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Abschluss in greifbarer Nähe

Die Verhandlungen über den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag stehen kurz vor dem Abschluss. Wesentliche Verbesserungen gibt es vor allem bei der Elternzeit.
Elternzeit
Foto: Pixabay/Dr Aman Sohal
  • Der AGB CGIL zeigt sich erleichtert über den Fortgang der Verhandlung zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag. Der Abschluss, so Angelika Hofer, Generalsekretärin des Öffentlichen Dienstes im AGB CGIL, sei in greifbare Nähe gerückt und somit der Weg frei für den Verhandlungsbeginn über die Inflationsanpassung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024. Wie Landesrätin Magdalena Amhof vor Kurzem SALTO gegenüber berichtete, hätten sich die Verhandlungen aufgrund verschiedener Umstände immer wieder verzögert und seien nicht einfach gewesen. Auch in der Pressemitteilung des AGB CGIL ist von einer langen Verhandlungszeit die Rede, die oft wie eine endlose Geschichte mit scheinbar unüberwindbaren Schwierigkeiten erschienen sei –  nun stehe man aber kurz vor dem Abschluss. 

    Dieser Vertrag sieht die Anpassung an die nationale Gesetzgebung zur Elternzeit vor. Damit besteht die Möglichkeit, den Bediensteten im öffentlichen Bereich, das Elterngeld für zwei Monate zu erhöhen, die Vorankündigungsfrist zu verkürzen und – sofern möglich – die Elternzeit auch stundenweise zu beanspruchen. Es wurden Verbesserungen vorgesehen, wie die Kumulierung von Aufgabenzulagen und die Rückerstattung bei Außendiensten und Dienstreisen.

    „Der baldige Abschluss des Vertrages markiert das Ende dieser langen Verhandlungen und ermöglicht es endlich, sofort mit der Diskussion und Umsetzung wichtiger wirtschaftlicher Aspekte für die öffentlich Bediensteten fortzufahren. Insbesondere die nicht erfolgte Inflationsanpassung der letzten Jahre (2022-2024) muss prioritär behandelt werden“, so Hofer. Die Generalsekretärin des Öffentlichen Dienstes im AGB CGIL betont dabei die Notwendigkeit, angemessene Ressourcen zu finden und fordert einen reibungsloseren Verlauf der nachfolgenden Verhandlungen. Diese müssten schnell zu konkreten Ergebnissen für die Bediensteten führen. „Sollten weitere Verzögerungen auftreten, wird das Personal des öffentlichen Dienstes im Herbst darüber informiert und, wenn notwendig, wird gemeinsam über nächste Schritte entschieden“, so Hofer – wohl ein Wink mit dem Zaunpfahl Richtung Verhandlungsagentur und Land, dass man keine weitere Verzögerungen mehr akzeptieren werde.

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Salto User
Manfred Gasser Mi., 03.07.2024 - 12:27

"......und somit der Weg frei für den Verhandlungsbeginn über die Inflationsanpassung für den Dreijahreszeitraum 2022-2024. "
Und wann wird dann über 2025-26 verhandelt? 2028?
Ein trauriges Spiel von allen Beteiligten!

Mi., 03.07.2024 - 12:27 Permalink