Eine Zusatzrente für dein Kind
-
„Dies ist nicht nur ein einfacher Bonus”, erklärt der Regionalassessor für die Zusatzvorsorge Carlo Daldoss, „sondern eine Entscheidung von gemeinschaftlicher Verantwortung, die italienweit einzigartig ist. Ab der Geburt in die Altersvorsorge zu investieren, heißt, den jungen Generationen ein Instrument in die Hand zu geben, mit dem sie die eigene Zukunft absichern können.“
Der Beitrag ist für Kinder gedacht, die ab dem 1. Januar 2025 geboren, adoptiert oder zur Betreuung überlassen wurden. Er beträgt 300 € im 1. Jahr und 200 € in den 4 Folgejahren, sofern jährlich mindestens 100 € in eine Zusatzrentenform eingezahlt werden, die auf den Namen des Kindes lautet.Der Beitrag wird direkt auf die individuelle Position des Kindes überwiesen.
In der Übergangsphase ist der Beitrag auch für Kinder gedacht, die ab dem 1. Januar 2020 geboren, adoptiert oder zur Betreuung überlassen wurden, bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres oder 5 Jahre nach dem Datum der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung, spätestens bis zum 18. Lebensjahr. -
Die Voraussetzungen
- Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen ihren Wohnsitz in einer Gemeinde der Region haben.
- Das Kind muss bei der Geburt in der Region wohnhaft sein bzw. aufgrund der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung den Wohnsitz in der Region erwerben.
- Das Kind muss für die Jahre nach dem 1. Lebensjahr oder nach dem 1. Jahr der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung den Wohnsitz in einer Gemeinde der Region haben. Diese Regelung gilt für das Bezugsjahr des Beitrags.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Kind schon in einer Zusatzrentenform eingeschrieben sein.
-
Antragsformular und weitere Informationen unter www.pensplan.com
-
Articoli correlati
Wirtschaft | Event„Frauen und Finanzen“
Wirtschaft | Equal Pension DayGleichstellung beginnt bei der Rente
Wirtschaft | BausparenSpare, spare, Häusle baue…
»Das Kind muss für die Jahre…
»Das Kind muss für die Jahre nach dem 1. Lebensjahr oder nach dem 1. Jahr der Adoption oder der Überlassung zur Betreuung den Wohnsitz in einer Gemeinde der Region haben.«
Für die Jahre? Geht das eventuell etwas präziser?