Politica | Wahlgesetz

“Diskriminierung muss raus”

Die Unvereinbarkeitsregelung für Landtagsabgeordnete soll auch für den Bauernbund gelten, fordert Pöder. “Er hat nicht ganz unrecht”, sagt SVP-Arbeitnehmerchef Renzler.
Helmuth Renzler
Foto: Harald Wisthaler

Seit einer Woche liegt der Gesetzentwurf für das neue Wahlgesetz für den Landtag im selbigen auf. 58 Seiten ist das Dokument, das am 16. Jänner eingereicht wurde, lang. Die Einbringer sind fünf SVP-Landtagsabgeordnete: Erstunterzeichner Sepp Noggler mit Magdalena Amhof, Albert Wurzer, Maria Kuenzer und Waltraud Deeg. In 79 Artikeln haben sie “Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung” – so die offizielle Bezeichnung des Gesetzentwurfes – festgehalten. Bereits im Vorfeld waren Diskussionen um die Modalitäten, mit denen die institutionellen Organe des Landes künftig gewählt werden sollen, entbrannt. Etwa über die Direktwahl des Landeshauptmannes, das Vollmandat und eine fixe Vertretung aller Bezirke. Die Kritik der Opposition reißt nun, da das offizielle Dokument vorliegt, nicht ab – aber auch SVP-intern werden erste kritische Stimmen laut.

Besonders gründlich hat sich Andreas Pöder von der Bürgerunion die 79 Artikel durchgelesen. Und ist bereits bei Artikel 9 auf eine “Überraschung” gestoßen, wie er sagt. “Die SVP-Bauernlobby will Gewerkschaften und Unternehmerverbände ausbremsen”, wettert Pöder, der damit auf eines seiner politischen Steckenpferde aufspringt: die Bauern, ihre Privilegien und der Einfluss des Südtiroler Bauernbundes auf die Landespolitik. “Nicht ganz unrecht” habe Pöder mit seiner Kritik, pflichtet SVP-Arbeitnehmerchef Helmuth Renzler bei.

Vergessene Bauern

Artikel 9 listet die Gründe für die Unvereinbarkeit mit dem Amt eines Landtagsabgeordneten auf. Der Stein des Anstoßes für Pöders Kritik ist Punkt 6 des Buchstaben g). Dort heißt es, zusammengefasst, dass Präsidenten, Verwaltungsräte und Direktoren einer Gewerkschaft oder einer Arbeitgeberorganisation auf Landesebene nicht in den Landtag gewählt werden dürfen beziehungsweise ihr Amt vor Einzug in den Landtag niederlegen müssen. Oder, wie es Andreas Pöder formuliert: “So wird es nach dem Willen der SVP künftig Verantwortlichen oder Chefs von Gewerkschaften und Direktoren und Verantwortlichen von Unternehmerverbänden verboten sein, gleichzeitig im Landtag zu sitzen.”

Was nun eigentlich nichts Aufregendes wäre und für Albert Wurzer durchaus zeitgemäß. “Die Zeiten, in denen ein Direktor oder ein Präsident gleichzeitig im Landtag sitzen, sind seit Hanspeter Munter (ehemaliger Direktor des Handverkerverbandes lvh) Geschichte”, sagt der Mitunterzeichner des Gesetzesentwurfes zur Südtiroler Tageszeitung. Woran sich Andreas Pöder nun aber stößt, ist die Tatsache, dass “der Bauernbund von dieser Regelung ausgenommen bleibt”. “Dort dürfen sowohl der Obmann als auch der Direktor sowie sonstige Verantwortungsträger gleichzeitig im Landtag sitzen”, bemängelt der Oppositionelle. Er wittert einen Schachzug der SVP-Bauernvertreter im Landtag: “Die Bauernlobby in der SVP-Fraktion, Josef Noggler, Albert Wurzer und Maria Hochgruber-Kuenzer, welche den SVP-Wahlgesetzentwurf federführend mitunterzeichnet haben, will hier offenbar dem Bauernbund weitere Privilegien verschaffen und gleichzeitig Arbeitnehmer- sowie Arbeitgebervertreter ausbremsen”. “Daran haben wir im Traum nicht gedacht”, kontert Wurzer. Doch die Kritik kommt indes nicht nur von den Oppositionsbänken, sondern auch aus den eigenen Reihen.

Rückenwind von Renzler

“Pöder hat nicht ganz unrecht”, steht für Helmuth Renzler fest. “Es ist völlig unverständlich, warum Verbandsvorsitzende nicht in die Unvereinbarkeitsregelung mit aufgenommen wurden”, sagt der SVP-Arbeitnehmerchef am Montag Morgen zu salto.bz. Laut Staatsgesetz seien etwa der Handwerkerverband, aber auch der Bauernbund, den Gewerkschaften juridisch gleich gestellt, so Renzler. “Noch heute werde ich die Rechtslage aber genau überprüfen”, kündigt er an. Davon abgesehen halte er es für “vollkommen richtig”, dass Vorsitzende von Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen nicht im Landtag sitzen sollen. “In den Statuten der meisten Gewerkschaften ist ohnehin festgeschrieben, dass Kandidaten für den Landtag all ihre Gewerkschaftsmandate niederlegen müssen. Wie es etwa beim ASGB im Falle des damaligen Landesvorstizenden Georg Pardeller gemacht wurde”, erinnert Renzler. Nichtsdestotrotz dürften aber Verbände von dieser Regelung im neuen Wahlgesetz nicht ausgenommen werden, betont der Arbeitnehmervertreter: “Im Gesetzentwurf ist eine Diskriminierung drin”, stimmt er Andreas Pöder zu, “und die muss raus”.