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Langfristige Migration

Der aktuelle ASTAT-Bericht zeigt: der Großteil der Migrantinnen und Migranten ist jung, hat Familie, verfügt über ein geregeltes Einkommen und eine stabile Wohnsituation.
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Foto: upi
  • Die Zahl der gültigen Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger in Südtirol erreichte 2024 einen neuen Höchststand. Laut aktuellem ASTAT-Bericht waren am 31. Dezember 2024 insgesamt 36.888 Personen im Besitz einer rechtsgültigen Aufenthaltsgenehmigung, ausgestellt von der Bozner Quästur. Das entspricht einem Anstieg von sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr und markiert den höchsten Wert der vergangenen neun Jahre.

    Der Bericht zeigt auch, dass sich bei den neu ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen ein gegenläufiger Trend abzeichnet. Im Jahr 2024 wurden 2.832 neue Genehmigungen erteilt, was einem weiteren Rückgang gegenüber 2023 entspricht (-4,1 Prozent). Bereits im Vorjahr war ein deutlicher Einbruch verzeichnet worden. Die Entwicklung verdeutlicht ein Spannungsfeld: Während die Migration nach Südtirol insgesamt stabil wächst, flacht die Dynamik der Neuzuwanderung ab.

  • Aufenthaltsgenehmigungen: Der Wert der neu ausgestellten Aufenthaltsgenehmigungen zeigt sich gegenüber dem Vorjahr verringert. Foto: ASTAT 2025
  • Marokko: Spitze der Herkunftsländer

    Verschiedene Faktoren begünstigen dies. Der Bericht bildet „Aufenthaltsgenehmigungen aus Arbeitsgründen“ ab, die jedoch auch Umwandlungen aus anderen Aufenthaltstiteln – etwa aus Schutzformen oder anderen Genehmigungskategorien – in Genehmigungen für unselbständige oder selbständige Erwerbstätigkeit umfassen. Daher werden nicht zwingend nur neue Einreisen abgebildet.

    Der starke Anstieg der Jahre 2021 und 2022 war unter anderem auf die Regularisierung irregulärer Arbeitsverhältnisse sowie auf den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine zurückzuführen. 2024 hingegen gingen insbesondere die Neuausstellungen für ukrainische Staatsangehörige deutlich zurück (-54,9 Prozent), ebenso jene aus Albanien (-31,7 Prozent). Gleichzeitig stieg die Zahl neuer Aufenthaltsgenehmigungen aus Marokko (+91,6 %), Peru (+46,9 %) und dem Kosovo (+40,3 %) markant an.

    Erstmals seit 15 Jahren liegt Marokko mit 387 neuen Genehmigungen an der Spitze der Herkunftsländer, noch vor Albanien. Es folgen der Kosovo und Peru. Diese Verschiebungen deuten auf veränderte Migrationsmuster hin, die weniger von akuten Fluchtbewegungen, sondern stärker von familiären und arbeitsbezogenen Motiven geprägt sind.

  • Altersklassen: Betrachtet man das Verhältnis des Altersdurchschnitts zu den unbefristeten Aufenthaltsgenehmigungen zeigt sich Migration als zunehmend dauerhaft verankert. Foto: ASTAT 2025
  • Zusammenführung junger Familien

    Der wichtigste Ausstellungsgrund bleibt 2024 die Familienzusammenführung mit einem Anteil von 41,6 Prozent, wenngleich dieser deutlich unter dem Vorjahreswert liegt. Gleichzeitig steigt der Anteil der Genehmigungen aus Asyl- und Schutzgründen auf 38,6 Prozent. Auch Aufenthaltsgenehmigungen aus Arbeitsgründen gewinnen an Bedeutung und machen inzwischen 15,7 Prozent der Neuausstellungen aus. Diese Entwicklung könnte auf einen zunehmenden Bedarf am Arbeitsmarkt hinweisen.

    Auffällig ist zudem die Geschlechterverteilung bei den neuen Genehmigungen: 60,1 Prozent entfielen 2024 auf Männer. Während die Zahl der an Männer ausgestellten Genehmigungen gegenüber dem Vorjahr zunahm, ging jene für Frauen deutlich zurück. Insgesamt bleibt das Geschlechterverhältnis unter allen Genehmigungsinhaberinnen und -inhabern jedoch relativ ausgewogen, mit einem Männeranteil von 53,3 Prozent.

     

    Mehr als die Hälfte der Migrantinnen und Migranten ist unter 40 Jahre alt.

     

    Die Altersstruktur zeigt den langfristigen Charakter der Migration auf: Mehr als die Hälfte der Migrantinnen und Migranten ist unter 40 Jahre alt. Zudem ist rund jede zweite Aufenthaltsgenehmigung unbefristet, was als Indikator für eine zunehmende soziale und wirtschaftliche Verankerung gilt. Voraussetzung dafür sind ein gesichertes Einkommen und geeigneter Wohnraum.

    Herkunftsmäßig stammen die meisten Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung aus europäischen Nicht-EU-Staaten, gefolgt von Asien, Afrika und Amerika. Langfristig zeigt sich jedoch eine langsame Verschiebung zugunsten asiatischer Herkunftsländer, während der europäische Anteil kontinuierlich sinkt.