Ein Tag der Erinnerung an alle Völkermorde
Der Begriff des Völkermords ist von Raphael Lemkin während des 2. Weltkriegs entwickelt worden. Der polnisch-jüdische Jurist und Friedensforscher hatte sich schon vor dem Holocaust intensiv mit dem Völkermord an den Armeniern befasst und im schwedischen Exil den Holocaust zu dokumentieren versucht. Mit Blick auf die Verbrechen an den Armeniern im Osmanischen Reich hatte er dem Völkerbund 1934 einen Entwurf für eine internationale Konvention gegen Genozid vorgelegt. 1947 fertigte Lemkin für die Vereinten Nationen einen neuen Gesetzentwurf an, der 1948 fast unverändert von der VN-Generalversammlung mit 55:0 Stimmen als "Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords" in Kraft gesetzt wurde. Seit 9. Dezember 1948 ist Völkermord ein Straftatbestand im Völkerrecht. Wie wenig abschreckend allerdings diese Konvention wirkte, beweist die lange Reihe neuer Völkermorde in der Nachkriegszeit bis heute.
Die Tragödie des Massenmords des Nazi-Regimes an den Juden Europas wird dabei als eine geschichtlich einzigartige Katastrophe begriffen, als das Verbrechen gegen die Menschlichkeit schlechthin. Jeder Vergleich mit anderen Völkermorden verbat sich oder würde wohl heute noch als Sakrileg empfunden. Doch Völkermord im Sinne von Raphael Lemkin geschah vor und nach dem Holocaust. Der Begriff wurde seit 1948 nach und nach auf Verbrechen angewandt, bei welchen systematisch und gezielt ein Volk oder eine Volksgruppe zur Gänze oder zum Teil vernichtet wurde. In den meisten Fällen wurden diese Verbrechen von Kolonialmächten, diktatorisch regierten Staaten, in verschiedenen Fällen auch von westlichen Demokratien begangen. Man spricht von Völkermord an den Indianern Amerikas, Armeniern, Tataren, Aborigenes Australiens und zahlreichen anderen indigenen Völkern während der Kolonialzeit. Der erste Völkermord des 20. Jahrhundert war übrigens der Massenmord der deutschen Kolonialmacht an den Herero in Deutsch-Südwestafrika (Namibia), dem 80% dieses Volks zum Opfer fiel.
Das Konzept und der Rechtstatbestand des Völkermords kam in der Nachkriegszeit zu tragischer Bedeutung, da es immer wieder zu grauenvollen Genozidverbrechen kam: Biafra, Kambodscha, Vietnam, Kurdistan, Ruanda, Osttimor, Bosnien, Darfur und andere mehr. Im Unterschied zu den Armeniern und zum Holocaust wurden Berichte über aktuelle Völkermorde in den letzten 30-35 Jahren vom Fernsehen direkt in die Wohnzimmer der Europäer transportiert. Medien und Menschenrechtsaktivisten haben eine neue Art der Reaktion, Intervention und Reflexion auf diese Verbrechen ausgelöst. Doch ein global und allgemein verankertes Bewusstsein der moralischen und rechtlichen Verpflichtung der Staatengemeinschaft zum sofortigen Handeln bei Völkermordverbrechen ist noch nicht entstanden. Sonst wären etwa die jahrelangen Verbrechen der sudanesischen Regierung in Darfur nicht toleriert worden.
Auf diesem Hintergrund ist die Debatte zum Völkermord in ein neues Licht gerückt. Der Holocaust steht für Völkermord schlechthin. Der Tag der Shoah, der alljährlich am 27.1. begangen wird, ist Ausdruck der besonderen Verpflichtung und Verantwortung der Deutschen in der Erinnerung an dieses Verbrechen. Er hat vor allem in Deutschland, aber auch in Italien eine unbestrittene Legitimität. Doch an jenem Gedenktag wird im Allgemeinen nicht den Völkermorden als solchen gedacht, weil der Holocaust als geschichtlich einzigartiges Verbrechen betrachtet wird. Das kollektive Gedächtnis der Menschheit muss in Sachen Völkermord weiter reichen. Die Tragödie der Judenvernichtung im Dritten Reich soll damit nicht im Mindesten herabgestuft werden, sondern kann vielmehr in den Fluss einer schrecklichen Kontinuität von Völkermord in der Menschheitsgeschichte gestellt werden, als die extremste Form des Verbrechens, das ansonsten in einem Reich des Unbegreiflichen gefangen blieben. Wie die Juden Europas haben zahlreiche Völker und Volksgruppen ein Schicksal erlitten, das zu ihrer gänzlichen oder teilweisen Ausrottung führte. Es fehlt jedoch bis heute ein Gedenktag, an dem allen Völkermordverbrechen der Menschheitsgeschichte gedacht wird. Nicht nur jener des 20. Jahrhunderts, sondern auch jener, die früher verübt worden und nie als solche von Nachfolgestaaten anerkannt worden sind, wie z.B. die Ausrottung unzähliger Indianervölker Amerikas und anderer indigener Völker in der Kolonialzeit.
Mit einem solchen Tag der Mahnung würde an das Grauen erinnert, das ganzen Völkern und Volksgruppen angetan wurde, um weltweit zu statuieren: nie wieder! Nie wieder nicht nur Auschwitz, sondern auch Ruanda, Biafra, Osttimor, Tschetschenien und Kambodscha. Völkermord ist ein "Menschheitstrauma", es liegt im Bereich des Möglichen, und ist auch in der Zukunft nicht ausgeschlossen. Insofern wäre ein internationaler Gedenktag für die Opfer des Völkermords, ein Nachdenktag über die schlimmsten Akte der Unmenschlichkeit in der Geschichte, mehr als legitim. Der 9. Dezember, Tag der Verabschiedung der Völkermordkonvention der VN, böte sich dafür an.
Alessandro Michelucci, Dokumentationszentrum "Popoli", Florenz
Thomas Benedikter, Bozen
27. Jänner
Thomas, ich kann mich der Sorge und dem Vorschlag nur anschließen, aber auch der 27. Jänner an sich gibt Raum für Debatte: ursprünglich war der Auschwitzer Befreiungsgedenktag als „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ gedacht und ist erst spät von der UNO zum „Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust“ erklärt worden. Wird der Holocaust nicht gemeinhin mit der Shoah gleichgesetzt, also mit dem Verbrechen an den Juden? Wenn Du mir da zustimmt, dann kommen am 27. Jänner auch die Sinti und Roma zu kurz, und somit genauso in Deinem sonst tollen Text.