Politik | Landtag

„Dann entscheiden die Gerichte!“

Die Süd-Tiroler Freiheit will rechtliche Schritte prüfen, sollte die SVP aus politischen Gründen einem zweiten italienischen Landesrat zustimmen.
Sven Knoll
Foto: Seehauserfoto
  • Dies stellte die STF in ihrer aktuellen Aussendung klar. Die unmissverständliche Forderung an die SVP lautet: „Schluss mit diesem unwürdigen Theater!“ Wie der Pressemitteilung weiters zu entnehmen ist, hält die STF den Plan von Landeshauptmann Arno Kompatscher, ein zweites Gutachten prüfen zu lassen, um zu klären, ob den Italienern doch zwei Posten in der Landesregierung zugesprochen werden könnten, für ein Unding. Die Voraussetzung dafür wäre nämlich, dass die Landesregierung auf elf Personen aufgestockt würde. 

  • „Was passiert, wenn sich zwei Gutachten widersprechen? Beruft sich Kompatscher dann auf jenes, das ihm politisch besser in den Kram passt?“

  • Bereits heute gebe es ein eindeutiges Gutachten und in der Vergangenheit sei die Landesregierung bereits nach diesem Schlüssel zusammengestellt worden. „Was passiert, wenn sich zwei Gutachten widersprechen? Beruft sich Kompatscher dann auf jenes, das ihm politisch besser in den Kram passt?“, gibt die STF zu bedenken. Als Beispiel wird das erste Kabinett von Landeshauptmann Kompatscher im Jahr 2014 ins Feld geführt, als mit Christian Tommasini ebenfalls nur ein italienischer Landesrat vertreten war. Auch damals gehörten von den 35 Landtagsabgeordneten nur fünf der italienischen Sprachgruppe an. „Warum sollte die gleiche Situation jetzt anders gehandhabt werden?“, so die STF. Ebenfalls respektiert werden müsse der Wille des Wählers, der nicht durch „schwindelige Rechnereien“ verfälscht werden dürfe. Eine Aufstockung der Landesregierung ginge mit Mehrkosten für den Steuerzahler in Millionenhöhe einher. „Es ist nicht die Aufgabe des Steuerzahlers, die SVP und ihre italienischen Lakaien mit Posten zu versorgen! Kompatscher selbst trat in der Vergangenheit großspurig dafür ein, die Landesregierung zu reduzieren, um Kosten einzusparen“, betont die STF in ihrer Aussendung und erklärt weiters, dass ihrer Ansicht nach ein zweiter italienischer Landesrat dem Autonomiestatut widerspricht. Angekündigt wird die Prüfung rechtlicher Schritte, „sollte die Rechtslage durch die SVP aus politischem Opportunismus gebeugt werden“.