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Fünfzehn Prozent Steuer!

Zusatzrente: Steuervorteile bei Vorschüssen aller Art
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Pensplan Centrum
Foto: Pensplan Centrum AG
  • Das Zusatzrentensparen bietet eine Reihe von Steuervorteilen: Beiträge, die für sich selbst oder steuerlich zulasten lebende Familienangehörige in einen Zusatzrentenfonds einbezahlt werden, können bis zur Höchstgrenze von 5.164,57 € vom Gesamteinkommen in Abzug gebracht werden. Im letzten Artikel (https://salto.bz/de/article/20052025/fuenftausendeinhundertvierundsechz…) haben wir die steuerliche Abzugsfähigkeit behandelt; in diesem Artikel widmen wir uns nun einem anderen Steuervorteil des Zusatzrentensparens: Wir sehen uns die niedrigere Besteuerung der Beiträge in der Ansparphase genauer an, wobei zwischen den Arbeitnehmer/innen im Privatsektor und im Öffentlichen Dienst zu unterscheiden ist; Für Freiberufler und Selbständige gelten dieselben Steuerregelungen wie für Privatangestellte. 

    Nach der Pensionierung kann sich das Mitglied das angesparte Kapital in Rentenform oder teilweise auch als Kapital ausbezahlen lassen. Wer aber bereits in der Ansparphase (also vor der Pensionierung) auf das vorhandene Kapital zugreifen möchte, hat – bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen – verschiedene Möglichkeiten. In der Auszahlungsphase (bei Vorschüssen, Ablösen oder Pensionierung) ist der Steuersatz meist günstiger als die üblich angewandte Einkommenssteuer. 

  • Dieser Artikel bezieht sich auf Beiträge, die ab dem 1. Januar 2007 in einen Zusatzrentenfonds einbezahlt wurden. Bei Öffentlich Bediensteten, die in einen kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds einzahlen, auf die Beiträge, die ab dem 1. Januar 2018 einbezahlt wurden.

  • Wir schauen uns jetzt zwei Beispiele zu den Steuervorteilen an:

    Michael wurde von den hohen Kosten für die Zahnspange seiner Tochter überrascht und lässt sich einen Vorschuss auf das Kapital ausbezahlen, das er bereits in seinem Zusatzrentenfonds angespart hat:

  • Michael, 42 Jahre alt, arbeitet als Angestellter in einem privaten Unternehmen. Er ist seit 15 Jahren Mitglied eines Zusatzrentenfonds und hat dort über die Jahre 20.000 € angespart.

    Als bei seiner 13-jährigen Tochter Lena eine Zahnspange notwendig wird, erfährt Michael beim Kieferorthopäden, dass die Behandlung rund 4.000 € kosten wird – eine unerwartete Ausgabe für die Familie.

    Michael informiert sich bei seinem Zusatzrentenfonds und erfährt, dass er als Privatangestellter bis zu 75 % seiner angesparten Position als Vorschuss für Gesundheitsausgaben beantragen kann – und zwar nicht nur für sich selbst, sondern auch für seine Kinder. In seinem Fall wären das maximal 15.000 €.

    Da die Kosten für die Zahnspange 4.000 € betragen, besorgt sich Michael die entsprechenden Dokumente und beantragt diesen Betrag als Vorschuss. Dieser wird mit 15 % versteuert.

  • Das bedeutet:

    • Bruttobetrag des Vorschusses: 4.000 €
    • Steuer (15 %): 600 €
    • Michael erhält netto ausbezahlt: 3.400 €

    Arbeitnehmer/innen des Privatsektors können weiters – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – folgende Vorschüsse beantragen:

    • Bis zu 75 % der Position für den Bau, Kauf oder die Renovierung der Erstwohnung für sich selbst oder die eigenen Kinder. Auf das ausbezahlte Kapital wird eine Steuer von 23 % fällig.
    • Bis zu 30 % für sonstige Erfordernisse – auf das ausbezahlte Kapital wird eine Steuer von 23 % fällig.
  • Foto: Pensplan Centrum
  • Laura und Jonas, beide Anfang 30, sind frisch verheiratet und erwarten ihr erstes Kind. Beide arbeiten im öffentlichen Dienst als Verwaltungsangestellte und zahlen seit mehreren Jahren in einen kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds ein.

    Nun haben sie eine passende Drei-Zimmer-Wohnung am Stadtrand gefunden. Der Kaufpreis beträgt 250.000 €. Um die nötigen Eigenmittel aufzubringen, planen sie, neben ihren Ersparnissen auch auf ihr Kapital im Zusatzrentenfonds zurückzugreifen.

     

    Ihre finanzielle Situation im Überblick:

    • Laura
      • Eingezahltes Kapital im Fonds: 40.000 €
      • Mitglied seit 10 Jahren
    • Jonas
      • Eingezahltes Kapital im Fonds: 50.000 €
      • Mitglied seit 12 Jahren

     

    Vorschuss für den Erwerb der Erstwohnung:

    Da es sich um den Kauf einer Erstwohnung handelt, dürfen beide bis zu 100 % ihres angesparten Kapitals beantragen. Sie beantragen gemeinsam einen Vorschuss in folgender Höhe:

    • Laura beantragt 40.000 €
      • Steuer (23 %): 9.200 €
      • Ausbezahlter Nettobetrag: 30.800 €
    • Jonas beantragt 50.000 €
      • Steuer (23 %): 11.500 €
      • Ausbezahlter Nettobetrag: 38.500 €

     

    Zusammengefasst ergibt das:

    • Nettovorschuss Laura + Jonas: 69.300 €
  • Personen, die im Öffentlichen Dienst arbeiten und in einen Zusatzrentenfonds einzahlen, können – sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt werden – auch folgende Vorschüsse beantragen: 

    • Bis zu 100 % der Position für Gesundheitsausgaben für sich selbst, die Kinder oder den Ehepartner – auf das ausbezahlte Kapital ab Januar 2007 wird eine Steuer von 15 % fällig (ab dem 15. Mitgliedschaftsjahr verringert sich diese jährlich um 0,3 %), auf das ausbezahlte Kapital , die bis 31.12.2006 eingezahlt wurden wird eine Steuer von 23 % fällig.
    • Bis zu 100 % der Position für Beurlaubungen bei Fortbildung oder für laufende Fortbildung – auf das ausbezahlte Kapital wird eine Steuer von 23 % fällig

    Das Zusatzrentensparen bietet neben der bekannten steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge auch in der Anspar- und Auszahlungsphase relevante Steuervorteile. Je nachdem, ob man im Privatsektor oder öffentlichen Dienst arbeitet, bestehen je nach Zusatzrentenfonds unterschiedliche Möglichkeiten, auf das angesparte Kapital zuzugreifen – etwa für Gesundheitsausgaben, den Erwerb einer Erstwohnung oder andere persönliche Bedürfnisse. Die Besteuerung der Vorschüsse fällt je nach Verwendungszweck unterschiedlich aus und liegt in den meisten Fällen unter der gesparten Einkommensteuer.

    Weitere Informationen zu den Vorschüssen auf die Zusatzrente, die Besteuerung und die Konditionen finden Sie auf https://pensplan.com/de/guida/leitfaden-zu-den-vorschuessen/.