Ambiente | Naturschutzgesetz ohne Durchführungsbestimmung

Naturschutzgesetz- Natur ohne Schutz

Die Autonome Provinz Bozen hat am 12. Mai 2010 ein Naturschutzgesetz erlassen, doch bis heute keine Durchführungsbestimmung dazu erlassen.
Avvertenza: Questo contributo rispecchia l’opinione personale dell’autore e non necessariamente quella della redazione di SALTO.

Die Natur Südtirols ist geschützt, durch internationale Konventionen wie die Alpenkonvention, die Berner Konvention, die Biodiversitätskonvention usw. und EU-Richtlinien wie die Vogelschutzrichtlinie und die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie).

Auf Landesebene gibt es daür ein Naturschutzgesetz, das am 12. Mai 2010 erlassen wurde. Dieses Gesetz regelt den Schutz der wild lebenden Tiere, der wild wachsenden Pflanzen, ihrer Lebensräume sowie den Schutz von Fossilien und Mineralien.

Das Naturschutzgesetz fängt in Abschnitt I damit an, dass jeder Mensch das Recht hat, sich in der Natur zu erholen und die Schönheit der Natur geniessen kann. Neben der ästhetisierenden Sichtweise der Natur gibt es auch eine Sichtweise, welche den Arten und Lebensräumen an sich einen Wert zuspricht. Dieser Sichtweise entsprechen EU-Richtlinien (Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie). Im Naturschutzgesetz sind diese beiden Sichtweisen vereint und stehen nebeneinander.

In Abschnitt II des Naturschutzgesetzes findet sich der Artenschutz. Alle wild lebenden Tiere und Pflanzen sind grundsätzlich geschützt. Es gibt vollkommen geschützte Tier- und Pflanzenarten und Arten die teilweise geschützt sind. Vollkommen geschützte Tierarten sind z.B. Alle heimischen Frösche, mit ihnen darf daher kein Handel betrieben werden uns sie dürfen nicht aus der Natur entnommen usw. In Artikel 12 findet sich das Verbot, gebietsfremde Arten in der Natur auszusetzten. Dieser Artikel betrifft jene, welche z.B. Ihre zu groß geratene Wasserschildkröte in einem Gewässer einfach aussetzten möchten.

Die Arten, welche streng geschützt sind nehmen auch Bezug auf die in Anhang II, IV und V der FFH-Richtlinie geschützten Arten.

In Abschnitt III finden sich die geschützten Lebensräume, von Feuchtgebieten bis zu Trockenstandorten. Ob nun ein Auwald oder ein Trockenrasen, es gibt Lebensräume, welche mit diesem Landesgesetz gesetzlich geschützt sind.

Verlandungsbereiche von stehenden oder langsam fließenden Gewässern,

b) Schilf-, Röhricht- und Großseggenbestände,

c) seggen- und binsenreiche Feucht- und Nasswiesen,

d) Moore,

e) Auwälder,

f) Sumpf- und Bruchwälder,

g) Quellbereiche,

h) naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte sowie Wassergräben, einschließlich der Ufervegetation.

(2) Schützenswerte Trockenstandorte, die eine besondere Artenvielfalt aufweisen und für die Erhaltung von geschützten wild wachsenden Pflanzen oder wild lebenden Tierarten von Bedeutung sind, sind:

a) Trockenrasen,

b) Felsensteppen,

c) Lehmbrüche.

Im Abschnitt IV finden sich die gesetzlichen Grundlagen zu den Sonderbestimmungen in Natura 2000 Gebieten. Ziel ist die Sicherung der Artenvielfalt mittels Erhaltung der natürlichen und naturnahen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und wild wachsenden Pflanzen und die Mitarbeit am Netz der Europäischen Schutzgebiete, den Natura 2000 Gebieten, laut Artikel 3 der FFH-Richtlinie.

In Abschnitt V geht es um Mineralien und Fossilien, in Abschnitt VI um die Förderung des Naturschutzes und in Abschnitt VII um die Kontrolle und Durchführung.

Nun ist dies alles schön und gut. Doch es fehlt die Durchführungsbestimmung zum Gesetz.

Ein Reporter der Dolomiten fragte mich nämlich wegen der Rodung von Auwäldern: “Herr Hilpold, warum klagen Sie nicht?” “Wie soll man denn klagen, wenn die Durchführungsbestimmung fehlt!”

Die Autonome Provinz Bozen ist autonom, so autonom dass Europäisches Recht in Südtirol auf Landesebene keine Anwendung findet. Der fehlende Naturschutz in der Landespolitik ist ein Spiegel der Sichtweise der Natur in Südtirol. Unsere Umwelt und die Natur wird aus der Sicht der Bauern, Jäger und Fischer gesehen. Die Natur als eigenständiger Wert, in ihrer Gesamtheit und ihren einzelnen Teilen, in der Wechselbeziehung zu den Menschen des Landes und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft, auch für die ökonomische Entwicklung (Stichwort Tourismus oder nachhaltige Landwirtschaft) wird wenig Bedeutung geschenkt. Ein Naturschutzgesetz, das nach sechs Jahren immer noch auf eine Durchführungsbestimmung wartet, entblösst die Gleichgültigkeit, die Ignoranz und die Rückständigkeit der kleinen Provinz in den Bergen der Alpen.

Südtirols Natur ist nicht geschützt. Das Dreigespann Kompatscher, Schuler und Theiner wird daran nichts ändern. Die Südtiroler Naturschutzvereine, die politischen Parteien und alle die glauben, sich in diesem Land um Umwelt- und Naturschutz zu kümmern, müssen sich die kritische Frage stellen lassen: Wie kann es sein, dass es kein Naturschutzgesetz gibt, das tatsächlich einklagbar ist? Warum wird den Bürgern Südtirols das Recht verwährt, den Schutz der Natur einzuklagen?

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Salto User
Sepp.Bacher Lun, 07/25/2016 - 17:11

Hallo Martin, was du da schreibst, klingt wirklich eigenartig. Du hast sicher schon bei den verantwortlichen Politikern moniert. Was sagen Oppositionspolitiker dazu? Wurde schon eine Anfrage im Landtag gemacht?
Nach meiner Logik, müssten die verantwortlichen Politiker wegen Unterlassung klagbar sein, wenn das Gesetz ohne Durchführungsbestimmungen praktisch nicht in Kraft getreten ist. Mich wundert auch, dass die Umweltverbände nichts unternehmen!

Lun, 07/25/2016 - 17:11 Collegamento permanente
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martin hilpold Lun, 07/25/2016 - 20:02

In risposta a di Sepp.Bacher

Hallo Sepp,
da könntest du doch den Andreas Riedl vom Dachverband für Natur-und Umweltschutz fragen.
Mich hat die Forstbehörde (!) darauf aufmerksam gemacht, die für die Kontrolle zuständig ist.
Die Brigitte Foppa ist mit ihrem Garten beschäftigt, sie hat Schnecken im Garten....ach den Blaas von den Freiheilichen, den könnte ich fragen.
Südtirol hat kein Naturschutzgesetz und niemanden regt es auf. Weder einen Naturschutzverein noch sonst wen.

Lun, 07/25/2016 - 20:02 Collegamento permanente
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Dai retta a un… Lun, 08/01/2016 - 08:42

La verità in realtà è molto semplice: al cittadino medio sudtirolese della tutela della natura non gliene frega una cippa. Da anni si assiste allo scempio delle risorse naturali trasformate sistematicamente in risorse economiche (con soldi pubblici !) senza che nessuno dica nulla. Anzi quelle pochissime voci di dissenso sono zittite in malo modo. Non è un caso che i regolamenti attuativi non siano mai stati emanati, la loro assenza è funzionale a mantenere questo "trend" che per altro non trova opposizione da parte della pubblica opinione. Basta che i prati rimangano verdi, i geranei abbeliscano le nostre finestre e i turisti accorrano numerosi e tutto va bene.

Lun, 08/01/2016 - 08:42 Collegamento permanente
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Dai retta a un… Lun, 08/01/2016 - 08:48

In risposta a di Dai retta a un…

Dimenticavo...i verdi...
Come dicevo della difesa dell'ambiente all'elettore medio non interessa nulla e quindi anche politicamente il tema, non portando voti e consensi, diventa meno interessante. Ecco quindi che ci si concentra su questioni più popolari tipo l'aeroporto o di retroguardia coma la difesa di qualche speduta malga. Altrimenti non si sopravvive. Non è nemmeno colpa loro, si sono semplicemente adeguati a questo contesto culturale.

Lun, 08/01/2016 - 08:48 Collegamento permanente
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martin hilpold Lun, 08/01/2016 - 10:39

In risposta a di Dai retta a un…

Anzi quelle pochissime voci di dissenso sono zittite in malo modo."

Auch von Südtirols Naturschutzvereinen wird man zum Schweigen gebracht. Im Artikel die "Wächter der Flüsse" hier auf salto ist von haltlosen Anschuldigungen die Rede, wenn man sich gegen die Rodung von Auwäldern und Ufergehölzen einsetzt (Anlass war die Rodung von Auwald in der Gatzaue- die Dolomiten fragte nämlich"Wie viel Hilfe braucht die Natur?").
Es wurden von 2011 bis 2015 über 23 Millionen Euro an Umweltgeldern in die Flüsse gesteckt und ob sich die ökologische Situation verbessert hat, kann man nicht sagen. Dies stellt die Studie zur Fluss und Auenrenaturierung fest, welche von Prof. Zerbe und zwei Mitarbeiteren der Abteilung Hochwasserschutz gemacht wurde.
Der Geschäftsführer des Dachverbandes für Natur-und Umweltschutz ist Fischer, ob er auch Jäger ist, weiß ich nicht. Schon der Ötzi war Fischer und Jäger und mit dieser Mentalität kann man nicht Natur schützen.
Die Grünen im Landtag arbeiten mit dem Dachverband für Natur-und Umweltschutz eng zusammen. So vertreten auch die Grünen die Fischer-Mentalität. Fish-first bedeutet in Südtirol die Zerstörung von Auwäldern- distruggono ontaneti e boschi ripariali (20 ha di boscho ripariale del Aurino).

Lun, 08/01/2016 - 10:39 Collegamento permanente
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Dai retta a un… Lun, 08/01/2016 - 11:09

In risposta a di martin hilpold

Fossero solo quelli i boschi in pericolo...
Basta entrare in un qualsiasi bosco per vedere la situazione: strade forestali che raggiungono ogni area soggetta a taglio (e sono sempre di più) e tagli senza successivo ripristino/pulitura. Il risultato che non esiste più un bosco degno di questo nome, sono tutti diventati delle piantagioni e quindi non più risorse naturali ma economiche. E' una cosa gravissima con effetti disastrosi sull'ecosistema. Ma quello che davvero è grave è che a nessuno interessa nulla.

Lun, 08/01/2016 - 11:09 Collegamento permanente