Economia | Arbeitsrecht

Probezeit und Kündigung in Italien

Ob Jobstart oder Jobende: Probezeit und Kündigung entscheiden oft über die nächsten Karriereschritte. In Italien bestimmen Gesetze und Kollektivverträge genau, was erlaubt ist. Dieser Überblick zeigt dir, worauf du achten solltest.
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Probezeit und Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Italien
Foto: Karriere Südtirol
  • Die Probezeit und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind in Italien streng geregelt und stark von den jeweiligen Kollektivverträgen (CCNL) abhängig. Schon beim Arbeitsbeginn müssen Probezeit und Dauer schriftlich festgelegt werden. Sie gibt Arbeitgeber/innen die Möglichkeit, neue Mitarbeitende kennenzulernen, und Beschäftigten die Chance, Job und Umfeld zu testen.

    Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis in der Regel jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden – allerdings nicht diskriminierend oder rechtsmissbräuchlich. Bei befristeten Verträgen wird die Probezeit proportional zur Vertragsdauer verkürzt, nicht gearbeitete Zeit wie Krankheit oder Urlaub verlängert sie entsprechend.

    Nach der Probezeit gelten strengere Regeln: Kündigungen durch Arbeitgeber/innen sind nur aus wirtschaftlichen, disziplinarischen oder besonders schweren Gründen möglich. Arbeitnehmer/innen können selbst kündigen oder einvernehmlich auflösen – in Italien seit 2016 nur noch telematisch über das staatliche Portal. Ein Widerruf der Kündigung ist innerhalb von sieben Tagen möglich. Besondere Schutzregeln gelten für Eltern kleiner Kinder oder Schwangere.

    Die Kündigungsfrist hängt immer vom Kollektivvertrag, der Betriebszugehörigkeit und der Qualifikation ab. Wer die Regeln kennt, vermeidet Konflikte und trifft sichere Entscheidungen.

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    Karriere Südtirol