Economia | Zusatzrenten

CGIL gegen die Reform der Regierung

Die CGIL lehnt die geplante Änderung des Arbeitgeberbeitrags im Haushaltsgesetz ab.
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  • Die Kritik richtet sich sowohl gegen die Methode als auch gegen den Inhalt: Die Reform der Zusatzrente im Haushaltsgesetz 2025 gefährdet das Verhandlungssystem, das in dreißig Jahren aufgebaut wurde. Die Ablehnung dieser Änderung ist eindeutig, da sie das Gleichgewicht des gesamten Systems infrage stellt.

    Der Hauptstreitpunkt zwischen CGIL und Regierung ist die Rolle der Tarifverhandlungen. Die Abschaffung der tarifvertraglichen Bindung beim Arbeitgeberbeitrag ist ein direkter Angriff auf das System der Sozialpartnerschaft, das die Entwicklung der Zusatzrente in Italien geprägt hat.

    Diese Entscheidung ist schwerwiegend, weil sie die gesamte Struktur der Zusatzrente infrage stellt, die in den vergangenen Jahrzehnten in Italien aufgebaut wurde. Der Arbeitgeberbeitrag ist keine individuelle Leistung, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Tarifverträge.

    Der Arbeitgeberbeitrag zur Zusatzrente ist kein zusätzliches Element oder individuelle Leistung, sondern das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Ihn vollständig übertragbar zu machen und dabei die Tarifverträge zu ignorieren, zerstört ein Modell, das bisher Schutz, Solidarität und Mitbestimmung garantiert hat.

    Der Arbeitgeberbeitrag ist kein einfaches technisches Detail, sondern das Ergebnis eines über Jahre mühsam ausgehandelten Gleichgewichts.

     Diese Bindung aufzuheben bedeutet, das Zusammenspiel zwischen Tarifverhandlungen, kollektivem Beitritt und der Funktion der zweiten Rentensäule grundlegend zu verändern.

    Ebenso problematisch ist das Vorgehen der Regierung. Die CGIL kritisiert scharf, dass es keinerlei Gespräche mit den Sozialpartnern gab. Die Änderung wurde von der Regierung im Haushaltsgesetz einseitig durchgesetzt, ohne vorherige Diskussion mit den Gewerkschaften und ohne gemeinsame Prüfung der Auswirkungen auf die tarifgebundenen Rentenfonds.

    Diese Kritik geht über die einzelne Maßnahme hinaus und betrifft die grundsätzliche Rolle der Sozialpartner. Die italienische Zusatzrente ist durch Dialog zwischen den Sozialpartnern entstanden und gewachsen. Ihre grundlegenden Regeln zu ändern, ohne die Beteiligten einzubeziehen, ist ein methodischer Bruch, der inakzeptabel ist.

    Inhaltlich weist die CGIL auf konkrete Risiken für die Arbeitnehmer hin, die sich aus der unbeschränkten Übertragbarkeit des Arbeitgeberbeitrags ergeben. Den Arbeitgeberbeitrag auf offene Rentenfonds übertragbar zu machen – im Namen einer angeblichen Neutralität – schwächt die tarifgebundenen Rentenfonds.

    Diese haben bewiesen, dass sie ihre Mitglieder schützen, Kosten niedrig halten und nach sozial verantwortlichen Kriterien investieren. Die Reform setzt Arbeitnehmer dem Risiko aus, zu Rentenformen mit deutlich höheren Kosten und weniger transparenten Strukturen zu wechseln.

    Tarifgebundene Rentenfonds haben klare Vorteile gegenüber anderen Formen der Zusatzrente: niedrigere Kosten durch Größenvorteile, transparente Mitbestimmung, keine Interessenkonflikte zwischen Verwaltern und Mitgliedern, langfristige und sozial verantwortliche Investitionen.

    Ohne den Schutz der Tarifverträge könnten Arbeitnehmer nun unter kommerziellen Druck geraten und zu Entscheidungen verleitet werden, die für ihre Altersvorsorge nicht optimal sind.

    Private oder versicherungsbasierte Rentenformen haben in der Regel höhere Gebühren, die das angesparte Kapital über die Jahre erheblich schmälern und die spätere Rente verringern.

    Die CGIL lehnt auch die Begründung der Regierung mit »Wettbewerbsneutralität« klar ab.

    Die Zusatzrente kann nicht nach einer angeblich neutralen Wettbewerbslogik funktionieren, sondern muss weiterhin auf Tarifverhandlungen und einem Regelwerk basieren, das die Besonderheiten der kollektiven Rentenformen anerkennt. Diese wurden geschaffen, um Solidarität, Mitbestimmung und Schutz der Mitglieder zu garantieren. Offenbar wird die soziale Funktion der tarifgebundenen Zusatzrente nicht verstanden.

    Die zweite Rentensäule ist kein Markt wie jeder andere, bei dem Wettbewerb automatisch Vorteile bringt. Es ist vielmehr ein solidarisches Vorsorgesystem, das Gegenseitigkeit und kollektiven Schutz gewährleisten soll. Marktwettbewerb auf diesen Bereich anzuwenden, bedeutet, seine Funktion zu verfälschen und die über Jahre aufgebauten Garantien zu gefährden.

    Die Erhöhung der Steuerabzugsgrenze (von 5.164 auf 5.300 Euro) hilft außerdem nicht denen, die es am nötigsten haben, sondern begünstigt ausschließlich mittlere und höhere Einkommen. Dies wirft erhebliche Zweifel an der Gerechtigkeit der Maßnahme auf.

    Die CGIL fordert nachdrücklich einen Dialog mit den Gewerkschaften und eine gemeinsame Bewertung der Auswirkungen auf die tarifgebundenen Rentenfonds. Die Maßnahme ist inhaltlich schwerwiegend, methodisch inakzeptabel, riskant für die Arbeitnehmer und schadet der Rolle der Tarifverhandlungen.

     

    Alfred Ebner