Politik | Autonomiereform

Reform mit positiven Überraschungen

Regionen-Minister Roberto Calderoli hat heute den Reformentwurf zur Autonomie präsentiert. Landeshauptmann Arno Kompatscher spricht von positiven Überraschungen.
LH Kompatscher Rom Autonomiereform
Foto: Amt für regionale Angelegenheiten
  • Arno Kompatscher und Maurizio Fugatti waren heute (3. April) in Rom, um mit Roberto Calderoli, Minister für regionale Angelegenheiten und Autonomien, über die Autonomiereform zu sprechen. Bei diesem Treffen präsentierte Calderoli den beiden Landeshauptleuten den überarbeiteten Entwurf der Autonomie-Reform. „Wir sind den Text heute Punkt für Punkt durchgegangen“, berichtete Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an die Sitzung. Calderoli habe erklärt, dass er das Verhandlungsergebnis zunächst dem Ministerrat zur Genehmigung vorlegen müsse. Erst danach könne das endgültige Dokument – in ein bis zwei Wochen, möglicherweise auch früher – offiziell an die Landeshauptleute übermittelt werden. Den fix und fertigen Text konnte Kompatscher also noch nicht mit nach Hause nehmen. Ob es Überraschungen gegeben habe? „Durchwegs positive“, so der Landeshauptmann. Er erinnerte daran, dass bereits beim letzten Treffen mit Minister Calderoli ein Entwurf vorgelegt worden sei, der als Endfassung gedacht war. „Landeshauptmann Fugatti und ich haben daraufhin noch Änderungswünsche eingebracht und nachverhandelt. Die positive Überraschung war heute, dass diese Anpassungen tatsächlich vorgenommen worden sind“, erklärte Kompatscher. Die Beharrlichkeit habe sich also ausgezahlt. Sobald der endgültige Text übermittelt wird, soll die Reform umgehend in den Landtag eingebracht werden. Dazu sollen die Fraktionssprecher informiert und eine Landtagssitzung einberufen werden.

     

  • Sonderlandtag? Kompatscher kritisiert Vorgehen

    Das Treffen mit Minister Calderoli zur Autonomiereform: Punkt für Punkt sei man den Text durchgegangen, so Landeshauptmann Arno Kompatscher. Foto: Dipartimento per gli Affari regionali e le Autonomie

    Bezüglich der Forderung des freien Abgeordneten Andreas Leiter Reber nach einem Sonderlandtag äußerte sich Kompatscher kritisch: „Ich finde diesen Vorstoß nicht fair, denn es war von Anfang an ausgemacht, dass unmittelbar nach Erhalt des Dokuments ein Sonderlandtag einberufen wird.“ Man habe bereits über entsprechende Wortmeldungen gesprochen, und jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete sollte am Ende die Gelegenheit haben, seine oder ihre Meinung abzugeben. Der Landeshauptmann kritisierte zudem, dass nach außen hin der Eindruck erweckt werde, der gesamte Prozess verlaufe intransparent oder gar geheimniskrämerisch. Dies entspreche nicht der Realität. Vor der Landtagssitzung soll die Autonomiereform zunächst auf einer eigens einberufenen SVP-Landesversammlung vorgestellt werden, die voraussichtlich am 14. April stattfinden wird. Auch anderen Parteien werde das Dokument ausgehändigt, sodass sie sich damit befassen können. Bissige Kommentare, wonach die SVP sich verhalte, als gehöre ihr die Autonomiereform allein, weist Kompatscher zurück. „Schließlich ist die SVP die Partei, welche die Autonomie tatsächlich geschaffen hat. Deshalb nehmen wir das Thema so ernst, dass sich unser höchstes Gremium damit befassen muss“, betonte er.

  • Keine Änderungen mehr möglich

    Solche Verhandlungsergebnisse seien immer eine Frage von „prendere o lasciare“ – sowohl parteiintern als auch im Landtag. „Was man zu diesem Zeitpunkt nicht tun kann, ist, noch Änderungen zu fordern. Damit erreicht man nichts“, so Kompatscher. „Der Souverän ist natürlich der Landtag und wenn dieser entscheidet, dass der ausgearbeitete Text nicht seinen Vorstellungen entspricht, dann war’s das“, erklärte der Landeshauptmann. Das wäre allerdings ein fatales Signal an Rom, das die erzielten – eigentlich schon fixierten – Zugeständnisse dann möglicherweise überdenken könnte. Auf inhaltliche Details angesprochen, hielt sich Kompatscher bedeckt. Doch was den stärkeren Schutz der Autonomie vor Änderungen durch das Parlament betrifft, stellte er klar: „Nach dem völkerrechtlichen Schutz im Rahmen des Gruber-Degasperi-Abkommens wird nun tatsächlich auch im innerstaatlichen Recht ein stärkerer Schutz verankert.“

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Thomas Unterwinkler Fr., 04.04.2025 - 00:05

Antwort auf von Ceterum Censeo

Der Text ist keine Vorlage von Calderoli, sondern das Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Regierung in Rom und den Landesregierungen in Bozen und in Trient - alle drei sind von der Verfassung bzw. dem Statut zu solchen Verhandlungen befugt und demokratisch legitimiert.
Dass das Verfahren zur Verabschiedung eines Verfassungsgesetzes nicht die direkte/formelle Beteiligung des Landtags (durch das Erfordernis von dessen Zustimmung) vorsieht, kann man schlecht finden - aber so sind nun mal die hinlänglich bekannten, derzeit gültigen "Spielregeln".
Möglicherweise sieht die neue Regelung vor, dass der Landtag künftig bei Änderungen des Statuts zwingend zustimmen muss. Das würde dann auch Ceterum censeo (Carthaginem esse delendam) freuen, nehme ich an.

Fr., 04.04.2025 - 00:05 Permalink
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Salto User
Manfred Gasser Fr., 04.04.2025 - 07:32

Kennt nemand im Landtag, oder der Bevölkerung, den Inhalt dieses Textes? Ist diieer Text vielleicht sogar öffentlich zugänglich? Kann mir irgendjemand verständlich erklären, was da genau drinsteht? Oder muss ich warten, bis es mir der LH mit blumigen Worten erklärt?

Fr., 04.04.2025 - 07:32 Permalink
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G. P. Fr., 04.04.2025 - 13:44

Mein Fazit: Italophiler als Kompatscher kann man als Südtiroler gar nicht sein. Er verkauft uns zum x-ten an Italien ...

Fr., 04.04.2025 - 13:44 Permalink