112 Gemeinden verklagen Landesregierung

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Das Bozner Verwaltungsgericht hat diese Woche entschieden, einen Teil der Durchführungsverordnung der Landesregierung mit sofortiger Wirkung auszusetzen: Das Dekret des Landeshauptmanns (18. März 2025, Nr. 6) sieht neben der Einführung des Energiebonus auch ein teilweises Verbot von Öl- und Gasheizungen vor und wurde von der Südtirolgas AG und der Selgas GmbH vor Gericht angefochten. Die Maßnahme soll laut Umweltlandesrat Peter Brunner dazu beitragen, Südtirols Klimaziele zu erreichen und die Nutzung von Solarenergie und Wärmepumpen zu fördern. Laut Klimaplan will Südtirol bis 2040 klimaneutral werden.
Das Bozner Verwaltungsgericht hat den Beschwerden stattgegeben und die öffentliche Verhandlung für den 28. Januar 2026 angesetzt. Bis dahin werden die angefochtenen Rechtsvorschriften des Dekrets ausgesetzt, sprich die Bestimmungen zu Öl- und Gasheizungen. Diese werden von den Klägern offenbar als Gefährdung der eigenen Geschäftstätigkeit aufgefasst. Auch der italienische Verband der Heizungssysteme Assotermica und der Verband der Kondominiumsverwalter (ANACI) haben in einem Schreiben das neue Dekret kritisiert.
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Gemeinden gegen Land
Die Selgas GmbH gehörte bis 2016 der SEL-Gruppe und war somit im Besitz des Landes Südtirol, seit 2022 ist Selgas ein privates Unternehmen. Die Südtirolgas AG ist eine Aktiengesellschaft mit 51 Prozent Beteiligung der Selfin GmbH, ein Zusammenschluss von 112 Südtiroler Gemeinden, und mit 49 Prozent Beteiligung der Tigas-Erdgas Tirol GmbH, ein Tochterunternehmen der TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG. Das Unternehmen versorgt 64 Gemeinden in Südtirol und eine Gemeinde in der Provinz Belluno mit Erdgas.
Damit gehen indirekt 112 von 116 Südtiroler Gemeinden gegen eine Maßnahme des Südtiroler Klimaplans vor. Die Landesregierung will mit dem Dekret nicht nur die neuen Vorgaben der Gebäuderichtlinie 2024/1275 der Europäischen Union (EU) umsetzen, sondern auch die eigenen Klimaziele erreichen. Denn laut dem Südtiroler Klimaplan verursachen nicht-industrielle Verbrennungsprozesse wie das Heizen 20 Prozent der CO2-Emissionen hierzulande. Deshalb soll der Verbrauch von Öl und Gas für Heizzwecke bis 2030 um 60 Prozent und bis zum Jahr 2037 um 85 Prozent reduziert werden.
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Update: Der Artikel wurde am 28.06.2025 um 9:30 Uhr aktualisiert.
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Nah ganz lustig ..., wenns…
Nah ganz lustig ..., wenns nicht zum Plärren wäre ...!!!
Zuerst "beglückt" die SVP-Landes-"VER"-Waltung, mit sehr viel öffentlichem- (STEUER)-Geld, "ganz Südtirol bis in die letzte Gemeinde mit einem GAS-GASLEITUNGs-NETZ + fährt über viele Jahre, die SEHR-GEFÄHRLICHEN-GAS-TRANSPORTE mit LKW durch die Stadt Bozen nach Atzwang."
Ich kann mich noch gut an eine Episode erinnern, als mich "ein gewisser Schiefer zusammen-gestaucht hat, weil ich es als örtlicher Bauernbund-Obmann gewagt habe, auf die erheblichen Brennholz-Reserven zu verweisen!"
... + jetzt prozessieren 112 Gemeinde, angehetzt durch die SEL-GAS gegen die Landes-VER-Waltung die es wagt, "bei der Heizung die Verschwendung der FOSSILEN-ENERGIE ein-zu-schränken!"
Wenn das Ziel des Klimaplans…
Wenn das Ziel des Klimaplans, die CO2-Emissionen der Gebäudeheizung um 60% bis 2030 abzusenken, irgendwie errecht werden soll, ist diese Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie das Mindeste, was man erreichen muss. Es sind ja bei Weitem nicht alle Gebäude betroffen. Im Art. 4 des DLH vom 18.3.2025 steht zu lesen, dass nur neue Gebäude betroffen sind: "Die Mindestanforderungen betreffen die Gesamtenergieeffizienz von neuen Gebäuden, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen wurden, sowie den Austausch oder die Erneuerung von gebäudetechnischen Systemen oder Bauteilen. "
Und Art. 4, P.3, d) legt fest, dass nur 60% des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie gdeckt werden muss: ") Der Gesamtprimärenergiebedarf muss im Ausmaß
von mindestens 60 Prozent durch erneuerbare Energiequellen gedeckt werden, bei öffentlichen Gebäuden im Ausmaß von mindestens 65 Prozent. Die Anforderung laut diesem Buchstaben entfällt, wenn das Gebäude den thermischen Bedarf durch
eine elektrisch betriebene Wärmepumpe oder durch effiziente Fernwärme deckt (gegebenenfalls auch in Kombination mit anderen erneuerbaren Energiequellen)."
Die Vertreter der Gaswirtschft und der Gemeinden hätten zumindest den Text der DLH lesen können, bevor sie klagen. Aber endlich bekennen sie auch Farbe: nämlich wieviel zählt der Klimaschutz überhaupt? Welches Gewicht hat der Klimaplan? Wird, wenn's ernst wird, alles an echtem Klimaschutz, einfach wieder gekippt?