Politica | Neues Gesetz

Patente e libretto, prego!

700 Euro soll ab 3. November bezahlen, wer mit einem geliehenen Auto unterwegs ist und dies nicht gemeldet hat. Im Amt für Mobilität gibt man Entwarnung.

Die Meldung hat am vergangenen Wochenende für viel Aufregung und Verwirrung gesorgt: 700 Euro Strafe falls man beim Fahren eines fremden Autos "erwischt" wird? Den Stein, beziehungsweise das Fahrzeug ins Rollen gebracht hat Andreas Pöder von der Bürgerunion. Am Samstag ließ der Landtagsabgeordnete aufhorchen: "Laut einem Rundschreiben des italienischen Innenministeriums drohen bereits ab dem 3. November 705 Euro Bußgeld und der Entzug des Fahrzeugscheines,wenn jemand mit dem Auto eines anderen Eigentümers fährt und dies nicht im Fahrzeugschein vermerkt ist."

"Verwirrung und Schikane"

Für noch mehr Verwirrung sorgen laut Pöder Ausnahmebestimmungen, auf die im Schreiben des Innenministeriums vom 10. Juli dieses Jahres hingewiesen wird. So sollen etwa Familienmitglieder von der Regelung ausgenommen sein und die Norm nur greifen, wenn das Auto für mehr als dreißig Tage benutzt wird. Darüber hinaus sei die Bestimmung eine "besondere Schikane für Unternehmen". Diese müssten jeden Angestellten, der ein Firmenfahrzeug benutze, bei der Motorisierungsbehörde auf dem Fahrzeugschein eintragen lassen – und das alles noch vor Inkrafttreten der Norm am 3. November.

Entwarnung und Aufklärung aus dem Amt für Mobilität

Viel Verunsicherung in Familien und Firmen im ganzen Land. Elisabeth Janes arbeitet in der Abteilung Mobilität und hat eine Fortbildung eigens zu dem angesprochenen Gesetz besucht. Im Mittagsmagazin der Rai Südtirol gibt sie am Montag Entwarnung. Und klärt auf: 

Die verpflichtende Eintragung anderer Personen in den Fahrzeugschein bei Verleih des eigenen Autos betreffe nur wenige. Denn die Regelung greift nur dann, wenn das Fahrzeug unentgeltlich und dauerhaft – das heißt mehr als dreißig Tage ununterbrochen – an jemanden verliehen wird. Nur in diesen Fällen müsse dies gemeldet werden.

Wann ist eine Meldung notwendig? Zwei Fallbeispiele

Für Familien – also jene Personen, die auf demselben Familienbogen aufscheinen – gilt das Gesetz grundsätzlich nicht. Was aber, wenn der Sohn in Mailand studiert und dort mit dem Auto der Mutter unterwegs ist? "Der Sohn muss das Fahrzeug ununterbrochen – an mehr als dreißig aufeinanderfolgenden Kalendertagen benützen, dann muss eine Eintragung gemacht werden", erklärt Janes. Die am Schalter ausgestellte Etikette muss im Fahrzeugschein eingeklebt werden und dann darf aber auch nur mehr der Sohn in dem angegebenen Zeitraum mit dem Fahrzeug fahren.

Und wie schaut es bei den Unternehmen aus? Was, wenn die Firma einem Angestellten dauerhaft ein Auto leiht? "Wenn den Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug unentgeltlich für mehr als dreißig aufeinanderfolgende Kalendertage zur Verfügung gestellt wird, muss eine Meldung bei uns gemacht werden." Janes legt die Betonung auf unentgeltlich – dem Angestellten darf kein Cent für Benützung des Fahrzeugs abgezogen werden. Ist die Meldung dann einmal erfolgt, darf nur der Angestellte, aber nicht seine Familienmitglieder mit dem Auto fahren. Wie das überprüft werden soll, steht – noch – in den Sternen. Janes: "Im Fall der Firmenautos wird keine Etikette gedruckt, sondern der Fahrer erhält von uns eine Erklärung, die er nicht verpflichtet ist, im Fahrzeug mitzuführen." 

Den "ganz Schlauen" das Handwerk legen

Im Mittagsmagazin kommt man zum Schluss: Es wird nicht viele Südtiroler Firmen geben, bei denen nun Handlungsbedarf besteht. Und auch nicht viele Familien. Die allermeisten werden gar nichts unternehmen müssen. Nicht Schikane sei die Absicht des Gesetzes, sondern man ziele darauf ab, die "ganz Schlauen" zu erwischen. Jene etwa, die bei Rot über die Ampel fahren und es dann nicht gewesen sein wollen. In Zukunft werden bei Anzeige Aussagen wie: "Ich hatte mein Auto verliehen" wohl nur mehr in den seltensten Fällen gültig sein.