Società | Gesundheitswesen

Arzt wegen Belästigung suspendiert

Der Sabes hat auf den Vorfall im Bozner Krankenhaus reagiert: Eine Patientin wurde in der Ersten Hilfe sexuell belästigt, SALTO hat ihren Erfahrungsbericht anonym veröffentlicht. Generaldirektor Christian Kofler zeigt sich bestürzt.
Krankenhaus
Foto: Seehauserfoto
  • Nach Veröffentlichung des Erfahrungsberichtes einer Patientin im Bozner Krankenhaus äußert sich der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs (Sabes), Christian Kofler, zu dem Fall: „Die Beschwerde der Patientin ist uns bekannt; sie ist im Amt für Bürgeranliegen am 03. August dieses Jahres eingegangen und die Betriebsspitze wurde unverzüglich informiert.“

  • Christian Kofler: „Wir sind der festen Überzeugung, dass ein derartiges Verhalten keinen Platz in unseren Einrichtungen haben darf.“ Foto: Sabes

    Die Patientin war nach einem Fahrradunfall in Bozen in die Erste Hilfe eingeliefert und dort von einem Arzt sexuell belästigt worden. Zudem sei er nicht in der Lage gewesen, ihren Befund im Detail zu erklären, da er überarbeitet war. „Die Schilderung der Frau macht uns betroffen. Die Anschuldigungen sind schwerwiegend und wir nehmen diese sehr ernst. Wir möchten auch der Patientin danken, dass sie den Mut aufbringt, diese öffentlich zu machen“, erklärt Kofler.

    „Auch eine eventuelle Arbeitsüberlastung darf hierfür keine Entschuldigung sein.“

    Die Betriebsspitze des Sabes hat nun die nötigen Schritte zur Überprüfung eingeleitet. Es liegt auch eine Anzeige vor und der Südtiroler Sanitätsbetrieb arbeite dabei eng mit den ermittelnden Behörden zusammen. „Der betroffene Arzt ist kein Bediensteter des Betriebes, sondern ein freiberuflich tätiger Arzt; er ist bis zur Klärung der Sachlage für keinen Turnus mehr eingeteilt“, so der Sabes-Generaldirektor. 

    „Wir sind der festen Überzeugung, dass ein derartiges Verhalten keinen Platz in unseren Einrichtungen haben darf. Als Verantwortlicher des Südtiroler Sanitätsbetriebes werde ich auch alle Maßnahmen in die Wege leiten, die notwendig sind, dass ein derartiges Verhalten sich nicht wiederholt. Auch eine eventuelle Arbeitsüberlastung darf hierfür keine Entschuldigung sein.“