Inklusion wird belohnt
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Mit einer eigenen Prämie will der Arbeitsmarktservice Südtirol Arbeitgeber, die Menschen mit Beeinträchtigung einen stabilen Arbeitsplatz ermöglichen, unterstützen und somit stabile Arbeitsverhältnisse fördern. Das neue und komplett digitale System „ProAbility“ ersetzt somit das bisherige Beitragssystem und soll die Inklusion von beeinträchtigten Menschen vorantreiben. „Beschäftigung erleichtert die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, während Betriebe auf diesem Weg neue Talente gewinnen können“, erklärte Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof im Rahmen einer Pressekonferenz zum neuen System. Das gänzlich digitale und unbürokratische Antragssystem sei zudem ein neuer Maßstab, nach dem man sich auch bei zukünftigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen richten wolle, so Amhof.
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ProAbility
Ab Februar kann jeder private Arbeitgeber, der Personen mit einer nachgewiesenen Invalidität von mindestens 46 Prozent Zivilinvalidität oder 34 Prozent Arbeitsinvalidität einstellt oder dauerhaft beschäftigt um die Förderung ansuchen. Konkret handelt es sich dabei um zwei Prämien: eine Anstellungsprämie und eine Stabilitätsprämie. Erstere gilt für neue Arbeitsverträge ab 180 Tagen Laufzeit, die angestellte Person darf vorher also nicht beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Die Stabilitätsprämie hingegen wird für bestehende Arbeitsverträge ausbezahlt und wird auf Basis der Vertragsdauer und des Invaliditätsgrades berechnet. Sie kann innerhalb von drei Jahren nach der Einstellung beantragt werden. Für die Höhe der Prämie ist auch mitentscheidend, ob und in welchem Ausmaß der Arbeitgeber die gesetzliche Pflichtquote für die Einstellung von Menschen mit Behinderungen erfüllt. Ist dem so, können Arbeitgeber bis zu 4.000 Euro Anstellungsprämie und 9.000 Euro Stabilitätsprämie für die Dauer von 25 Jahren erhalten.
Die Voraussetzungen, um die Prämien beanspruchen zu können, sind simpel: Der Arbeitsvertrag des Mitarbeiters muss mindestens 15 Wochenstunden betragen, der Wohnsitz und Arbeitsort der geförderten Person muss in Südtirol liegen und die Sozialbeiträge müssen ordnungsgemäß bezahlt werden. -
Antragsstellung
Im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. März kann der Antrag für die Prämie gestellt werden. Wenn es sich bei der geförderten Person um eine mit Zivilinvalidität handelt, was etwa 98 Prozent aller Invaliden, für die die Förderung ausbezahlt wird, ausmacht, muss keine Bescheinigung beigelegt werden. Der Prozentsatz der aktuellen Bescheinigung wird dem Amt für Arbeitsmarktintegration direkt bei der Antragstellung vom Sanitätsbetrieb mitgeteilt. Handelt es sich hingegen um eine Arbeitsinvalidität, muss eine Bescheinigung als PDF in das System hochgeladen werden, aus der der Prozentsatz der Invalidität hervorgeht. Der ganze Prozess der Antragsstellung wird online abgewickelt, Arbeitsmarktservice-Chef Stefan Luther zufolge biete das eine Reihe an bürokratischen Vorteilen: „Vorher mussten Betriebe zwei getrennte Anträge für die Genehmigung des Beitrags und dessen Auszahlung stellen, wir haben beide zusammengelegt. Daten im Besitz der öffentlichen Verwaltung müssen nicht erneut eingereicht werden, Kontrollen wurden erleichtert und beschleunigt, sodass die Auszahlung bereits nach wenigen Monaten erfolgen kann“, so Luther.
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