„Dann entscheiden die Gerichte!“
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Dies stellte die STF in ihrer aktuellen Aussendung klar. Die unmissverständliche Forderung an die SVP lautet: „Schluss mit diesem unwürdigen Theater!“ Wie der Pressemitteilung weiters zu entnehmen ist, hält die STF den Plan von Landeshauptmann Arno Kompatscher, ein zweites Gutachten prüfen zu lassen, um zu klären, ob den Italienern doch zwei Posten in der Landesregierung zugesprochen werden könnten, für ein Unding. Die Voraussetzung dafür wäre nämlich, dass die Landesregierung auf elf Personen aufgestockt würde.
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„Was passiert, wenn sich zwei Gutachten widersprechen? Beruft sich Kompatscher dann auf jenes, das ihm politisch besser in den Kram passt?“
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Bereits heute gebe es ein eindeutiges Gutachten und in der Vergangenheit sei die Landesregierung bereits nach diesem Schlüssel zusammengestellt worden. „Was passiert, wenn sich zwei Gutachten widersprechen? Beruft sich Kompatscher dann auf jenes, das ihm politisch besser in den Kram passt?“, gibt die STF zu bedenken. Als Beispiel wird das erste Kabinett von Landeshauptmann Kompatscher im Jahr 2014 ins Feld geführt, als mit Christian Tommasini ebenfalls nur ein italienischer Landesrat vertreten war. Auch damals gehörten von den 35 Landtagsabgeordneten nur fünf der italienischen Sprachgruppe an. „Warum sollte die gleiche Situation jetzt anders gehandhabt werden?“, so die STF. Ebenfalls respektiert werden müsse der Wille des Wählers, der nicht durch „schwindelige Rechnereien“ verfälscht werden dürfe. Eine Aufstockung der Landesregierung ginge mit Mehrkosten für den Steuerzahler in Millionenhöhe einher. „Es ist nicht die Aufgabe des Steuerzahlers, die SVP und ihre italienischen Lakaien mit Posten zu versorgen! Kompatscher selbst trat in der Vergangenheit großspurig dafür ein, die Landesregierung zu reduzieren, um Kosten einzusparen“, betont die STF in ihrer Aussendung und erklärt weiters, dass ihrer Ansicht nach ein zweiter italienischer Landesrat dem Autonomiestatut widerspricht. Angekündigt wird die Prüfung rechtlicher Schritte, „sollte die Rechtslage durch die SVP aus politischem Opportunismus gebeugt werden“.
Wo er Recht hat, hat er…
Wo er Recht hat, hat er Recht ... der Knoll. Da werden eben so lange von allen möglichen Leuten Gutachten in Auftrag gegeben, bis das passende Gutachten – sprich zwei italienische Landesräte – dabei ist. Und das wird dann herangezogen … und mit Sicherheit auch von der SVP gutgeheißen.
Übrigens, ganz nebenbei: Wer bezahlt diese Gutachten?
In risposta a Wo er Recht hat, hat er… di G. P.
Der gute Sven weiß offenbar…
Das Gutachten des Generalsekretariats des Landtags zahlt der Steuerzahler, das Gutachten von Rechtsanwalt Luca Crisafulli und von Roberto Bizzo hingegen nicht, dieses wird wahrscheinlich im Auftrag von FdI/Lega erstellt worden sein und deshalb auch von diesen Parteien zu bezahlen sein.
Ich würde das Gutachten von Crisafulli und Bizzo ja gern mal lesen, vielleicht weiß jemand hier im Forum, ob es irgendwo abrufbar ist …? Crisafulli ist übrigens Arbeitsrechtler und Bizzo hat Ingenieurwissenschaften studiert. Inwiefern diese beiden für die Erstellung eines Gutachtens über ein Wahlgesetz qualifiziert sind, erschließt sich mir nicht.
Neuwahlen darf es nicht…
Neuwahlen darf es nicht geben, es käme knüppeldick.
In risposta a Neuwahlen darf es nicht… di Josef Ruffa
Neuwahlen braucht es auch…
Neuwahlen braucht es auch gar nicht wenn man bei der Bildung der Landesregierung gesunden Menschenverstand walten lassen würde. Aber das ist wohl zu viel verlangt.
In risposta a Neuwahlen darf es nicht… di Josef Ruffa
Weshalb sollte es Neuwahlen…
Weshalb sollte es Neuwahlen geben? Es sind noch fast zwei Monate Zeit. Sobald geklärt ist, ob es einen oder zwei italienische LR gibt, ist die Sache in ein paar Wochen über die Bühne.
Ausnahmsweise muss man Exil…
Ausnahmsweise muss man Exil Knoll ein wenig Recht geben.
Kompi weiss nicht weiter und spielt auf Zeit.
Aber das Paket mit den Sorelli lässt die Pusterer Clique nicht sausen.
Häuptling Bosco Secco tut als Rache fast alles ...
Es ist gut, wenn sich der…
Es ist gut, wenn sich der Herr Knoll Gedanken über die Kosten einer Aufstockung der Landesregierung Sorgen macht.
Das lauwarme Schnatter-Lüftchen, das er + seine Mitstreiter so produzieren, ist das Geld bei Weitem nicht wert, für das die Steuerzahler für die STF bluten müssen.
Im Vordergrund muss die…
Im Vordergrund muss die Regierbarkeit stehen und zwar nicht nur lokal. Die römische Regierung kann Südtirol das Leben auch schwer machen. Ich halte zwar überhaupt nichts von den zwei Vertretern von FdI im Landtag, die sind absolut verzichtbar, da sie, euphemistisch, mit bescheidenen Fähigkeiten ausgestattet sind, aber an die Prügel, die Meloni Südtirol in den Weg legen könnte, muss man zumindest denken.
Ob dieses Problem damit behoben wäre, wenn man zwei italienische Landtagsmitglieder in die Landesregierung holt (was prozentuell möglich sein müsste, wenn man die Landesregierung auf 10 aufstockt), wage ich zu bezweifeln, aber zumindest in Südtirol beruhigt man die Gemüter.
In risposta a Im Vordergrund muss die… di Manfred Klotz
Sie sollten schreiben, man…
Sie sollten schreiben, man beruhigt die italienischen Gemüter. Wegen der deutschen Gemüter ist es ja egal, ist unwichtig.
In risposta a Sie sollten schreiben, man… di G. P.
Deswegen, weil man…
Deswegen, weil man Pragmatismus in den Vordergrund stellt, beunruhigt man die "deutschen Gemüter" nicht im Geringsten. Höchstens die extrem rechten Sturköpfe. Politik ist in jedem Fall die Kunst des Machbaren. Mit Justament-Standpunkten kommt man nicht weit, auch wenn eine Koalition mit FdI - besonders mit diesen beiden Vertretern - ein gewisses Unbehagen auslösen würde.
WANN hat die SVP oder…
WANN hat die SVP oder Kompatscher öffentlich verlautbart einen zweiten italienischen Landesrat zu wollen? So wie ich das sehe, haben die angeforderten Gutachten eher denn Sinn klarzustellen, dass zwei Regierungsposten nicht drin sind ... Sicherheitsabfrage in Zeiten der Gesetzesklauberei !
Bin gespannt, wie das…
Bin gespannt, wie das Gutachten der staatlichen Stelle ausfallen wird. So eindeutig, wie manche behaupten, ist die Sache ja nicht.
Wenn man von einer Landesregierung mit elf Mitgliedern und einem ladinischen Landesrat ausgeht, dreht sich alles um die Auslegung der Bestimmung, wonach die restlichen zu vergebenden Regierungsämter der deutschen und der italienischen Sprachgruppe im Verhältnis zu deren zahlenmäßigen Stärke im Landtag zustehen.
Insbesondere kommt es darauf an, wie das Verhältnis der zahlenmäßigen Stärke (der deutschen und der italienischen Sprachgruppe) im Landtag berechnet wird.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Man geht bei der Berechnung dieses Verhältnisses vom gesamten Landtag (also von 35 Landtagsabgeordneten) aus:
deutsche Sprachgruppe: 29:35=x:10, dann ist x 8,29
italienische Sprachgruppe: 5:35=x:10, dann ist x 1,43
Üblicherweise werden Dezimalstellen unter 50 auf die nächst niedrigere ganze Zahl abgerundet und Dezimalstellen gleich oder über 50 auf die nächst höhere ganze Zahl aufgerundet. Diese Vorgehensweise würde hier aber nicht zu zehn Regierungsämtern, sondern nur zu neun Regierungsämtern führen. Eine Möglichkeit der Auslegung wäre, das Regierungsamt der Sprachgruppe zuzusprechen, welche die höhere Dezimalstelle aufweist. Dies würde zu acht Regierungsämtern für die deutsche Sprachgruppe und zwei Regierungsämtern für die italienische Sprachgruppe führen.
2.) Man geht bei der Berechnung dieses Verhältnisses vom Landtag ohne den ladinischen Landtagsabgeordneten aus (also von 34 Landtagsabgeordneten) aus:
deutsche Sprachgruppe: 29:34=x:10, dann ist x 8,53
italienische Sprachgruppe: 5:34=x:10, dann ist x 1,47
In diesem Fall stehen – unter Berücksichtigung der oben genannten Rundungsregel – der deutschen Sprachgruppe neun Regierungsämter und der italienischen Sprachgruppe ein Regierungsamt zu.
Dreimal dürfen Sie raten,…
Dreimal dürfen Sie raten, wie das Gutachten der staatlichen (!) Stelle ausfallen wird ...
In risposta a Dreimal dürfen Sie raten,… di G. P.
Man muss jetzt erst mal…
Man muss jetzt erst mal sehen, was für eine staatliche Stelle das ist. Fest steht aber, dass ein Gutachten, von wem immer es stammt, am Ende ein Gutachten bleibt. Es hat nicht dieselbe Verbindlichkeit wie ein Urteil. Nur wenn die STF oder die italienischen Rechtsparteien nach der Bildung der Landesregierung klagen würden, würde man eine definitive Entscheidung erhalten.
Das sog. Wahlgesetz, in dem die entsprechende Bestimmung enthalten ist, scheint halt leider nicht optimal gemacht zu sein, da zu wenig detailliert. Eingebracht wurde der Gesetzesentwurf übrigens damals von … Josef Noggler.
Die SVP könnte aber diese Probleme vermeiden, indem sie durchsetzt, dass die Landesregierung aus weniger als 11 Mitgliedern besteht. Dann nämlich steht der italienischen Sprachgruppe definitiv nur ein Landesrat zu.
Die Landesregierung darf,…
Die Landesregierung darf, wenn sie vernünftig arbeiten soll, nicht mehr als höchstens 7 Mitglieder haben.
Dann würde die Rechnung so aussehen:
26 % Italiener = 1,82
4 % Ladiner = 0.28
70 % Deutsche = 4,90
In risposta a Die Landesregierung darf,… di Josef Fulterer
Das kann so nicht stimmen:…
Das kann so nicht stimmen: erstens gehen Sie vom Verhältnis der statistischen Stärke der Sprachgruppen aus und nicht vom Verhältnis im Landtag; zweitens würden dann bei weniger Landesräten den Italienern plötzlich 2 Landesrät zu stehen. Dieses Verhältnis wäre zwar vernünftig aber nicht gesetzeskonform.
In risposta a Das kann so nicht stimmen:… di Sepp.Bacher
Nach dem üblen Faschio…
Nach dem üblen Faschio-Gehabe der 2. Welt-Nachkriegs-Zeit, ist den Italienern in Südtirol leider noch immer nicht gelungen, für ihre Wähler wählbare Kandidaten auf die Wählerlisten zu bringen. Die mangelnde Wahlbeteiligung wird sicher darin ihre Ursache haben.
Ich habe nichts gegen…
Ich habe nichts gegen Ladiner, nur der Alfreider kann ruhig draußen bleiben. Dann lieber zwei Italiener.
Der "zwar t r e u e" OBER…
Der "zwar t r e u e" OBER-BETONIERER Alfreider bleibt sicher besser draußen!