Politik | Estremismo di destra

“Il Governo non faccia entrare Sellner”

Il senatore Peppe De Cristofaro (Verdi-Sinistra) spiega l’interrogazione co-firmata da Julia Unterberger: “Dirsi nazista e razzista è incompatibile con la Costituzione. Sia dichiarato persona non grata”.
Peppe De Cristofaro
Foto: globalist
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Josef Fulterer Do., 02.05.2024 - 05:42

Der vom Hitler-besoffene Sellner erreicht mit seinem "Widerstandsfrühstück die Aufmerksamkeit in den Medien."
Bleibt nur zu hoffen, das möglichst viele seiner Sympatisanten einsehen, "dass sie einem der übelsten + abartigsten Geschichte-Verdreher + Volks-Verhetzer auf dem Leim gegangen sind."

Do., 02.05.2024 - 05:42 Permalink
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Peter Gasser Do., 02.05.2024 - 07:48

Antwort auf von gorgias

... für einen Influencer besonders schmerzhaft: Auf Youtube, Instagram, Facebook und X (Twitter) ist Sellner gesperrt:

warum wohl?

.

Sellner machte zu Beginn seines Beitrags in der Sezession (Wien) auf Folgendes aufmerksam (Projekt GegenUni):

„Lange vor den Erfolgen der NSDAP [i. e. der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei] hatte der Nationalsozialistische Studentenbund bereits die Universitäten in der Hand. Im Mai 1928 erreichte die NSDAP gerade einmal 2,6% der Stimmen, während der NSDStB 1929 bereits 19,5% und im Jahr 1930 34,4% erhielt. Die Ergebnisse unter den Studenten waren im Schnitt doppelt so hoch wie unter der Restbevölkerung. 1930 stellte die NS-Studentenschaft an elf Hochschulen die absolute Mehrheit und an zwölf Hochschulen die stärkste Fraktion. 1931 kam es sogar zu einem reichsweiten AstA-Wahlergebnis [AstA = Allgemeiner Studentenausschuss] von 44,4%. Auch die marxistische Rebellion in Rußland wurde, wie Lenin zu berichten weiß, von jungen Akademikern getragen, die im ,Honigmond‘ des russischen Marxismus dessen Theorien popularisierten“.

Do., 02.05.2024 - 07:48 Permalink
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Josef Ruffa Do., 02.05.2024 - 08:51

Hier sieht man eigentlich die Schwäche der EU. Dass ein Sellner nicht europaweit gesperrt ist bestätigt das Bild. Österreich bekräftigt die braune Grundfarbe.

Do., 02.05.2024 - 08:51 Permalink
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Josef Ruffa Do., 02.05.2024 - 15:21

Antwort auf von Manfred Klotz

Dem kann ich nur zustimmen Herr Klotz.
Wenn man wollte, könnte man ja die Gesetze ändern.
Die existierende Normen sind ja nicht nicht immer klar und deutlich formuliert.
Vielleicht ist das aber auch Strategie der Staaten hie und da vom Brenner (und nicht nur).
Man will vielleicht, jenseits der Sonntagsreden zur demokratischen Verfassung, schwarz und braun nicht ganz zu verdrängen.
M.E. leider.

Do., 02.05.2024 - 15:21 Permalink
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Manfred Klotz Do., 02.05.2024 - 17:22

Antwort auf von Josef Ruffa

Eine der wichtigsten EU-Regelungen ist die Bewegungsfreiheit der EU-Bürger innerhalb der Mitgliedsstaaten. Da kann kein EU-Mitglied etwas ändern. Eine Person als non grata zu erklären, obwohl sie sich in einem Land nichts zu Schulden hat kommen lassen, hätte vor keinem Gericht Bestand. Es gibt in Italien im Grunde kein Gesetz gegen rechtsextreme Meinungen, höchstens gegen rechtsextrem motivierte Handlungen (Mancino-Gesetz). In dieser Hinsicht ist Sellner in Italien noch unbescholten. Aber dass Italien in Sachen Rechtsextremismus relativ lasch ist, stimmt.

Do., 02.05.2024 - 17:22 Permalink
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gorgias Do., 02.05.2024 - 21:33

Antwort auf von Josef Ruffa

Diese ist ein antiliberale und gegen rechtsstaatlichen Prinzipien gehende Forderung. Die Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht und als EU-Bürger sollte das EU-weit gelten. In Deutschland und in Österreich gibt es Gesetze gegen Wiederbetätigung. Ohne Straffälligkeit dieses Recht zu beschneiden ist sehr bedenklich.

Alle sind gegen Sellner. Wenn er unrechtes tut wird man ihn doch hoffentlich nachweisen und ihn nach rechtstaatlichen Prinzipien strafrechtlich verfolgen. Hier macht man jemanden größer als er ist. Von dieser Hysterie profitiert er doch nur. Einen Screenshot hat er schon auf Twitter gepostet. Und diese Reaktionen hier werden seine Symptisanten weiter mobilisieren.

Do., 02.05.2024 - 21:33 Permalink
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Manfred Klotz Fr., 03.05.2024 - 06:40

Antwort auf von gorgias

Auch in Italien gibt es ein Gesetz gegen Wiederbetätigung (Scelba-Gesetz) und noch eines gegen rechtsextrem motivierte Straftaten (Mancino-Gesetz). Erstens wurde ersteres durch zwei Urteile des Verfassungsgerichts in den 50ern praktisch außer Kraft gesetzt (da das Verfassungsgericht damals teilweise mit Richtern besetzt war, die von der faschistischen Judikative recycelt worden waren), zweitens - wie Sie richtig bemerken - muss jemand erst mal gegen die gesetzlichen Bestimmungen in Italien verstoßen haben. Die Forderung nach europaweiter Ächtung - die auch verständlich sein mag - würde nur greifen, wenn es diesbezüglich eine EU-Verordnung geben würde, die angesichts der Orbans, Melonis, Wilders und Le Pens keine Chance hätte angenommen zu werden, wäre aber hinsichtlich Sellner gar nicht umsetzbar, da er ja selbst EU-Bürger ist und schlecht in ein Drittland außerhalb der Eu remigriert werden könnte, um seine neue Lieblingsmetapher für Deportation zu benutzen.

Fr., 03.05.2024 - 06:40 Permalink