Politik | Landespersonal

„Geleaste“ Mitarbeiter

Die Ansuchen um Ausstellung eines Reisepasses können nun schneller abgewickelt werden. Seit zwei Tagen helfen vier Mitarbeiter des Landes bei der Bozner Quästur aus.
Passaporto
Foto: upi
  • Eigentlich eine positive Nachricht, welche die gute Zusammenarbeit und den Willen zur gegenseitigen Unterstützung unterstreicht. Gar nicht zu schmecken scheint diese „Kollaboration“ Andreas Colli. Worum gehts? Der Neo-Landtagsabgeordnete der Fraktion JWA hat vor Kurzem eine Landtagsanfrage eingereicht, in der es um die zeitweise zur Verfügungstellung von Personal seitens des Landes an die Quästur von Bozen geht, konkret um die Unterstützung des Amtes für Reisepässe. Colli hinterfragt zum einen, weshalb Personal des Landes in die Quästur entsandt wird, obwohl eine Aufstockung desselben im Jahr 2023 zugesichert wurde, und zum anderen sieht er diese Maßnahme – vor dem Hintergrund des großen Personalmangels in den eigenen Landesämtern – sehr kritisch. 

     

     

    „Seit einigen Jahren behängen dort die Anträge, obwohl viele Bürger auf eine höchst notwendige und dringende Auszahlung warten." 

     

    Der JWA-Abgeordnete verweist in diesem Zusammenhang auf eine erst kürzlich im Landtag stattgefunden Debatte, wo die verzögerte Bearbeitung von Wohnbauanträgen diskutiert wurde. „Seit einigen Jahren behängen dort die Anträge, obwohl viele Bürger auf eine höchst notwendige und dringende Auszahlung warten. Da wurde uns Abgeordneten von Seiten derselben Landesregierung, die nun Personal auszugeben gedenkt, mitgeteilt, dass ein Grund für diese Verzögerungen bei der Bearbeitung und Auszahlung das fehlende Personal sei“, so Colli. 

  • Personallandesrätin Magdalena Amhof: „Nachdem es sich hierbei um einen Dienst von wesentlicher Bedeutung handelt, hat das Land besagte Vereinbarung mit der Quästur in Bozen abgeschlossen." Foto: Seehauserfoto

    Wie aus dem Antwortschreiben der zuständigen Personallandesrätin Magdalena Amhof hervorgeht, wird das Land auf Anfrage des Quästors aufgrund des aktuellen Personalmangels im Amt für Reisepässe der Quästur von Bozen kurzfristig und vorübergehend vier Mitarbeiter zur Verfügung stellen, um eine raschere Abwicklung bei der Ausstellung von Reisepässen gewährleisten zu können. „Nachdem es sich hierbei um einen Dienst von wesentlicher Bedeutung handelt, hat das Land besagte Vereinbarung mit der Quästur in Bozen abgeschlossen. Es ist dies eine effiziente und unbürokratische Lösung, die den Südtirolerinnen und Südtirolern zugute kommt, die einen Reisepass benötigen und diesen nun schneller erhalten werden“, so Amhof, die weiters mitteilt, dass diese vier Mitarbeiter am 25. Juni ihren Dienst im Amt für Reisepässe der Quästur angetreten haben und nach eingehender Überprüfung in der eigenen Struktur aktuell und für bestimmte Zeit abkömmlich sind. Die Personallandesrätin verweist zudem darauf, dass das zur Verfügung stellen von Personalressourcen an die Quästur Bozen für die Bediensteten des Landes Südtirol keine Pflicht und auch kein Recht darstellt, sondern eine Möglichkeit der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Verwaltungen. „Sollte ein Bediensteter der Landesverwaltung diese Erfahrung machen wollen, so ist ein Antrag an die Führungskraft der jeweiligen Struktur zu stellen, welche im Rahmen ihrer Aufgaben laut entsprechendem Landesgesetz entscheiden muss, ob der Antrag genehmigt wird oder nicht. Die Führungskraft muss von Fall zu Fall prüfen, ob durch die Genehmigung des Antrags der Dienst für die Bürger trotzdem in zufriedenstellendem Maße an der eigenen Struktur aufrechterhalten werden kann und ob nach Genehmigung noch genügend Personalressourcen in der eigenen Struktur zur Verfügung stehen“, so Amhof. 

     

    „Es ist dies eine effiziente und unbürokratische Lösung, die den Südtirolerinnen und Südtirolern zugute kommt.“

     

    Der Dienst an den Bürgern spielte hier, neben den eigenen Personalressourcen in der Bewertung der Ansuchen eine zentrale Rolle wie auch das Einvernehmen mit den Bediensteten. Eine hausinterne Verschiebung der Ressourcen sei bereits jetzt durch die geltenden Mobilitätsbestimmungen jederzeit möglich und interne Personalverschiebungen würden auch laufend durchgeführt, um den Dienst in den jeweiligen Strukturen zu verbessern. „Es ist allerdings anzumerken, dass wie auch bei der Möglichkeit der Arbeitserfahrung an der Quästur auch die internen Mobilitätsbestimmungen vorsehen, dass dies eine Möglichkeit für die Bediensteten darstellt, jedoch nie eine Zwangsmaßnahme der Verwaltung darstellen kann und somit ist auch dort das Einvernehmen der Bediensteten ein zentrales Element“, erklärt die Personallandesrätin. Das zuständige Ressort arbeite gemeinsam mit der Personalabteilung des Landes derzeit an Maßnahmen, den Landesdienst wieder attraktiver zu gestalten und die Aufnahme zu vereinfachen. Dies soll zusätzlich dazu beitragen, dem Personalmangel in den Landesstrukturen entgegenzuwirken. Was das Anstellungsverhältnis betrifft, so erklärt Amhof, dass jene Bedienstete, welche den Arbeitsaustausch mit der Quästur in Bozen konkret beanspruchen können, weiterhin von den Ämtern der Personalabteilung des Landes verwaltet werden, der Arbeitsvertrag mit der Autonomen Provinz Bozen unverändert bleibt und auch die Bezahlung weiterhin genau im selben Ausmaß wie vor dem Austausch von der Autonomen Provinz Bozen gewährleistet wird. Somit komme es zu keinen doppelten Kosten für den Südtiroler Steuerzahler, da die Stellen in den jeweiligen Ursprungs-Strukturen für die Dauer der Abwesenheit des Stelleninhabers nicht nachbesetzt werden.