Società | Arbeitsmarkt

Menschen mit Beeinträchtigung einbinden

Der Dachverband für Soziales und Gesundheit präsentierte im Landtag sein Positionspapier zu Inklusion. Die genehmigte Vereinfachung für Arbeitsintegration sei zu wenig.
Ein Mann im Rollstuhl spricht mit einem anderen Mann über ein Dokument
Foto: Symbolbild - Mikhail Nilov/Pexels
  • Der Dachverband für Soziales und Gesundheit präsentierte gestern in einer Anhörung im Südtiroler Landtag seine Anliegen zur Inklusion in Südtirol. Der Präsident des Dachverbandes, Wolfgang Obwexer, betont: „Politik und Behörden gehen zu oft von einer ‚eh guten‘ Ausgangslage aus. Betroffene erleben hingegen ihren Alltag oft völlig anders“. Um die Teilhabe für Menschen mit Behinderung in Südtirol zu erleichtern, fordert der Dachverband in einer Pressemitteilung mehr Sensibilität und Verbesserungen in allen Bereichen. 

    Das Positionspapier des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit bündelt die wichtigsten Themen, ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Landesgesetz Nr. 7/2015 zur „Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ in Südtirol. Zentrale Punkte sind die unzureichenden finanziellen Mittel für wichtige Maßnahmen, der Fachkräftemangel im sozialen Bereich und die aktive Einbindung der Zivilgesellschaft. Im Bezug auf letzteres hebt Obwexer hervor: „Es gibt immer wieder schöne Beispiele von gelungener und gelebter Inklusion, wo Menschen mit Behinderungen selbstverständlich als normaler Teil der Gesellschaft teilhaben“. Leider sei das nicht überall der Fall.

    Das Positionspapier hebt unter anderem das Thema Arbeit und die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt als Schwachstelle hervor. Ziel sei es, dass die Betroffenen einen Platz in der Arbeitswelt finden, Anerkennung und die nötige Unterstützung bekommen. Wolfgang Obwexer erklärt, dass Betriebe stärker für dieses Thema sensibilisiert werden müssten. Auch das Konzept INTEGRA, das auf dauerhafte Beschäftigung und faire Bezahlung setzt, sollte weiterentwickelt werden.

  • Die Neuerungen

    Das Landesgesetz Nr. 7/2015 fördert auch die Teilhabe am Arbeitsleben durch Arbeitsintegration. Am 23. September hatte die Landesregierung auf Vorschlag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer Änderungen an den bestehenden Richtlinien beschlossen. Das Amt für Arbeitsmarktintegration schließt seit 2017 individuelle Vereinbarungen zur Arbeitseingliederung ab. Diese werden in Form von praktikumsähnlichen Projekten mit dem Ziel einer künftigen Anstellung umgesetzt. Die Vereinbarungen zur Arbeitsbeschäftigung sind nun bis zum Rentenalter möglich. Zudem wurde die Dauer der Vereinbarungen von zwölf auf bis zu 24 Monate erhöht. Auch die Möglichkeiten zur Begleitung in Krisensituationen wurden verbessert.