Politica | Autonomie

Was im Gesetzesentwurf steht

Seit Donnerstag wartet das Land gespannt auf den Text zur Autonomiereform. Heute wurde er nun übermittelt.
Ausstellung WIr und die Autonomie
Foto: Foto: LPA/Ivo Corrá
  • Wie berichtet, hat der italienische Ministerrat am 9. April den Verfassungsgesetzentwurf zur Reform des Autonomiestatuts der Region Trentino-Südtirol verabschiedet. Drei Tage später übermittelte Regionenminister Roberto Calderoli den Entwurf samt Begleitbericht an Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher, der die Unterlagen umgehend an den Landtagspräsidenten weiterleitete. Damit ist der Weg frei für die parlamentarische Begutachtung in den Landtagen und im Regionalrat. 

  • Die Reform ist Ergebnis bilateraler Verhandlungen mit der italienischen Regierung, nachdem die Autonomie in Folge der Verfassungsreform von 2001 eingeschränkt wurde. Der vorliegende Entwurf ist Teil eines Prozesses, der zunächst im Jahr 2023 mit mehreren Regionen mit Sonderstatut angestoßen wurde, sich jedoch ab Herbst 2024 auf Einzelverhandlungen konzentrierte – angefangen bei der Region Trentino-Südtirol.

  • Wie es im Begleitbericht heißt, ist das Ziel des Reformpakets die Stärkung der Autonomierechte der beiden Provinzen Südtirol und Trentino – im Sinne der ursprünglichen Vereinbarungen von 1992 im Rahmen des UNO-Abkommens mit Österreich. Gleichzeitig sollen die Statutsbestimmungen an EU-Recht und an die seit der Verfassungsreform von 2001 geänderten Rahmenbedingungen in Italien angepasst werden. 

  • Alessandro Urzí: Der Präsident der Sechserkommission zeigte sich in den Medien erfreut darüber, dass seine Vorschläge Eingang in den Gesetzestext gefunden hatten Foto: Ministero Riforme

    Bereits im Vorfeld sind einige Details durchgesickert, wie etwa, dass die Vorschläge des Präsidenten der Sechserkommission, Alessandro Urzí, berücksichtigt worden waren, was von den Rechtsparteien bzw. der konservativen Fraktion innerhalb der SVP mehr als nur kritisch gesehen wird. Dies betrifft die Ansässigkeitsklausel (Wahlrecht), die Vertretung der italienischen Sprachgruppe im Gemeindeausschuss und in der Landesregierung. Tatsächlich wird das aktive Wahlrecht künftig an eine zweijährige Ansässigkeit (bis dato waren es vier Jahre) geknüpft, im Trentino an ein Jahr. Zudem kann sich die Zusammensetzung der Landesregierung an die Sprachgruppen laut Volkszählung orientieren, sprich: Auch wenn es das Wahlergebnis nicht hergibt, ist die Repräsentanz italienischer Vertreter in der Landesregierung gesichert. Womit wohl ein ähnliches Hickhack wie bei der letzten Zusammensetzung der Landesregierung vermieden werden soll. Für die Gemeindeausschüsse soll eine ähnliche Lösung angewendet werden, wobei ebenfalls die Kann-Bestimmung zum Tragen kommt, die – laut Kritiker ein obligatorischen „Muss“ ist –, denn welcher Landeshauptmann bzw. Bürgermeister will sich schon den Vorwurf ausgesetzt sehen, „anti-italienisch“ zu sein. Weitere Bestimmungen betreffen:
     

    • Sprachlich-symbolische Klarstellungen: Die Region wird künftig durchgängig als Trentino-Alto Adige/Südtirol bezeichnet, auch im deutschen Statutstext. Begriffe wie „Provinz“ werden präzisiert zu „autonome Provinz“.
    • Erweiterte Gesetzgebungskompetenzen: Die autonomen Provinzen erhalten exklusivere Zuständigkeiten, insbesondere im Personalrecht, Städtebau, Umweltschutz, Abfallwirtschaft, beim lokalen Handel sowie im Bereich kleiner und mittlerer Wasserkraftwerke.
    • Wildtiermanagement und Sicherheit: Das Management von Wildtieren fällt künftig in den Kompetenzbereich der Landeshauptleute – ausgenommen bleiben jedoch das Waffenrecht und strafrechtliche Aspekte.
    • Statutsänderungen nur mit regionaler Beteiligung: Änderungen am Autonomiestatut müssen grundsätzlich von der Regional- und den beiden Landesregierungen bestätigt werden. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann das Parlament Änderungen dennoch beschließen, jedoch nur unter Wahrung der bestehenden Autonomierechte.
    • Verfassungsrechtliche Kontrolle: Neue Regelungen geben dem Staat 30 Tage Zeit, neue Provinzgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.
  • Die nächsten Schritte

    Die Landtage und der Regionalrat haben nun 60 Tage Zeit, um zu dem Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Eine offizielle deutsche Übersetzung des Entwurfs wird in Kürze nachgereicht. Am kommenden Montag (14. April) wird die SVP auf dem Sonderparteitag in Vahrn über den Text beraten, weiters ist die Abhaltung eines Sonderlandtages geplant.

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Ecco perchè

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△rtim post Sab, 04/12/2025 - 15:33

Es ist klar, dass bei der it. Rechtskoalition Freude aufkommt.
Es ist ihr ja gelungen, Minderheitsschutzklauseln nachhaltig abzubauen.
Da gilt es vor allem im Interesse der dt./lad. Minderheit einiges nachzubessern.
Die SVP hat ja nicht mal eine Anpassung an neue Bedürfnisse (des digitalen Zeitalters) der bestehenden Schutzvorkehrungen gefordert, wie z.B. die gänzliche Gleichstellung des Deutschen mit dem Italienischen als Amts- und nicht nur als Hilfs- und Verkehrssprache, Deutsch als Bildungstransfer auf Standardniveau in der Minderheitenschule, wirksame Schutzmechanismen zur Beseitigung der Ungleichwertigkeit der dt./lad. Bürgerschaft, der alltäglichen Diskriminierung beim Sprachgebrauch; eine österr.-it. Beobachtungs- und Schiedskommission.
Wieso eigentlich nicht? Sollte die SVP als einzig anerkannte Vertretung seit 1945 nicht vor allem die Natives und ihre Grundrechte vertreten?
Der SVP reicht die Aussicht auf Wiederherstellung von Zuständigkeiten des Landes, die man in der Vergangenheit zu Unrecht durch das politische Verfassungsgericht verloren hat. Dass man von einer Minderheit dafür dann auch noch Zugeständnisse von Minderheitenrechte fordert, ist selbstredend. Da kann man dem Beitrag https://www.brennerbasisdemokratie.eu/?p=91202&fbclid=IwY2xjawJnSpJleHR…
nur zustimmen.
Eine Garantie, dass dies in Zukunft nicht mehr passiert, gibt es übrigens ja auch nicht.
Erst ein kürzlich ergangenes Urteil zur Urbanistik hat ja nochmal gezeigt, wie wenig selbst eine primärer Zuständigkeit des Landes eigentlich bedeutet.

Sab, 04/12/2025 - 15:33 Collegamento permanente