Politica | Referendum im März

Die Reform schwächt die Selbstverwaltung

Der Meraner Anwalt Stefan Thurin sagt Nein zur Justizreform: Sie löse keine Probleme, sondern schwäche die Selbstverwaltung der Gerichte.
Justiz Gerichtsgebäude Referendum
Foto: Sebastian Pichler/unsplash
  • SALTO: Herr Thurin, Sie stimmen beim Verfassungsreferendum am 22./23. März mit Nein?

    Stefan Thurin: Genau, ich werde beim Referendum mit Nein stimmen, weil ich befürchte, dass die Unabhängigkeit und die Selbstverwaltung der Justiz als Ganzes durch die Gesetzesänderung gefährdet werden. Schon heute sind Staatsanwälte und Anwälte vor dem Richter auf gleicher Ebene und die Probleme der Justiz sind ganz andere als ein neues Selbstverwaltungsorgan von Richtern und Staatsanwälten.

  • Richtung Referendum

    Angesichts des Verfassungsreferendums zur Justizreform hat SALTO sechs Fragen an Personen gestellt, die im Rechtswesen tätig sind. Auf diese Weise wollen wir die Gründe darlegen, die für ein Ja oder ein Nein sprechen.
     

  • Die Befürworter des Ja sprechen von einem notwendigen Wendepunkt, die Befürworter des Nein von einer Schwächung der Justiz. Welches Risiko erscheint Ihnen größer?

    Es geht nicht darum, das System „neu“ auszubalancieren, denn die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit ist heute schon ein verfassungsmäßig geschütztes Gut und notwendig zwischen Exekutive und Legislative. Die derzeitige Regierung stößt sich daran, dass sich die Judikative autonom organisiert und möchte diese „Selbstverwaltung“ durch Aufspaltung und Schaffung neuer Verwaltungsorgane schwächen.

  • Thurin Stefan: Der Meraner Rechtsanwalt und Therme-Präsident plädiert für das Nein. Foto: Kottersteger
  • Falls die Reform verabschiedet würde, wie würde sich das Verhältnis zwischen Justiz und Politik verändern?

    Sie müssen sich vorstellen, dass es das erste Mal in der Geschichte der italienischen Republik ist, dass eine Regierung keinen Konsens über eine Verfassungsänderung sucht, sondern ihre Vorstellungen auf diesem Wege umsetzen will.

    Wenn diese Reform morgen in Kraft träte, was würde sich in einem Jahr an den italienischen Gerichten ändern?

    Wenn die Gesetzesänderung die Zustimmung der Bevölkerung erhält, wird sich im Justizwesen für den Bürger und diejenigen, die mit der Justiz zu tun haben, leider nichts ändern. Im Gegenteil werden neue Organe geschaffen, die Ressourcen brauchen, die wir anderswo besser einsetzen könnten. Ob und inwieweit sich bei Bestätigung des Gesetzes in einem Jahr etwas in der Justiz ändern würde, wage ich daher sehr stark zu bezweifeln.

  • Zur Person

    Stefan Thurin ist Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Meran. Er studierte Rechtswissenschaften in Florenz, ist seit 1990 in der Anwaltskammer Bozen eingetragen sowie zur Vertretung vor dem Obersten Gerichtshof Italiens zugelassen. Thurin ist Partner der Kanzlei Thurin, Zeller & Partners und beschäftigt sich vor allem mit Vertrags-, Familien- und Gesellschaftsrecht. Seit 2019 ist er Präsident der Therme Meran AG.

  • Geht diese Volksabstimmung die strukturellen Probleme der Justiz wirklich an?

    Diese Reform und das Referendum ändern gar nichts an den strukturellen Problemen der italienischen Justiz und sind bestenfalls Ausdruck des Unbehagens der Regierung gegenüber der heute bestehenden Unabhängigkeit und Selbstverwaltung der Justiz.

    Wenn Sie einen unentschlossenen Wähler mit einem Argument überzeugen müssten – welches wäre es?

    Das Thema ist für Nichtjuristen kaum greifbar; Sie müssen sich vorstellen, dass es das erste Mal in der Geschichte der italienischen Republik ist, dass eine Regierung keinen Konsens über eine Verfassungsänderung sucht, sondern ihre Vorstellungen auf diesem Wege umsetzen will. Aus meiner Sicht ist das schlagende Argument, dass mit dieser Reform die Selbstverwaltung der Justiz geschwächt wird.

  • Das Referendum

    Die Verfassungsreform zur Trennung der Karrieren zwischen Richtern und Staatsanwälten (bekannt als „Nordio-Reform“) ist eine vom italienischen Parlament verabschiedete Änderung, die die Ordnung der Magistratur grundlegend neu definiert. Sie trennt formell die beruflichen Laufbahnen der Richter von denen der Staatsanwälte, schafft zwei getrennte Oberste Richterräte der Magistratur statt eines einzigen und führt zudem ein neues Disziplinarorgan sowie ein Auswahlverfahren für die Mitglieder durch Los statt durch die traditionelle Wahl ein.

    Diese Änderungen sind noch nicht in Kraft, da sie in den Kammern keine Zweidrittelmehrheit erhalten haben und daher nun von den Wählerinnen und Wählern im Rahmen eines Verfassungsreferendums (geplant für den 22.–23. März 2026) bestätigt oder abgelehnt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger werden entscheiden, ob sie die Reform endgültig annehmen oder die derzeitige verfassungsrechtliche Ordnung beibehalten möchten.