang weitgehend versperrt. Die Freiheitlichen beantragten bei der Abstimmung, dass über die ebenfalls im Artikel 10 des Gesetzesentwurfes vorgesehene Aufnahme von EU-BürgerInnen getrennt abstimmt wird. Angenommen wurde jedoch beide Bestimmungen. 

Auf allgemeine Zustimmung treffen die vom Gesetz vorgesehenen 40 Stellen für Personen mit Behinderungen, der Generationenvertrag sowie die flexiblere Handhabung der Nebentätigkeiten. Als ungerecht wurde von einigen Oppositionellen unter anderem die Bestimmung bezeichnet, dass Landesangestellte erst ab dem zweiten Tag einer Krankheit ein ärztliches Zeugnis vorlegen müssen. Das Gesetz enthalte insgesamt zu viele Ungleichbehandlungen im Vergleich zur Privatwirtschaft, kritisierte beispielsweise Andreas Pöder von der BürgerUnion.

So intensiv die Diskussion über die neue Personalordnung auch war: Das nun verabschiedete Gesetz ist nur ein Baustein der noch weit umfassenderen Verwaltungsreform, unterstrich die Personallandesrätin am Freitag in ihrer Landtagsreplik. Noch für den Sommer kündigte Waltraud Deeg ein Transparenzgesetz an, das den Zugang der Bürger zu den Verwaltungsakten regle. Ihre größten Ziele für die öffentliche Verwaltung: Mehr Bürgernähe, eine zielgerichtete Mittelverwendung und die Reorganisation des Verwaltungsablaufs, für die es auch eine neue Verwaltungskultur brauche. Die Diskussion kann also weitergehen.