Renteneinzahlung nicht zu Ende gedacht
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Wer für Erziehung oder Pflege den eigenen Job aufgibt oder in Teilzeit arbeitet und parallel dazu weiterhin Einzahlungen in die Rentenkasse vornimmt, wird dabei von der öffentlichen Hand unterstützt. Über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) wurden in Südtirol im Vorjahr über 8 Millionen an 3.860 Begünstigte ausbezahlt. In den vergangenen Jahren wurden fast 24 Millionen bereitgestellt, wobei vor allem seit 2022 ein starker Anstieg der Beitragsansuchen und der ausbezahlten Beiträge festzustellen ist, teilt das Landespresseamt mit.
Familienlandesrätin Rosmarie Pamer erklärt: „Nachdem unser Rentensystem ein beitragsbezogenes ist, ist darum die Einzahlung oder Weiterzahlung von Beiträgen in die Rentenkasse unumgänglich. Mit dem Beitrag unterstützen wir dies von öffentlicher Seite.“ Doch aus Sicht der Allianz für Familie ist die öffentliche Unterstützung nicht bis zum Ende durchgedacht. Denn die Zuschüsse werden dem Anspruchsberechtigten bei keiner Ausübung von Lohnarbeit nur bis zum dritten und bei Teilzeitarbeit nur bis zum fünften Lebensjahr des Kindes ausbezahlt.
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„In Südtirol gibt es leider noch keine Ganztagesbetreuung, deshalb kann ich ein sechsjähriges Kind schwer alleine zuhause lassen, um Vollzeit arbeiten gehen zu können“, erklärt die Sprecherin der Allianz für Familie, Doris Albenberger. Sie fordert deshalb eine Anhebung der Altersgrenze bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr, ab dem 15. Lebensjahr müssen Eltern nicht mehr die gesetzliche Aufsichtspflicht erfüllen. „Damit wären automatisch viel mehr Väter und Mütter anspruchsberechtigt.“
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Die Regelung
Das Land Südtirol selbst hat für den Bereich der Vorsorge zwar keine Zuständigkeit, doch über die Region Trentino-Südtirol besteht die Möglichkeit, einen Beitrag bis zu 9.000 Euro jährlich zur rentenmäßigen Absicherung der Erziehungszeiten und der Pflegezeiten zu erhalten. Dies gilt für freiwillige Beiträge an das Nationale Institut für Soziale Fürsorge (NISF/INPS), für Pflichtbeiträge an die NISF sowie für Zusatzrentenfonds. Beiträge stehen zu vom Zeitraum des vierten Lebensmonats des Kindes bis zu dessen dritten Lebensjahres.
Auch Teilzeitangestellte (bis zu 70 Prozent) mit Kindern im Alter von maximal fünf Jahren können um einen Beitrag für jenen Betrag ansuchen, mit dem sie ihre Renteneinzahlungen auf 100 Prozent erhöhen – maximal 2.000 Euro Zuschuss pro Jahr. Auch im Fall einer Adoption kann um den Beitrag angesucht werden, dort gilt die Frist für drei Jahre ab Adoption bis zur Volljährigkeit des Kindes. Bei Teilzeitarbeitsverträgen verlängert sich der Beitragszeitraum bis zum fünften Lebensjahr des Kindes (oder fünftes Jahr ab Adoption). Die Ansuchen müssen über ein Patronat eingereicht werden. „Hier sind auch die Patronate gefragt, mehr Aufklärungsarbeit über das Angebot zu leisten“, erklärt Albenberger von der Allianz für Familie.
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