Schnelle Scheidung
Einst brauchte es das Einverständnis von Eltern und Großeltern, wenn sich ein Ehepaar scheiden lassen wollte. So war es zumindest zu Zeiten von Napoleon Bonaparte im 17. Jahrhundert. In der heutigen Zeit sind nicht nur die Ehen von zunehmend kürzerer Dauer. Auch die Scheidungen gehen mittlerweile immer schneller über die Bühne. Seit heute, 26. Mai, noch etwas rascher. Denn mit heute tritt in Italien und somit auch in Südtirol jenes Gesetz in Kraft, das eine schnelle Scheidung (“divorzio breve”) erlaubt.
Bisher musste ein Ehepaar drei Jahre lang getrennt gewesen sein, damit einer der Ehepartner die Scheidung einreichen konnte. Mit dem nun in Kraft getretenen Gesetz wurde die Trennungsdauer vor einer Scheidung auf zwölf Monate für die gerichtliche Trennung herabgesetzt. Wer sich hingegen einvernehmlich trennt, kann bereits nach sechs Monaten die Scheidung einreichen.
Auch in der Auflösung der Gütergemeinschaft gibt es Neuigkeiten. Bislang war es so gewesen, dass eine Gütergemeinschaft erst in dem Moment als aufgelöst galt, in dem das Scheidungsurteil rechtskräftig war. In Zukunft hat die Auflösung bereits dann Gültigkeit, wenn der Richter den Eheleuten erlaubt, getrennt zu leben beziehungsweise sobald die einvernehmliche Trennung von beiden Seiten unterschrieben wurde.
Das Gesetz tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das bedeutet, dass die Neuerungen auch für bereits laufende Scheidungsverfahren gelten.