Società | Sanität

Mehr Geld und weniger Stunden

Ein höheres Gehalt und reduzierte Arbeitszeiten: Mit dieser „kleinen Revolution“ will das Land die Abwanderung aus den Gesundheitsberufen stoppen.
Arno Kompatscher
Foto: Seehauserfoto
  • Der Fachkräftemangel in der Krankenpflege und in den übrigen Gesundheitsberufen hat mittlerweile gravierende Ausmaße angenommen. Die Landesregierung will nun gegensteuern und hat deshalb neue Richtlinien für die Vertragsverhandlungen des nicht-ärztlichen Personals im öffentlichen Gesundheitswesen genehmigt. Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die heutige (10. Oktober) Sitzung der Landesregierung erklärte, dürfe sich die Wertschätzung für die Pflege- und Gesundheitsberufe nicht nur auf einen Applaus beschränken, sondern müsse sich auch auf dem Lohnzettel wiederspiegeln. Vorgesehen sind deshalb spürbare Gehaltsaufbesserungen und die bereits seit Langem geforderte Angleichung der Entlohnung für vergleichbare Tätigkeiten innerhalb des Sanitätsbetriebes – bis dato gibt es noch erheblich Unterschiede in den vier Gesundheitsbezirken – und in den Seniorenwohnheimen. 

     

  • Weniger Wochenstunden und finanzielle Aufwertung: Mit neuen Richtlinien für die Vertragsverhandlungen sollen Krankenpflege und Gesundheitsberufe attraktiver werden. Auch die Lohnelemente für das Gesundheitspersonal im Sanitäts- und Sozialbereich sollen vereinheitlicht werden. Foto: LPA/Claudia Corrent

    Zudem sehen die neuen Richtlinien eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich von 38 auf 36 Stunden vor. Wie Landeshauptmann Kompatscher erklärte, liege darin kein Widerspruch, denn viele Ausfälle seien auf eine berufliche Überlastung zurückzuführen. Fehlende Arbeitsstunden sollen wiederum durch eine flexiblere Handhabung der Mehrstunden ausgeglichen werden, und sofern es die Dienstanforderungen erlauben, soll das Personal ab dem 55. Lebensjahr eine Befreiung von Turnus-, Feiertags- und Nachtdiensten oder Bereitschaftsdiensten beantragen können. 

    „Wir erreichen damit ein Niveau, um gegenüber Österreich und der Schweiz wettbewerbsfähig zu bleiben“, so Kompatscher. Zudem sollen damit gegenseitige Personalabwerbungen zwischen Gesundheitseinrichtungen und Seniorenwohnheimen künftig vermieden werden.

  • Wir erreichen damit ein Niveau, um gegenüber Österreich und der Schweiz wettbewerbsfähig zu bleiben.

  • Mehr im Geldbeutel

    Die neuen Richtlinien sehen eine deutliche Verbesserung auf der Lohn-Ebene vor. Am Beispiel des Krankenpflegers beträgt die spezifische Pflegezulage heute 90 Euro (jeweils Bruttobeträge) im Monat, diese soll künftig auf 250 Euro angehoben werden. Bei besonderen Erschwernissen wird zudem eine Zulage von bis zu 125 Euro pro Monat eingeführt. Mehrstunden werden mit je 233 Euro vergütet. Wer sich für eine Beibehaltung der bisherigen 38 Wochenstunden anstelle von 36 entscheidet, erhält künftig zwei Stunden als Mehrstunden vergütet – zum Gegenwert von 466 Euro. Das Ausmaß der finanziellen Aufwertung hängt vom jeweiligen Berufsbild ab, kann aber beispielsweise bei Krankenpflegern bis zu 751 Euro pro Monat betragen.

  • Beispiel Krankenpfleger: Die finanziellen Aufwertung kann bis zu 751 Euro im Monat betragen. Foto: Autonome Provinz Bozen
  • Auch für die Aufrechterhaltung der Dienste werden besondere Vergütungen vorgesehen, die Zusatzarbeit soll neu geregelt und die Möglichkeit einer Berufskarriere eingeführt werden. Neu eingeführt werden sollen auch der Solidaritätsurlaub und die Freistellung bis zu drei Monaten von Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind.

    Die Vereinheitlichung der Standards komme einer kleinen Revolution gleich, erklärte Landeshauptmann Kompatscher auf den angepeilten Zeitrahmen angesprochen. In den Verhandlungen müssten sicherlich zahlreiche Detailfragen geklärt werden, „ich würde mir jedoch wünschen, dass die Verhandlungen innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden können“.