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Umwelt | Wärmewende

„Verletzung der Technologieneutralität“

Das Verwaltungsgericht in Bozen kippt das teilweise Verbot von Öl- und Gasheizungen: Damit wäre der Einbau von Wärmepumpen in vielen Fällen zur Pflicht geworden.
Gasleitung
Foto: Martin Adams / Unsplash
  • Das Verwaltungsgericht Bozen kippt das teilweise Verbot von Öl- und Gasheizungen. Im Urteil von 9. Februar gibt das Gericht dem Kläger Südtirolgas AG recht, nachdem die Verhandlung am 28. Jänner mit den beiden Parteien ergebnislos zu Ende gegangen war. „In diesem Zusammenhang ist die Verletzung der Technologieneutralität, die – wie betont werden muss – nicht als Schutzschild für fossile Brennstoffe herangezogen werden kann, ein weiterer Hinweis auf die Machtüberschreitung der Provinz“, so das Urteil. 

    Letztes Jahr hatten die Selgas GmbH und die Südtirolgas AG Bestimmungen des Dekrets des Landeshauptmanns Nr, 6 von 18. März 2025 angefochten. Darin war festgelegt worden, dass beim Ersatz eines alten Heizkessels eine Wärmepumpe installiert oder das Heizsystem an die Fernwärme angeschlossen werden muss. Nur in Ausnahmefällen sei diese Pflicht nicht anzuwenden. 

  • Der Rückzieher

    Für die beiden Gasnetzbetreiber ist diese Vorgabe eindeutig zu weit gegangen. Vor allem die Südtirolgas AG hat sich in der Öffentlichkeit dafür eingesetzt, dass neben Wärmepumpen und Fernwärme auch Methangas aus Biomasse wie Gülle von der Landespolitik gefördert werden soll. Das Bündnis Climate Action verteidigte hingegen das Dekret zur Förderung von Wärmepumpen und Solarenergie, da dort das größte Potential für erneuerbare Energieträger in Südtirol liege. 

    Die Landesregierung hat bereits Ende des Jahres 2025 angekündigt, dass das Dekret für das teilweise Verbot von Öl- und Gasheizungen überarbeitet wird. Außerdem muss das Land die Kosten des Gerichtsverfahrens von 3.000 Euro bezahlen.