Politica | Energiewende

Gemeinden blockieren die Heizungswende

Einerseits wollen die Gemeinden mehr Klimaschutz, andererseits fallen sie dem Land bei der Heizungswende mit Gerichtsklagen in den Rücken. Was soll dieses doppelte Spiel?
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Wärmepumpe
Foto: Felix Müller
  • Vergangene Woche hat das Verwaltungsgericht Bozen die Verordnung des Landes zur Gebäudeheizung DLH Nr. 6 vom 18.3.2025 in zwei wichtigen Teilen gekippt (Art. 4, Abs. 3 und 7). Mit diesem Dekret wollte das Land der Pflicht zur Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienznorm (EU-Richtlinie 2024/1275) nachkommen und endlich die Heizungswende einleiten. Das Dekret hätte vorgesehen, dass beim Austausch einer fossilen Heizanlage mindestens 30% des neuen Heizungssystems aus erneuerbarer Energie gespeist wird (bei Neubau 60%) oder der Energieverbrauch um 25% gesenkt wird. Die Wohnungseigentümer wären angeregt worden, auf eine Wärmepumpe, auf Fernwärme (falls vorhanden), oder auf ein hybrides System mit Gas und Wärmepumpe umzusteigen, was es auf dem Markt längst gibt. Der Einbau von Wärmepumpen wird vom Land großzügig gefördert. Die Förderung des Heizkesseltauschs kann noch ausgebaut werden.

    Diese widersprüchliche Gerichtsentscheidung bringt einen Rückschritt im ohnehin schon zögerlichen Klimaschutz im Land. Der Klimaplan Südtirol 2040 verlangt nämlich, dass schon bis 2030 der Öl- und Gasverbrauch fürs Heizen um 60% und bis 2037 um 85% gesenkt wird. Nun ist dieser Plan zwar nicht rechtsverbindlich, entspricht aber der Gesamteffizienzrichtlinie GEG der EU. Das Landesdekret ist sogar weniger ehrgeizig als das deutsche Heizungsgesetz, das seit 1.1.2024 vorsieht, dass bei neuen Heizanlagen mindestens 65% der Energie aus erneuerbarer Energie stammen müssen. Das Mindeste, was das Land hier sofort leisten kann, ist eine Regelung zum schrittweisen Umstieg auf klimafreundliche Heizungen mit großzügigen Beiträgen für die Wohnungseigentümer. Die traditionellen Gasheizungen dürfen in Italien zwar noch bis 2040 eingebaut werden, obwohl ursprünglich 2035 als definitives Exitjahr vorgesehen war. Doch liegt es auf der Hand, dass die Klimaneutralität bis 2040 in Südtirol bis 2040 und in Italien bis 2050 massenhaftem Einbau von neuen Gasheizungen voll ausgehebelt wird. Wenn der Einstieg in den Heizkesseltausch nicht rasch geschafft wird, kann man die klimaneutrale Gebäudewärme bis 2040 vergessen. Für jeden Einzelfall einer Wohnung per Dekret eine Kosten-Nutzen-Rechnung vorzusehen – wie vom Kläger SüdtirolGas gefordert – macht keinen Sinn und ist das Gegenteil von Planungssicherheit.

    Widersprüchlich in dieser Frage ist auch die Strategie der Gemeinden. Diese haben nämlich die Verordnung des Landes von 2025 mitgetragen, dann aber über die über ihre Gesellschaft Selfin mitgetragene Firma SüdtirolGas angefochten. Landauf landab stellen  sich die Gemeinden z.B. beim Programm „KlimaGemeinde“ nach außen als Klimaschutzchampions vor. Wenn dann ernst gemacht werden soll mit der Reduzierung von CO2-Emissionen, steigen die meisten Gemeinden wieder aus. So geschehen bei der Klage von SüdtirolGas gegen die Heizungswende. So geplant bei der Verlängerung der Gästebetten-Baubeschleunigung, die vor allem von den Gemeinden betrieben wird. Ein doppeltes Spiel zu Lasten des Klimaschutzes und zugunsten der Gasverteiler?

    Wie es anders geht beweist das Bundesland Baden-Württemberg. Auch dort will man laut Klimagesetz und Klimaplan bis 2040 klimaneutral sein. Die Wärmewende ist ein zentraler Baustein dafür. Seit 2024 dürfen laut bundesdeutschem GEG nur noch Heizungssysteme in Betrieb gehen, die mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen. Der 10-Punkte-Plan zur Wärmewende des Bundeslandes zeigt, wie das Land mit erneuerbarer Energien und effizienter Wärmeversorgung diie Energiewende zielstrebig umsetzt. Es hat kommunale Wärmepläne vorgeschrieben, die die meisten Kommunen bereits erstellt haben, während bei uns die Gemeinden gerichtlich für die Verlängerung der Gasheizung klagen. Sichere Rahmenbedingungen und Planbarkeit für die Bürger haben dort Priorität. Das bundesweite GEG wird zwar jetzt novelliert, doch Baden-Württemberg bleibt dabei, die fossilfreie Gebäudewärme zu priorisieren, damit in den 2030er Jahren überhaupt keine Gasheizungen mehr installiert werden. Dafür muss auch die Stromsteuer möglichst gesenkt werden. Anders als in Neubaugebieten können derzeit in Bestandsgebäuden noch Gas- und Ölheizungen neu eingebaut werden. Allerdings müssen ab 2029 15 Prozent Bioheizöl/Biogas/Wasserstoff verwendet werden. Dieser Wert steigt auf 30 Prozent im Jahr 2035 und 60 Prozent im Jahr 2040. Ab 1. Januar 2045 dürfen gemäß des Gebäudeenergiegesetzes keine „fossilen“ Öl- oder Gasheizungen mehr betrieben werden. Parallel gilt dazu das baden-württembergische Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Bei diesem können die geforderten 15% erneuerbare Energien auf verschiedene Weise erfüllt werden.

    Die Landesregierung wollte sich anscheinend mit ihrem Dekret zur Umsetzung des EU-Richtlinie 2024/1275 daran ein Beispiel nehmen, beginnend mit einer verlässlichen Regelung beim Heizungstausch bis 2040. Wie bei der E-Mobilität sind in der Heizungstechnik die Alternativen zu Öl und Gas schon ausgereift. Die vom TAR angemahnte „Technologieneutralität“ ist ein Mythos. Es gibt schon über 100 einzelne Wärmetypen aller Größen und Preisklassen. Man findet Wärmepumpen, die im Altbaubestand mit höherer Vorlauftemperatur zum Einsatz kommen. Das Land hat die finanziellen Mittel, um nachhaltig zu fördern und mit der 30%-Regel beim Heizungstausch kommen auch Hybridsysteme in Frage, die später voll auf Wärmepumpe angepasst werden können. Damit würde das Land auch den Boden bereiten, um den Preisanstieg bei Öl und Gas ab 1.1.2028 infolge des EU-ETS-2 aufzufangen. Doch Gemeinden und Gaslobby fallen dem Land in den Rücken, womit einfach nur wertvolle Zeit vertan und viel Geld für eine Auslauftechnologie verschwendet wird.