Ambiente | Unterland

Glyphosat illegal gespritzt

Meldung bei der Forstbehörde in Neumarkt: Weil auf Böschungen in Buchholz Herbizide ausgebracht wurden, droht nun eine Strafe von bis zu 20.000 Euro.
Weingut in Buchholz
Foto: privat
  • Illegale Ausbringung von Unkrautvernichtungsmittel im Unterland: Vergangenen Sommer wurden in der Salurner Gemeindefraktion Buchholz auf einem halben Hektar die Herbizide Glyphosat und MCPA ausgebracht. Bei der Fläche in Privatbesitz handelt es sich um Böschungen neben Weingütern. Die Forststation in Neumarkt leitete ein Verfahren ein, es droht eine Verwaltunsstrafe von bis zu 20.000 Euro. 

    Laut dem Naturschutzgesetz (Nr. 6/2010, Art. 19) ist es verboten, Vegetationsflächen abzubrennnen, insbesondere Hecken, Flurgehölze und Bäume. Das Verbot „gilt nicht innerhalb landwirtschaftlich intensiv genutzter Kulturflächen außer im Bereich von Feldrainen und Dämmen sowie Böschungen von Straßen, Fließgewässern und Gräben“

    Der Leiter der Forststation in Neumarkt, Markus Unteregger, erklärt: „Es wurde ein Schaden an Natur und Landschaft angerichtet. Nun bleibt abzusehen, ob sich die Fläche wieder vollständig erholen kann.“ In der Regel werden Hecken auf Waldflächen neben Weingütern zurückgeschnitten, dafür ist ein Lokalaugenschein mit der Forstbehörde und eine Genehmigung erforderlich. 

    Warum die Vegetationsfläche mit Unkrautvernichtungsmittel abgebrannt wurde, ist noch unklar. Ein Antrag, um die Flächen für landwirtschaftliche Zwecke zu nutzen, sei bisher nicht bei der Gemeinde Salurn eingegangen, erklärt Bürgermeister Roland Lazzeri.