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Keine Klage gegen Sinner?

Update: Die Weltantidopingagentur sieht den Fall Sinner nach Ablauf der Berufungsfrist weiter als offen an. Sie sei mit dem Urteil nicht zufrieden und will mehr Details.
Jannik Sinner
Foto: Jannik Sinner/Facebook
  • Mit heute (10. September) ist Jannik Sinner in der Causa Doping endgültig freigesprochen.  Wie der Corriere della Sera berichtet, bestätigte das Sekretariat des Internationalen Sportgerichtshofs dies gegenüber der Tageszeitung. Die WADA (internationale Weltantidopingagentur) hat keine Berufung gegen das Urteil der Itia (Internationale Tennis-Integritätsagentur) vom 19. August eingelegt, mit dem Jannik Sinner von jeglicher Verantwortung für den doppelten positiven Clostebol-Test im vergangenen März freigesprochen wurde, für den die Berufungsfrist von 21 Tagen bereits abgelaufen ist. 

    Seit der Bekanntgabe dieses Falls stand der Sextner inmitten von kontroversen Diskussionen, zu der sich viele Tennisspieler äußerten. Spätestens seit Sinners Erfolg bei den US Open am vergangenen Sonntag ist diese Diskussion alllerdings (bei den meisten) in den Hintergrund gerückt

  • Update: Der Fall bleibt offen

    Die WADA betrachte den Fall als weiterhin offen und laufend, indem sie sich auf einen speziellen Abschnitt im Artikel 13.2.3.5 des Anti-Doping-Codes beruft. Dieser erlaube es der WADA, die 21-tägige Berufungsfrist erst ab dem Moment zu starten, in dem sie zusätzliche, von der ITIA angeforderte Unterlagen zu dem Fall erhält. Die WADA bestätige, dass sie mit dem bisherigen Urteil von fast 50 Seiten nicht zufrieden war und um spezifische Details gebeten habe, die entsprechenden Unterlagen seien letzte Woche bei der Agentur eingegangen, berichet der Corriere della Sera. Damit habe die WADA noch maximal zwei Wochen Zeit, um Berufung einzulegen.

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Georg Markart Mar, 09/10/2024 - 19:56

Bei Alex Schwazer war die WADA mit der 8 Jährigen Sperre zufrieden und hat jeglichen Einspruch über einer nochmaglichen spezifische Überprüfun abgelehnt,warum wohl???
Bei Jannik Sinner bin ich mir auch nicht sicher ob die WADA nicht doch irgendwie das Haar in der Suppe sucht,nur um sich selbst als Oberstes Gericht zu profilieren.

Mar, 09/10/2024 - 19:56 Collegamento permanente
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Hartmuth Staffler Mer, 09/11/2024 - 16:39

Sinner ist wohl unschuldig, aber sein Fitnesstrainer und der Physiotherapeut müssten unbedingt lebenslänglich gesperrt werden. Vor allem der Fitnesstrainer hat aus ausgebildeter Pharmazeut wohl wissen müssen, dass Clostebol verboten ist. Immerhin stand es ja auch ganz groß auf der Packung der Spraydose, die der Trainer dem Physiotherapeuten gegeben hat. Lesen wird er wohl können.

Mer, 09/11/2024 - 16:39 Collegamento permanente
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Salto User
Manfred Gasser Mer, 09/11/2024 - 16:53

In risposta a di Hartmuth Staffler

Ein positiv getesteter Athlet ist laut WADA immer schuldig, da er dafür sorgen muss, dass keine dopende Substanzen in seinen Körper kommen. Ob man das richtig oder falsch findet sei dahingestellt.
Auf jeden Fall wird man Fitnesstrainer und Physio nicht sperren können, denn bei ihnen muss Vorsatz bewiesen werden, beim Athleten nicht.

Mer, 09/11/2024 - 16:53 Collegamento permanente