Autonome Regelung für Bettenstopp
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Nach einer rund zweistündigen Online-Sitzung der 116 Südtiroler Gemeinden ist eines klar: Die Gemeinden wollen die Entscheidung zur umstrittenen Fristverlängerung für Baurechte neuer Hotels nicht der Landesregierung überlassen. „Ein sehr breiter Konsens hat sich dafür ausgesprochen, dass jeder Gemeinderat selbst darüber abstimmen soll“, erklärt Gemeindenverbandspräsident Dominik Oberstaller. Das werde der Realität in Südtirol am besten gerecht, da es sowohl tourismusstarke als auch tourismusschwache Gemeinden gebe.
Diesen Vorschlag haben Tourismuslandesrat Luis Walcher und Landeshauptmann Arno Kompatscher gemeinsam mit Oberstaller den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen heute Abend vorgestellt. Bis auf einige wenige habe die große Mehrheit der Gemeinden positiv darauf reagiert.
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Auf der Suche nach einem Kompromiss
Nachdem Tourismuslandesrat Luis Walcher vor zwei Wochen vorgeprescht ist, lenkte Landeshauptmann Arno Kompatscher bereits bei der Pressekonferenz am vergangenen Freitag ein: Die Verlängerung bestehender Baurechte für neue Hotels auf fünf Jahre wird von der Landesregierung nicht einfach so durchgewunken werden.
Im Vorfeld hatte Landtagspräsident Arnold Schuler den von ihm 2022 hart erkämpften Bettenstopp vor der Presse verteidigt. Der ehemalige Tourismuslandesrat sieht nun die Glaubwürdigkeit der Politik in Gefahr, in diesem Fall wohl die seiner eigenen Partei namens SVP. Auch die Vorsitzende der sozialen Mitte der SVP, Gabi Morandell, sprach sich gegenüber der Tageszeitung gegen eine Verlängerung der Baurechte aus.
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In der Zwischenzeit haben sich wichtige Interessensgruppen ebenfalls zu der vorgeschlagenen Aufweichung des Bettenstopps geäußert. Während Wirtschaftsverbände wie lvh (Handwerkerverband) und HGV (Hoteliers- und Gastwirteverband) unisono die Vorteile der Fristverlängerung betonen, zeigen sich die Umweltverbände alarmiert. Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz und der Heimatpflegeverband initiierten eine Online-Petition dagegen, mehr als 8.300 Menschen haben bereits unterschrieben.
Die Führungsriege der SVP wirbt nun mit einem Kompromiss, um die eigene Partei in dieser brisanten Frage zu einigen: Die gesetzte Frist vom 22. September 2026 soll von Gemeinde zu Gemeinde geprüft werden, da die Nächtigungszahlen und der Andrang von Urlaubsgästen sehr unterschiedlich seien. Was Kompatscher aber auf jeden Fall beibehalten will, ist die festgelegte Obergrenze pro Betrieb auf 150 zusätzliche Betten (Dekret des Landeshauptmanns, 2022, Nr. 25, Art. 7).
Ob die gesetzte Frist für bestehende Baurechte in Tourismuszonen verlängert wird, kommt am nächsten Montag auf die Tagesordnung der SVP-Parteileitung: Der Landeshauptmann erklärte, dass auch dort „ein breiter Konsens“ erreicht werden soll.
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