„Alle müssen an einem Strang ziehen“

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In den vergangenen Monaten wurden rund 600 Vorschläge für den Klimaplan Südtirol 2040 der Beteiligungsformate Klimabürgerrat und Stakeholder Forum Klima von den verschiedenen Ressorts der Landesverwaltung begutachtet und auf ihre Umsetzbarkeit überprüft. Ziel war es, eine Kategorisierung vorzunehmen: Ist der Vorschlag umsetzbar oder nicht? Gibt es ihn bereits, oder befindet er sich sogar schon in Umsetzung?
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Genaue Analyse
Nun liegen die Ergebnisse dieser Evaluation vor. Dabei wurden 54 Vorschläge für „neu und umsetzbar“ erklärt, 124 müssen „vertieft geprüft werden“ und 30 sind „bereits in einem Fachplan der Landesverwaltung vorhanden“. Weitere 103 wurden als „rechtlich oder technisch nicht umsetzbar“ und 35 als „unklar“ eingestuft. Letztlich befinden sich bereits 263 Vorschläge in Umsetzung, während etwa 60 nicht oder nicht ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Landesverwaltung fallen. Diese waren bereits im Vorfeld den Gemeinden zur Umsetzung weitergeleitet worden.
Im Rahmen einer entsprechenden Pressekonferenz am heutigen 14. Juni unterstrich Landeshauptmann Arno Kompatscher die zentrale Bedeutung des breit angelegten Partizipationsprozesses. „Es ist entscheidend, dass wir alle relevanten Akteure in diesen Prozess einbeziehen – sowohl den Klimabürgerrat als auch das Stakeholder Forum Klima. Wir als Landesregierung sind sehr dankbar, denn beide Gremien haben mit großem Engagement gearbeitet und einen wertvollen Beitrag geleistet.“ Es gelte, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den gesellschaftlichen Gruppen fortzusetzen, denn: „Für eine zukunftsgerichtete Klimapolitik müssen wir alle an einem Strang ziehen“, so Kompatscher.
„Die neuen umsetzbaren Maßnahmen werden bei der Überarbeitung des Klimaplans und in den jeweiligen Fachplänen miteinbezogen.“
Auch Umweltlandesrat Peter Brunner nahm an der Konferenz teil. Dieser bekundete, dass von den rund 600 eingegangenen Vorschlägen über 260 mit bereits bestehenden oder in Umsetzung befindlichen Maßnahmen übereinstimmen würden. Das zeige, dass viele der eingebrachten Anliegen im aktuellen Klimaplan bereits aufgegriffen wurden. Gleichzeitig enthalte die Auswertung aber auch einige neue Vorschläge, die realistisch umsetzbar seien und damit eine wertvolle Ergänzung darstellen würden. „Besonders wichtig war uns, dass jene Maßnahmen, die die Gemeinden betreffen, auch weitergeleitet wurden“, sagte Brunner, „Die neuen umsetzbaren Maßnahmen werden bei der Überarbeitung des Klimaplans und in den jeweiligen Fachplänen miteinbezogen.“
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Ein Blick zurück
Im Rahmen eines großangelegten Partizipationsprozesses zwischen Januar und Juni 2024 haben die beiden Beteiligungsgremien Klimabürgerrat und Stakeholder Forum Klima zu den fünf Schwerpunktbereichen Energie, Wohnen, Mobilität, Konsum und Produktion sowie Ernährung und Landnutzung Vorschläge für die Umsetzung des Klimaplans Südtirol 2040 erarbeitet. Im September 2024 wurden diese der Landesregierung übergeben.
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Gleich mehrere Appelle
Simon Harder in Vertretung des Klimabürgerrats betonte, dass sich alle Menschen fürs Klima einsetzen könnten: „Wir haben gesehen, dass viele Menschen, auch aus Bereichen, aus denen man nicht gerechnet hätte, sich einsetzen. Der Partizipationsprozess zeigt darum auch, wie viel man gemeinsam erreichen kann.“ Außerdem sei wichtig, dass nicht nur gesagt werde, was schiefläuft, sondern man den Menschen auch näherbringt, dass es Möglichkeiten gibt, Veränderungen herbeizuführen.
Silke Raffeiner – Vertretung des Stakeholder Forums Klima – erinnerte daran, auch jene 100 Maßnahmen, die nach der Evaluierung als „aktuell nicht umsetzbar“ kategorisiert wurden, nicht komplett außer Acht zu lassen und die (politischen) Voraussetzungen zu schaffen, damit die Maßnahmen umsetzbar werden. „Wir werden die Landesverwaltung und die Landesregierung an den Taten und an deren Umsetzung messen. Denn die Zeit drängt“, hielt Raffeiner fest. Sie hob zudem hervor, dass es von besonderer Wichtigkeit sei, den Klimaplan zu einem rechtlich bindenden Dokument zu machen: „Erst wenn die Ziele und Maßnahmen auch gesetzlich festgeschrieben sind, entsteht eine rechtliche Verbindlichkeit.“
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