Politica | Wahlgesetzreform

Ringen um die Mandatsbeschränkung

Noch vor Jahresende soll im Regionalrat über die Wahlrechtsreform abgestimmt werden – vor allem für die Bürgermeister Renzo Caramaschi und Roland Griessmair sind das gute Nachrichten: Sie dürfen noch eine dritte Legislatur anhängen.
Locher Kompatscher
Foto: Region Trentino-Südtirol
  • Im Streit rund um die Wahlrechtsreform wurde zwischen Bozen und Trient eine Einigung erzielt. „Wir sind guter Dinge, das Prozedere innerhalb der gesetzlichen Fristen abschließen zu können“, erklärt Franz Locher, Vize-Präsident der Regionalregierung von Bozen-Trient, SALTO gegenüber. Obwohl die Zeit drängt - der Termin für die nächsten Gemeinderatswahlen ist für den 4. Mai 2025 angesetzt - soll das neue Wahlgesetz bis dahin unter Dach und Fach sein. 

    Wie berichtet, hatte das Urteil des Verfassungsgerichtshofes über die vom Regionalrat der autonomen Region Sardinien beschlossene Änderung des Gemeinderatswahlgesetzes auch Folgen für Südtirol. In besagtem Urteil wurde die Entscheidung der sardischen Regionalregierung aufgehoben, welche die Mandatsbeschränkung für Bürgermeister in Gemeinden bis zu 3.000 Einwohnern auf vier Amtsperioden erhöht hat. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil erklärt, dass dieser Passus verfassungswidrig sei. Begründet wurde dies damit, dass Sardinien im Bereich der Gemeindeordnung zwar primäre Gesetzgebungskompetenz habe, aber trotzdem nicht von den Grundsätzen des Staates abweichen dürfe. Wie Sardinien verfügt auch die Region Trentino-Südtirol über eine eigene Gesetzgebungskompetenz. 

     

  • Autonome Regelung

    Sitzung der Regionalregierung: Im Streit um die Wahlrechtsreform wurde ein Durchbruch erzielt. Foto: SALTO/Val

    Bis dato galt in allen Gemeinden unabhängig von ihrer Größe für die Bürgermeister eine Mandatsbeschränkung von drei Amtsperioden, sprich 15 Jahre. In den übrigen Regionen galt bei Gemeinderatswahlen eine Mandatsbeschränkung von zwei Amtsperioden. Anfang dieses Jahres hat das Parlament nun ein neues Wahlgesetz verabschiedet, in welchem festgelegt wurde, dass Bürgermeister einer Gemeinde mit weniger als 5.000 Einwohnern keinerlei Mandatsbeschränkung unterliegen. Bürgermeister in Gemeinden bis zu 15.000 Einwohner können drei Amtsperioden absolvieren, in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnern gilt eine Beschränkung auf zwei Mandate. Damit geriet das Wahlgesetz der Region Trentino-Südtirol in Konflikt mit den staatlichen Bestimmungen und eine Reform wurde notwendig. Streitpunkt war dabei vor allem, welche Beschränkung für Gemeinden über 15.000 Einwohner gelten sollte. Uneinigkeit darüber gab es vor allem innerhalb der Trientner Koalitionsregierung von Lega, die sich für drei Mandate aussprach, und Patt, welcher die Amtszeit auf zwei Perioden beschränken wollte. Wie Locher erklärt, habe man sich nun darauf geeinigt, dass für Gemeinden bis 5.000 Einwohner keine Mandatsbeschränkung gelten soll; für Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohner soll die Legislatur auf drei Mandate beschränkt werden. Was die Gemeinden über 15.000 Einwohner betrifft, so will man in dieser Frage einen autonomen Weg wählen. Die Regionalregierung Trentino-Südtirol hat die Zwölferkommission beauftragt, das Verfahren zur Genehmigung einer Durchführungsbestimmung einzuleiten, welche es der Region ermöglichen würde, die Mandatsbeschränkungen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – auch abweichend von der staatlichen Gesetzgebung – zu regeln. Damit wäre der Weg für ein drittes Mandat frei. Direkt betroffen wären davon vier Bürgermeister: Roland Griessmair (Bruneck), Renzo Caramaschi (Bozen), Alessandro Betta (Arco) und Roberto Oss Emer (Pergine). Keinerlei Mandatsbeschränkung soll es für die Referenten geben. 

    Laut Vize-Präsident Locher wird die Gesetzesvorlage demnächst auf den Weg gebracht, bestenfalls noch im November. Bevor es zur endgültigen Abstimmung im Regionalrat geht, müssen allerdings noch die jeweiligen Gutachten eingeholt sowie die Behandlung in der Gesetzgebungskommission abgeschlossen werden.