Economia | Wasserkraft

Erfolg für Meinhard Durnwalder

Die Konzessionsvergabe bei Wasserkraft geht an Südtirol – in der Zwischenzeit betreibt Alperia sieben Kraftwerke trotz verfallener Konzession und bezahlt Zusatzgebühren.
Meinhard Durnwalder
Foto: Seehauserfoto
  • Die Konzessionen für die Ableitung öffentlicher Gewässer zur Stromerzeugung für sieben Großkraftwerke (durchschnittliche jährliche Nennleistung über drei Megawatt) in Südtirol müssen neu vergeben werden: Betroffen sind die Kraftwerke Prembach, Bruneck, Waidbruck-Barbian, Naturns, Wiesen-Pfitsch, Marling und Graun, deren Konzessionen Ende August 2025 verfallen sind.

    Um den Übergangszeitraum bis zur Neuvergabe der Konzessionen zu regeln, hat die Landesregierung am 5. Dezember auf Vorschlag von Energielandesrat Peter Brunner Alperia offiziell aufgefordert, die Anlagen zu denselben Bedingungen aus der abgelaufenen Konzession bis zum Zeitpunkt des Eintritts des neuen Konzessionärs weiterzuführen.

  • Kraftwerk in Waidbruck: Sieben Konzessionen wurden provisorisch verlängert, in Zukunft soll aber Südtirol selbst ausschreiben können. Foto: Alperia
  • Der römische Ministerrat hat außerdem am Donnerstagabend eine Durchführungsbestimmung genehmigt, mit der die Zuständigkeit für die Vergabe der Konzessionen zur Stromverteilung nach Südtirol übertragen wurde. Senator Meinhard Durnwalder war als Mitglied der 12er-Kommission federführend an der Ausarbeitung beteiligt. Er zeigt sich sehr zufrieden: „Dank der neuen Durchführungsbestimmung entscheiden künftig die zuständigen Landesämter – und nicht mehr Rom – über die Vergabe und die Verlängerung der Konzessionen für die Stromverteilung in Südtirol. Gerade mit Blick auf die fällige Neuausschreibung der Stromverteilerkonzessionen zum 1. Jänner 2026 ist diese rasche Genehmigung von besonderem Wert.“

  • Zusatzgebühr fällig

    Peter Brunner: „Nicht zuletzt geht es darum, die Kontinuität der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sicherzustellen.“ Foto: LPA / Fabio Brucculeri

    Die technische Weiterführung der Anlagen durch den scheidenden Konzessionär bis zum Eintritt eines neuen Konzessionärs ist im Artikel 52 des Landesgesetzes 20/2023 zur Vergabe der Konzessionen von großen Wasserableitungen geregelt. Darin ist auch vorgesehen, dass die scheidenden Konzessionäre dem Land bis zur effektiven Vergabe der neuen Konzessionen eine Zusatzgebühr für den Betrieb der Anlagen zahlen. „Diese Zusatzgebühr kommt zu den in der Konzession bereits vorgesehenen Gebühren und Umweltausgleichsmaßnahmen dazu und beträgt 38,30 Euro für jedes Kilowatt mittlere jährliche Nennleistung der Konzession, also rund 6 Millionen Euro“, unterstreicht Alexander Gruber, Direktor des Ressorts für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, Energie, Raumentwicklung und Sport. „Damit sollen die Vorteile aus der Weiterführung der Anlagen über die Ablauffrist hinaus ausgeglichen werden.“

    Die Wasserkraftwerke Prembach, Bruneck, Waidbruck-Barbian, Naturns, Wiesen-Pfitsch, Marling und Graun haben insgesamt eine theoretische Jahresproduktion von 1099 Gigawattstunden Strom, das entspricht rund 13 Prozent der in Südtirol erzeugten Bruttostrommenge.

  • Neuvergabe zieht sich in die Länge

    „Die Abwicklung der Verfahren zur Neuvergabe der Konzessionen benötigt einen gewissen Zeitraum“, erklärt dazu Energielandesrat Peter Brunner. „Bis zur tatsächlichen Übernahme durch die neuen Konzessionäre ist es daher erforderlich, dass alle nötigen Maßnahmen für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Wartung der Wasserkraftwerke und der zugehörigen Wasserspeicher weitergeführt werden.“ Damit soll die Sicherheit der Anlagen und der Schutz der betroffenen Umwelt gewährt werden, betont Brunner. Auch werde damit sichergestellt, dass sämtliche Abgaben, Steuern und Zinsen im Sinne des öffentlichen Interesses weiterfließen können.  „Nicht zuletzt geht es darum, die Kontinuität der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen sicherzustellen, die einen Beitrag zum Klimaschutz leistet“, ergänzt Brunner.

  • Hinweis: Der Artikel wurde am 5.12.2025 um 15:40 Uhr aktualisiert.