Politica | Referendum im März

„Entscheidung zwischen Pest und Cholera“

Schlechter als eine schlechte Reform ist keine Reform, meint Staatsanwalt Cuno Tarfusser und kündigt an beim Referendum zur Justizreform mit Ja stimmen zu wollen.
Tarfusser, Cuno
Foto: panorama.it
  • SALTO: Herr Tarfusser, was ist der wichtigste Grund, der Sie dazu bewegt, mit JA/NEIN zu stimmen?

    Cuno Tarfusser: Vorausgeschickt, dass die Entscheidung zwischen JA und NEIN zur Verfassungsreform jener zwischen Pest und Cholera gleichkommt, habe ich mich nach reiflicher Überlegung durchgerungen mit JA zu stimmen. Dies obwohl die Reform grottenschlecht und potentiell auch nicht ganz ungefährlich für die Unabhängigkeit der Justiz ist. Trotzdem Ja, weil keine Reform, also Nein, noch grottenschlechter ist. Nein bedeutet nämlich einen weiteren, Jahrzehnte langen, Modernisierungsstillstand der Justiz. 

     

    „Trotzdem Ja, weil keine Reform, also Nein, noch grottenschlechter ist“

     

    Dazu muss ich auch sagen, dass die Schuld dieser unsäglichen Reform einzig und alleine bei der erzkonservativen Haltung der Vereinigung der Richterschaft (ANM) zu suchen ist. Diese hat sich nämlich immer und mit jedem Mittel, gegen jeden Reformvorschlag gewehrt, mit dem einzigen Ziel ihre Macht und ihren politischen Einfluss durch ein perfekt ausgeklügeltes System der Vetternwirtschaft, zu erhalten und weiter auszubauen. Was ja, auch dank einer schwachen Politik, sehr gut gelungen ist. Ich könnte ein Lied davon singen.

  • Richtung Referendum

    Angesichts des Verfassungsreferendums zur Justizreform hat SALTO sechs Fragen an Personen gestellt, die im Rechtswesen tätig sind. Auf diese Weise wollen wir die Gründe darlegen, die für ein Ja oder ein Nein sprechen.
     

  • Die Befürworter des Ja sprechen von der Trennung der Laufbahnen als einem notwendigen Wendepunkt, um das System neu auszubalancieren, während die Befürworter des NEIN eine Schwächung der Justiz befürchten. Welches dieser beiden Risiken erscheint Ihnen konkreter und warum?

    Keines der beiden. Hier wird weder etwas ausbalanciert, noch geschwächt. Das einzig positive was ich der Reform abgewinnen kann ist, dass durch die Auslosung (an Stelle der Wahl) der Richter und Staatsanwälte für die nunmehr zwei Räte der dominante Einfluss der sogenannten „Strömungen“, der sogenannten „correnti“, entschieden geschwächt wird. Dazu muss ich sagen, dass ich keiner dieser Strömungen je angehört habe, weil mir meine Unabhängigkeit wichtiger war, als dass ich mich von offensichtlich ideologisch gesteuerten Gruppierungen hätte steuern und bevormunden lassen. Der einzige Wermutstropfen besteht darin, dass man diese Sekten, wie ich sie nenne, schon viel früher, viel effektiver und mit viel weniger Aufwand hätte bekämpfen und in deren Schranken verweisen können. Leider hat man gewartet bis sie zu fast schon krebsartigen Geschwüren ausgeartet sind und somit nun auch die Heilung der Justiz ungewiss ist.

  • Zur Person

    Cuno Tarfusser (geboren 1954 in Meran) ist ein Staatsanwalt mit einer langen Laufbahn sowohl in der nationalen als auch in der internationalen Justiz. Nach Beginn seiner Laufbahn in den 1980er-Jahren arbeitete er in Italien als Staatsanwalt, zunächst in Bozen und später in Brescia. Im Jahr 2009 wurde er zum Richter am Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gewählt, einem der bedeutendsten internationalen Gerichte. Hier hatte Tarfusser auch das Amt des Vizepräsidenten inne.

    Foto: G.News Sozialgenossenschaft
  • Falls die Reform verabschiedet würde, wie würde sich das Verhältnis zwischen Justiz und Politik verändern?

    Ich glaube nicht, dass sich das Verhältnis entscheidend ändern würde. Politik und Justiz stehen immer und werden immer in einem Spannungsverhältnis stehen. Das ist nicht nur in Italien so, sondern mehr oder weniger überall. Erst vor wenigen Tagen in den USA, Trump gegen Supreme Court. Nur in den autokratisch regierten Ländern gehen Regierung und Justiz, Hand in Hand.

    Wenn diese Reform morgen in Kraft träte, was würde sich in einem Jahr an den italienischen Gerichten ändern? Welche tatsächlichen Auswirkungen hätte sie auf die Justiz?

    In einem Jahr würde sich überhaupt nichts ändern. So wie sie geschrieben ist, braucht es mindestens zwei oder gar drei Generationen an Richtern und Staatsanwälten um eine Veränderung zu spüren.

  • Foto: Alessio Giordano
  • Sind Sie der Meinung, dass diese Volksabstimmung die strukturellen Probleme der italienischen Justiz wirklich angeht, oder besteht die Gefahr, dass sie nur eine symbolische Antwort auf ein tiefer liegendes Unbehagen ist?

    Eines ist ganz sicher, der Bürger wird von dieser Reform überhaupt nichts spüren. Kein Verfahren wird auch nur einen Tag weniger dauern oder „gerechter“ sein. Es geht bei der Reform einzig und alleine darum der Vertretung der Richterschaft den politischen Einfluss zu entziehen und die schon seit langem ausgeartete Vetternwirtschaft zu unterbinden. Ob das mit dieser Reform auch gelingt ist, wie schon gesagt, sehr fraglich.

     

    „Ich verstehe aber, dass der normale Bürger der mit einem Ja oder Nein über etwas abstimmen soll von dem er wenig bis nichts versteht, völlig überfordert ist“

     

    Wenn Sie einen unentschlossenen Wähler mit nur einem Argument überzeugen müssten, welches würden Sie wählen?

    Die gesamte Thematik, die Hintergründe, das Insider Wissen, all das ist zu viel komplex, um mit nur einem Argument daraus irgendjemanden überzeugen zu können. Ich will das auch nicht. Ich verstehe aber, dass der normale Bürger der mit einem Ja oder Nein über etwas abstimmen soll von dem er wenig bis nichts versteht, völlig überfordert ist. Deshalb sage ich einfach und offen, was ich von der Reform halte und warum ich mich für das Ja entschieden habe. Kann sein, dass der eine oder andere unentschlossene Wähler der mich kennt und schätzt sich sagt „Ja. wenn der Tarfusser, der sicher weiß worum es geht, mit Ja stimmt, dann wird das schon richtig sein“.
     

  • Das Referendum

    Die Verfassungsreform zur Trennung der Karrieren zwischen Richtern und Staatsanwälten (bekannt als „Nordio-Reform“) ist eine vom italienischen Parlament verabschiedete Änderung, die die Ordnung der Magistratur grundlegend neu definiert. Sie trennt formell die beruflichen Laufbahnen der Richter von denen der Staatsanwälte, schafft zwei getrennte Oberste Richterräte der Magistratur statt eines einzigen und führt zudem ein neues Disziplinarorgan sowie ein Auswahlverfahren für die Mitglieder durch Los statt durch die traditionelle Wahl ein.

    Diese Änderungen sind noch nicht in Kraft, da sie in den Kammern keine Zweidrittelmehrheit erhalten haben und daher nun von den Wählerinnen und Wählern im Rahmen eines Verfassungsreferendums (geplant für den 22.–23. März 2026) bestätigt oder abgelehnt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger werden entscheiden, ob sie die Reform endgültig annehmen oder die derzeitige verfassungsrechtliche Ordnung beibehalten möchten.