Politica | Referendum im März

„Dieses System funktioniert gut“

Jura-Professorin Esther Happacher plädiert beim Verfassungsreferendum am 22./23. März für Nein: Die Justizreform greife in ein funktionierendes System ein und bringe keine Verbesserungen.
Justizia philippe-oursel
Foto: PO/unsplash
  • SALTO: Frau Happacher, Sie stimmen beim Verfassungsreferendum am 22./23. März mit Nein?

    Esther Happacher: Genau. Ich stimme mit Nein, weil diese Reform nichts mit den tatsächlichen Problemen der Justiz zu tun hat und in ein klug austariertes System der Gewaltenteilung und Kontrolle zwischen Regierung und Justiz eingreift.

    Die Befürworter des Ja sprechen von einem notwendigen Wendepunkt, die Befürworter des Nein von einer Schwächung der Justiz. Welches Risiko erscheint Ihnen größer?

    Das System einer autonomen und unabhängigen Justiz soll insbesondere Einflüsse durch die Exekutive und damit der Politik auf die Rechtsprechung ausschließen und sieht für Richter und Staatsanwälte dieselben Garantien der Autonomie und Unabhängigkeit vor. Deshalb ist der Oberste Rat der Gerichtsbarkeit (Cosiglio Superiore della Magistratura, Anm. d. Red.) als einziges Organ für die Auswahl der zukünftigen Richter und Staatsanwälte über einen schwierigen Wettbewerb, für die Entscheidungen über Versetzungen und die Besetzung der Führungspositionen und für die Disziplinarmaßnahmen zuständig. Ist der Justizminister der Ansicht, dass es Disziplinarmaßnahmen braucht, kann er das Disziplinarverfahren einleiten. Dieses System funktioniert gut. Bereits jetzt besteht eine Trennung der Funktionen zwischen Richter und Staatsanwalt, der Wechsel zwischen den beiden Funktionen ist ein einziges Mal in der gesamten beruflichen Tätigkeit unter Versetzung in eine andere Region möglich - die Fälle belaufen sich auf rund 40 pro Jahr, das entspricht weniger als ein Prozent.

     

    „Die Befürwortung der Reform von Seiten der Strafverteidiger verkennt die Rolle der Staatsanwaltschaft.“

     

    Die Behauptung, dass die Staatsanwälte durch die gemeinsame Zugehörigkeit zu einem Stand die Richter in ihren Entscheidungen beeinflussen, kann durch Zahlen widerlegt werden. Die Befürwortung der Reform von Seiten der Strafverteidiger verkennt die Rolle der Staatsanwaltschaft: Sie hat das allgemeine Interesse zu vertreten und deshalb auch nach Beweisen zur Entlastung der Angeklagten zu suchen, ergo auch einen Freispruch zu beantragen und nicht ausschließlich auf eine Verurteilung hinzuwirken – wie der Strafverteidiger auf den Freispruch. Aus Daten der ‚Unione camere penali‘ von 2021 geht hervor, dass lediglich 40,4 Prozent der Verfahren in Verurteilungen münden.

  • Richtung Referendum

    Angesichts des Verfassungsreferendums zur Justizreform hat SALTO sechs Fragen an Personen gestellt, die im Rechtswesen tätig sind. Auf diese Weise wollen wir die Gründe darlegen, die für ein Ja oder ein Nein sprechen.
     

  • Falls die Reform verabschiedet würde, wie würde sich das Verhältnis zwischen Justiz und Politik verändern?

    Hochrangige Befürworter der Reform haben darauf hingewiesen, dass die Trennung der Karrieren auch der derzeitigen politischen Opposition zugutekommen würde, sollte sie wieder die Regierungsmehrheit stellen … Dass die Bestimmung der Mitglieder der neuen Obersten Räte - einer für Richter, einer für Staatsanwälte - durch Losentscheid erfolgen soll anstelle von Wahl, eliminiert die interne Demokratie und schwächt damit Richter und Staatsanwälte in ihrer Unabhängigkeit. Zudem ist nicht jede oder jeder für Verwaltungsfunktionen geeignet.

  • Esther Happacher: Um die Probleme der Justiz wirklich anzugehen, bräuchte es mehr Personal, so Happacher. Foto: Euregio
  • Zur Person

    Esther Happacher ist Universitätsprofessorin am Institut für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck. Sie lehrt und forscht in den Bereichen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts, der Autonomie Südtirols im Kontext von EU-Recht, des vergleichenden Öffentlichen Rechts sowie der Gleichbehandlung und Diversität. Neben ihrer universitären Tätigkeit wirkt sie regelmäßig als Expertin in rechtspolitischen Debatten und Gutachten mit.

  • Wenn diese Reform morgen in Kraft träte, was würde sich in einem Jahr an den italienischen Gerichten ändern?

    Diese Reform bringt keine positiven Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger im Sinne einer effizienteren Justiz, da damit nicht die strukturellen Probleme der italienischen Justiz angegangen werden.

    Diese Volksabstimmung geht also die strukturellen Probleme der Justiz nicht wirklich an?

    Dazu bräuchte es mehr Personal. Ein paar Zahlen dazu: Es gibt 21,5 Richter je 100.000 Einwohner europaweit, in Italien nur 12,2. Bei Staatsanwälten haben wir je 100.000 Einwohner auf Europaebene 14,5 Richter, in Italien wiederum 3,7.

  • Das Referendum

    Die Verfassungsreform zur Trennung der Karrieren zwischen Richtern und Staatsanwälten (bekannt als „Nordio-Reform“) ist eine vom italienischen Parlament verabschiedete Änderung, die die Ordnung der Magistratur grundlegend neu definiert. Sie trennt formell die beruflichen Laufbahnen der Richter von denen der Staatsanwälte, schafft zwei getrennte Oberste Richterräte der Magistratur statt eines einzigen und führt zudem ein neues Disziplinarorgan sowie ein Auswahlverfahren für die Mitglieder durch Los statt durch die traditionelle Wahl ein.

    Diese Änderungen sind noch nicht in Kraft, da sie in den Kammern keine Zweidrittelmehrheit erhalten haben und daher nun von den Wählerinnen und Wählern im Rahmen eines Verfassungsreferendums (geplant für den 22.–23. März 2026) bestätigt oder abgelehnt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger werden entscheiden, ob sie die Reform endgültig annehmen oder die derzeitige verfassungsrechtliche Ordnung beibehalten möchten.