Politica | Landesverwaltung
Die oberen 260.000
Brigitte Foppa ist kategorisch.
„Von der versprochenen Demokratisierungs- und Transparenzoffensive ist bis auf weiteres keine Rede“, sagt die grüne Landtagsabgeordnete. Und weiter: „Ein weiteres Mal enttäuscht die Landesregierung genau in dem Bereich, in dem sie 2013 die größten Versprechen getätigt hatte – in der Trennung von Politik und Verwaltung.“
Es ist das Resümee des Minderheitenberichtes, den die grünen Abgeordneten Brigitte Foppa, Hans Heiss und Riccardo Dello Sbarba diese Woche im Landtag vorlegen werden.
Ab Donnerstag wird das neue Führungskräftegesetz im Plenum des Landtages behandelt. Dabei gab es bereits Ende Mai im ersten Gesetzgebungsausschuss einen Vorgeschmack auf das, was sich abspielen wird. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss allein von der SVP mit 4 Stimmen (Magdalena Amhof, Sepp Noggler, Dieter Steger und Christian Tschurtschenthaler) genehmigt. Die oppositionellen Abgeordneten Mirjam Atz-Tammerle (Süd Tiroler Freiheit), Alessandro Urzi (Alto Adige nel cuore) und Hannes Zingerle (Freiheitliche) enthielten sich der Stimme. Brigitte Foppa (Grüne) stimmte dagegen.
Dass es im Landtag zu einer kontroversen Diskussion kommen wird, liegt nicht nur am Inhalt des Gesetzentwurfes, sondern auch an der Vorgeschichte, wie dieser Vorschlag entstanden ist.
Die Schwergeburt
Am 15. Oktober 2014 stellt Personallandesrätin Waltraud Deeg auf der Konferenz der Führungskräfte des Landes in der Bozner Eurac die „Verwaltungsinnovation 2018“ vor.
Waltraud Deeg wörtlich: „Was wir brauchen, ist ein grundlegendes Neudenken und Neugestalten.“
Politisch soll die Reform von einem Lenkungsausschuss begleitet werden, dem neben Landeshauptmann Arno Kompatscher, Landesrätin Martha Stocker, die Landesräte Christian Tommasini und Arnold Schuler, so wie Waltraud Deeg als Leiterin des Ausschusses angehören. Auf Verwaltungsebene soll Generaldirektor Hanspeter Staffler die Verantwortung tragen und die Reform maßgeblich ausarbeiten.
Staffler und Deeg setzen dabei von Anfang an auf Partizipation. Nach einer Umfrage unter den Bediensteten werden fünf zentrale Themen definiert, die dann in eigenen Arbeitsgruppen behandelt werden. Rund ein Jahr lang arbeitet Hanspeter Staffler mit rund drei Dutzend Abteilungs- und Amtsdirektoren an dem Reformvorschlag. Im April 2016 steht der Gesetzesvorschlag.
Waltraud Deeg wörtlich: „Was wir brauchen, ist ein grundlegendes Neudenken und Neugestalten.“
Politisch soll die Reform von einem Lenkungsausschuss begleitet werden, dem neben Landeshauptmann Arno Kompatscher, Landesrätin Martha Stocker, die Landesräte Christian Tommasini und Arnold Schuler, so wie Waltraud Deeg als Leiterin des Ausschusses angehören. Auf Verwaltungsebene soll Generaldirektor Hanspeter Staffler die Verantwortung tragen und die Reform maßgeblich ausarbeiten.
Staffler und Deeg setzen dabei von Anfang an auf Partizipation. Nach einer Umfrage unter den Bediensteten werden fünf zentrale Themen definiert, die dann in eigenen Arbeitsgruppen behandelt werden. Rund ein Jahr lang arbeitet Hanspeter Staffler mit rund drei Dutzend Abteilungs- und Amtsdirektoren an dem Reformvorschlag. Im April 2016 steht der Gesetzesvorschlag.
Staffler hat in seiner Reform – wie ursprünglich politisch vorgegeben – den Grundsatz einer flachen Hierarchie verfolgt. Gestärkt werden sollten die Amtsdirektoren, die Bürgernähe und vor allem die Autonomie der Landesverwaltung. Ein klares Prinzip war und ist die Trennung von Politik und Verwaltung. In diesem Sinne sollten die Ressortdirektoren weiterhin politisch berufen, im Stab des Landesrates mit keinem direkten Durchgriffsrecht auf die Verwaltung angesiedelt werden.
Die Demontage
Als Hanspeter Staffler den Vorschlag aber der Landesregierung vorstellen will, wird er desavouiert. Die mächtigen Ressortdirektoren, einige Landesräte und auch der mächtige Generalsekretär der Landesregierung Eros Magnago begehren gegen den Entwurf auf. Man versucht Staffler-Entwurf still und leise zu versenken und beauftragt Eros Magnago, den Direktor der Vergabeagentur Thomas Mathà und die Chefin des Rechtsamtes Renate Guggenberg einen Gegenentwurf auszuarbeiten.
Es ist das Gegenteil dessen was Hanspeter Staffler vorgeschlagen hatte. Die Ressortdirektoren sollten nicht nur pragmatisiert werden, sondern auch alle Macht in den Händen halten. Die Abteilungsdirektoren werden zu Hilfskräften degradiert und die Amtsdirektoren völlig entmachtet.
Weil salto.bz in mehreren Artikeln im Frühjahr 2016 diese Pläne und Hintergründe enthüllt, muss die Politik - allen voran Landeshauptmann Arno Kompatscher - zurückrudern. Man legt den Gesetzesvorschlag vorerst auf Eis. Der eigentlich zuständige Generaldirektor Hanspeter Staffler wird danach kaltgestellt. Der neue Entwurf entsteht dann irgendwo zwischen Kompatscher, Deeg, Guggenberg, Matha und Magnago.
Goldene Pyramide
Diese Genese sieht man dem Gesetzesentwurf „Nr. 127/17 - Regelung der Führungszulage und Änderung der Führungsstruktur der Südtiroler Landesverwaltung“ dann auch an.
Die Grünen sprechen in ihrem Minderheitenbericht von „einer goldenen Pyramide mit tönernem Fundament“. Brigitte Foppa spielt dann auch unverblümt auf diese brisante Vorgeschichte an: "Letztlich hat innerhalb der Landesverwaltung den Kürzeren gezogen, wer den unteren Teil der Pyramide (AmtsdirektorInnen, KoordinatorInnen) stärken wollte.“
„Die Schwächung der unteren Ebene und die Überbewertung der Führungsebene kristallisieren sich als Grundpfeiler dieses Gesetzes heraus“.Brigitte Foppa
Denn herausgekommen ist genau das Gegenteil. Der erste Abschnitt des Entwurfs regelt die Zulagen für Führungsaufträge. Derzeit kosten die 23 Spitzenpositionen über zwei Millionen Euro im Jahr. Die acht Ressortdirektoren und drei Schulamtsleiter verdienen jeweils zwischen 77.000 und 142.000 Euro brutto jährlich. Dazu kommen der Generaldirektor (128.700 Euro) und der Generalsekretär (158.000 Euro).
Mit dem neuen Führungsgesetz soll die Gehaltsobergrenze für Ressortdirektoren auf 240.000 Euro geschraubt werden. Es entspricht dem Gehalt des Ersten Präsidenten des Kassationsgerichtshofes in Rom. Im Gesetzgebungsausschuss haben die Grünen versucht diese Obergrenze auf 160.000 Euro zu begrenzen. Der Antrag wurde von der SVP niedergestimmt. „Wir werden ihn in der Aula erneut vorlegen“, sagt Foppa.
Auch im Verhältnis zwischen Politik und Verwaltung soll sich mit diesem Gesetz einiges ändern. Der Begriff „politische Führung“ aus dem früheren Gesetz soll in Zukunft durch „strategische Planung“ ersetzt werden. Nicht nur die Grünen sehen in dieser sprachliche Korrektur eine bewusste Vermischung der Ebenen. Es ist das Einfalltor mit dem man den politisch ernannten Ressortdirektoren Weisungsbefugnisse geben will.
Lohn und Strafe
Die Kritiker bemängeln auch, dass einige Ad-Personam-Bestimmung nicht aufgehoben werden, die noch aus der Ära Durnwalder stammen.
Dafür hat man in den Gesetzentwurf einige Bestimmungen eingebaut, die deutlich machen, wem die politischen Sympathien gelten und wem nicht. So wird für den Generalsekretär der Landesregierung, Eros Magnago eine Stabsstelle eingeführt. Was die Macht des Generalsekretär noch einmal deutlich zementiert.
Formal aufgehoben wird aber auch ein Geburtsfehler. Bisher war es so, dass der Generalsekretär der Landesregierung direkt dem Landeshauptmann unterstellt war, der Generaldirektor des Landes aber der Personallandesrätin Waltraut Deeg. Damit waren nicht nur weite und zentrale Teile der Landesverwaltung für den Generaldirektor des Landes völlig Tabu, sondern es bestand von Anfang an auch eine deutliche Ungleichheit zwischen diesen zwei Spitzenpositionen. Mit dieser Reform werden beide Spitzenkräfte jetzt direkt dem Landeshauptmann unterstellt.
Gleichzeitig aber wird die Amtszeit des Generaldirektors an die Legislatur gekoppelt. Auch hier gibt es einen konkreten Hintergrund. Es ist kein Geheimnis, dass sich Arno Kompatscher von Generaldirektor Hanspeter Staffler so schnell wie möglich trennen will. Staffler hat aber einen 5-Jahres-Vertrag, der erst im Herbst 2019 ausläuft. Also ein Jahr nachdem die Amtszeit des Landeshauptmannes endet.
Die Frage wird jetzt sein, ob diese Gesetzesänderung in einen bestehenden Arbeitsvertrag eingreifen und zur Anwendung kommen kann.
Ein Schelm, wer hier Böses denkt.
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Schade, etwas mehr Anlehnung
Schade, etwas mehr Anlehnung an dem, was die Riforma PA anstoßen wollte (z.B. Rotationsprinzip bei Führungskräften), bleibt wohl außen vor. Eine grundlegende Ausarbeitung einer neuen Personalordnung, ausgerichtet am Ziel "Obiettivo dell’azione di Governo è ricostruire la fiducia tra cittadini e Stato recuperando risorse per restituirle sotto forma di servizi, valorizzare i dipendenti pubblici come motore del cambiamento, sostenere lo sviluppo e incentivare l’occupazione." (http://www.funzionepubblica.gov.it/la-riforma-della-pa) erscheint wünschenswert.