Politik | Regionalrat

Quorum soll auf 40 Prozent sinken

Gemeindewahlen 2025: In Ortschaften mit bis zu 5.000 Einwohnern könnte eine geringe Wahlbeteiligung ausreichen. Ein Rückschlag für die Demokratie, so die Grünen.
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Foto: commons.wikimedia.org
  • Die Regionalregierung will bei den Gemeinderatswahlen im nächsten Jahr die erforderliche Wahlbeteiligung von 50 auf 40 Prozent bei Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern senken. Das Quorum gilt allerdings nur, wenn eine einzige Liste mit Bürgermeisterkandidat zur Wahl steht. Stehen mehrere Listen zur Auswahl, wird das Quorum hinfällig. 

    „Dieser Gesetzesentwurf trägt nicht zur Stärkung der Demokratie und zur Inwertsetzung von demokratischen Wahlen bei“, kritisieren die Grünen Regionalabgeordneten Madeleine Rohrer, Brigitte Foppa, Zeno Oberkofler und Lucia Coppola. Sie fordern, dass der Passus im Nachtragshaushalt der Autonomen Region Trentino-Südtirol ersatzlos gestrichen wird.

    Die Regierungsmehrheit will mit dem Passus verhindern, dass sich das Szenario von St. Ulrich im Frühling 2015 wiederholt. Dort wurde das Quorum von 50 Prozent der Wahlberechtigten mit 40,2 Prozent Wahlbeteiligung verfehlt und ein kommissarischer Verwalter kam bis zu den Neuwahlen im Herbst ins Amt. 

    Auch bei den letzten Gemeindewahlen in Leifers, Lana und St. Martin in Passeier ist die Wahlbeteiligung im Vergleich zu den vorhergehenden Wahlen gesunken. In Leifers von 66,3 Prozent im Jahr 2020 auf 52,4 Prozent, in Lana von 60,3 auf 57,2 Prozent und in St. Martin in Passeier von 65,8 auf 64,7 Prozent. 

    „Durch die Herabsetzung des Quorums von heute 50 Prozent auf 40 Prozent werden die zukünftigen Entscheidungen der Gemeindeverwaltungen nicht besser legitimiert. Daher ist die bisherige Bestimmung gerade angesichts der sinkenden Wahlbeteiligung beizubehalten“, verlangen die Grünen. Der Regionalrat tagt heute und morgen in Trient, auf der Tagesordnung steht auch der Nachtragshaushalt. 

  • Der Entwurf der Regionalregierung

    Durch Art. 1 Abs. 3 wird das Quorum der Abstimmenden, das im Art. 287 Abs. 1, 2 und 3 des Regionalgesetzes vom 3. Mai 2018, Nr. 2 für die Gültigkeit der Wahlen in Gemeinden mit einer Bevölkerung bis zu 5.000 Einwohnern festgesetzt ist, nur für das Jahr 2025 von 50 auf 40 Prozent der in den Wählerlisten der Gemeinde eingetragenen Wahlberechtigten herabgesetzt. Alle weiteren im Art. 287 enthaltenen Bestimmungen bleiben unbeschadet.

  • Update: Der Artikel wurde am 17. Juli um 12 Uhr aktualisiert. 

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△rtim post Mi., 17.07.2024 - 11:18

Wahl heißt Auswahl. Vielleicht sollte man endlich vielmehr Gemeinden einfach zusammenlegen. Insbesondere all jene, wo es keine demokratische Wahl (=Auswahl) gibt, weil es nur eine Partei hat.

Mi., 17.07.2024 - 11:18 Permalink
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Cicero Mi., 17.07.2024 - 11:52

Antwort auf von △rtim post

Gemeinden zusammenlegen definitiv ja! Aber vor allem aus effizienztechnischen Gründen. Das vermeintliche fehlen von Alternativen auf dem Wahlzettel dafür kein Grund sein. Auch jetzt schon ist es keiner Partei verboten Alternativen zum meist bestehenden VP Kandidaten aufzustellen.

Mi., 17.07.2024 - 11:52 Permalink
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Josef Ruffa Mi., 17.07.2024 - 12:23

Demokratie hat einen Preis. Man sollte sich beteiligen und die demokratischen Mittel und Rechte ausnutzen. Eher sollte alles unternommen werden, damit alle an der Wahl teilnehmen.

Mi., 17.07.2024 - 12:23 Permalink
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opa1950 Mi., 17.07.2024 - 18:13

Hier müsste die Staatsanwaltschaft und der Rechnungshof eingeschaltet werden.Es kann ja nicht der Wahrheit entsprechen das ein Bürgermeister in ein Paar Jahren zum Supermillionär wird .Wo sind den hier die Kontrollen von Seiten des Landes und des Staates.Bürgermeister haben den Segen des Landes. Bürgermeister mit Baufirmen, Bürgermeister mit Beteiligungen an Immobilien Makler Büros. Im Eisacktal gibt oder gab es zwei Bürgermeister die beide mit ihren Verwandten bei vielen Ausschreibungen mit getan haben. Kompatscher schweigt dazu ,aber vermutlich weiss er Bescheid.

Mi., 17.07.2024 - 18:13 Permalink