Passierschein A 39 wie er im neuen Rundschreiben B 65 festgelegt ist
Ich bin in meinem Leben den unterschiedlichsten Broterwerben nachgegangen. Ich war und bin unselbständig beschäftigt und gleichzeitig auch selbständig tätig. Zudem erlaube ich mir im »vereinten Europa« grenzüberschreitend zu agieren. Meine Steuererklärung habe ich bislang in Österreich gemacht und das funktionierte so:
Ich logge mich via Internet in meinen Steuerakt bei Finanz-Online ein und klicke auf »Erklärung«. Alle meine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit sind dort bereits vermerkt. Ich kann jetzt im Online-Formular zusätzlich noch etwaige Abschreibungen (private Pensionsversicherung, Lebensversicherung, Kirchenbeitrag und dergleichen) eintragen. Weiter unten gibt es ein Feld »Ausländische Einkünfte«. Dort trage ich die CUD-Daten ein. Weiters findet sich ein Feld »Einkünfte aus selbständiger Arbeit«. (Da sich meine selbständige Arbeit auf unter 30.000 Euro Umsatz beläuft, gelte ich als Kleinunternehmer und muss keine doppelte Buchführung, sondern nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen. Ich bin auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt sondern verrechne mittels Honorarnoten nach dem Umsatzsteuerbruttosystem.) In das Feld »Einkünfte aus selbständiger Arbeit« trage ich also die Summe meiner Honorarnoten ein. Darunter führe ich meine Betriebsausgaben an (Büroaufwand, Telefon- und Internetspesen, Fahrtspesen, Taggelder usw.). Daraus errechnet sich dann mein Gewinn aus selbständiger Arbeit. Zusammengerechnet mit den unselbständigen und ausländischen Einkünften ergibt das mein Jahreseinkommen. Zuletzt klicke ich auf »Vorausberechnung« und es zeigt mir an, wie viel Steuern ich auf Basis der eingegebenen Daten zu bezahlen hätte. Wenn alle Daten korrekt sind, klicke ich auf »Senden«. Im Regelfall und im Durchschnitt dauert dieses Prozedere eine Viertelstunde bis zwanzig Minuten und kostet mich keinen Cent. Wenn keine Beanstandungen oder Prüfungen von Seiten des Finanzamts kommen, flattert binnen zwei bis vier Tagen mein Steuerbescheid in meine Mailbox. Geschichte erledigt.
Da mein Lebensmittelpunkt mittlerweile in Südtirol ist, bin ich auch verpflichtet hier meine Steuererklärung zu machen und das funktioniert so:
Statt Online-Konto habe ich Zettelwerk und selber machen kann ich meine Steuererklärung nicht – es sei denn ich eigne mir das Wissen dazu in einem Universitätsstudium an. Also gehe ich, wie mir geraten, zum »Patronat« des KVW. Dort ist man angesichts meiner Kombination aus selbständiger und unselbständiger Beschäftigung gepaart mit österreichischen Einkünften etwas überfordert. Man könne mir nicht weiterhelfen. Das sei zu kompliziert. Ich versuche mein Glück also bei der Gewerkschaft. Auch dort sieht man sich nicht aus, meinen – ach so komplizierten – Fall korrekt zu erklären. Wenigstens bekomme ich ein paar erhellende und mich fast vom Hocker hauende Informationen. Wenn ich eine normale Arbeitnehmerveranlagung, die mich rund 100 Euro kosten täte, machen würde (hab jetzt vergessen wie dieses »Modell« – gemeint ist wohl ein Formular – heißt) könnte ich zwar meine Honorarnoten angeben, nicht aber meine Betriebsausgaben. Das heißt, die Einkommensteuer würde auf den Umsatz (!) und nicht auf den Gewinn berechnet. So einen Schwachsinn hab ich überhaupt noch nie gehört. Beispielsweise habe ich für die Uni Innsbruck als Selbständiger Kurse organisiert. Vielfach hab ich diese Kurse jedoch nicht selber geleitet. Abzüglich eines kleinen Honorars für den Organisationsaufwand ging also das Geld, das mir die Uni bezahlt hat, direkt an denjenigen weiter, den ich engagiert habe, den Kurs zu leiten. Von 2.000 Euro zahle ich 1.900 an jemanden anderen aus und behalte 100. In meine Steuererklärung kämen aber 2.000 Euro, obwohl ich nur 100 verdient habe. Außerdem müsste ich meine österreichischen und italienischen Honorarnoten separat erklären, hieß es; die einen in Österreich, die anderen in Italien. Als ob es bei selbständiger Arbeit steuerrechtlich einen Unterschied machen würde, in welchem Land mein Auftraggeber sitzt. Hätte ich einen Auftrag von einem Chinesen angenommen, müsste ich diese Honorarnote dann in China erklären, oder wie? Das war zu viel des Schwachsinns für mich. Mit dem Rat, ich könnte es ja mal bei der Agentur der Einnahmen probieren oder mich sonst an einen Wirtschaftsberater wenden, verließ ich unverrichteter Dinge die Gewerkschaft. Um auch meine Betriebsausgaben geltend machen zu können, müsste ich nämlich eine Erklärung für Selbständige machen. Ein Service, das weder KVW noch Gewerkschaft anbieten. Ich muss jetzt also die Dienste eines Wirtschaftsberaters in Anspruch nehmen. Da ich unselbständig Vollzeit beschäftigt bin und ich die selbständigen Arbeiten spaßeshalber nebenher mache und diese sich auf nur rund 2.000 Euro Gewinn belaufen, wird mich die ganze Geschichte wahrscheinlich mehr kosten als ich verdient habe. Sowas motiviert ungemein. Ich versuch jetzt noch mein Glück bei der Agentur der Einnahmen, bevor ich einem Wirtschaftsprüfer hunderte Euro in den Rachen werfe für etwas, das ich bisher selbst und zum Nulltarif in 15 Minuten erledigt habe. Oder hat jemand einen Tipp für mich?
Oje
Lieber Harald, nachdem Dir auch auf der bbd-Seite niemand helfen konnte, scheint es sich um einen schwierigen Sachverhalt zu handeln. :-) Ich selbst zahle meine Steuern glücklicherweise in Deutschland und habe somit keinen ernstzunehmenenden Tipp für Dich, aber da ich gerade guter Laune bin, ein paar schräge:
- Tipp 1: zahle Steuern künftig wieder in A
- Tipp 2: Buchtipp: "Auswandern - lieber heute als morgen"
- Tipp 3: einen Freistaat gründen
- Tipp 4: der Arbeit-muss-sich-wieder-lohnen-Gewerkschaft beitreten
- Tipp 5: bei der SVP kandidieren, die erledigen von Staatsbürgerschaft bis Steuererklärung alles im Handumdrehen
- Tipp 6: nicht zum Spaß arbeiten
- Tipp 7: weniger arbeiten, mehr für Salto schreiben
- Tipp 8: Steuern in milfs Fennberg erklären, wird bestimmt Steueroase
- Tipp 9: italienische Gesetze nicht österreichisch auslegen
- Tipp 10: (...ach lassen wir den...)
In risposta a Oje di Benno Kusstatscher
rofl
danke. ich nehm den 5er. der bringt bestimmt am meisten :-)
Trost und Erheiterung
Zum Trost und zur Erheiterung mein jüngstes bürokratisches Spießrutenlaufen. Für die Landtagskandidatur benötige ich eine Geburtsbescheinigung, also gehe ich ahnungslos zum Brixner Standesamt. Dort schickt man mich zum Bürgerschalter weiter. Die freundliche Dame am Bürgerschalter will mich wieder zum Standesamt zurückschicken. Als sie hört, dass ich dort schon war, tätigt sie mehrere Telefonate, um zu erfahren, wie sie die Geburtsbescheinigung ausstellen muss. Da sie niemanden erreicht, der es weiß, ersucht sie mich, ein anderes Mal wieder zu kommen, was ich auch tue. Freudestrahlend überreicht sie mir dann ein Dokument, das ganz sicher das richtige sei. Eine Nachfrage im zuständigen Landesamt ergibt, dass dies leider nicht stimmt. Ich gehe also nochmals zum Bürgerschalter und bekomme diesmal die richtig ausgestellte Geburtsbescheinigung. Allerdings fehlt die Unterschrift des Bürgermeisters, die ich mir mit einem kurzen Gang ins Rathaus (zwei Straßen weiter) einhole. Jetzt weiß ich, dass ich tatsächlich geboren wurde.