Das Lohndumping der öffentlichen Hand
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Immer wieder flammt sie auf, die Debatte um den Mindestlohn. Steigende Wohn- und Lebenshaltungskosten sorgen dafür, dass die Schwelle, ab der ein menschenwürdiges Leben möglich ist, immer höher wird.
Laut ASTAT-Daten aus dem Jahr 2023 arbeiten in der Privatwirtschaft 75 Prozent aller Beschäftigten Südtirols. Rund 12 Prozent davon haben einen Stundenlohn, der unter neun Euro brutto liegt, erklärt der Direktor des Arbeitsforschungsinstituts (AFI) Stefan Perini. Das betreffe nicht nur klassische Niedriglohnsektoren, sondern auch Unternehmen, die an Ausschreibungen der öffentlichen Hand teilnehmen. Deshalb sprach sich Perini jüngst in „einem Nebensatz“, für die Einführung eines Mindestlohns in Südtirol aus.
Gegenüber SALTO erklärt er die Hintergründe. Vorweggenommen sei: Auch wenn das Land Südtirol nicht in Eigenregie einen Mindestlohn einführen kann, ist es dennoch möglich, Rahmenbedingungen für eine würdige Entlohnung zu schaffen und strukturelles „Lohndumping“ zu verhindern, das letztlich auch von der Provinz selbst indirekt gefördert wird, weil öffentliche Aufträge oft an den günstigsten Anbieter vergeben werden. Darin liegt ein Mitgrund, dass Menschen in Südtirol für unter neun Euro brutto die Stunde arbeiten.
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Niedriglöhne durch die öffentliche Hand?
Stefan Perini: „Ein Preiswettbewerb, der direkt zu Lohndumping führt und die öffentliche Hand wird zum Komplizen dieses Systems.” Foto: Team K„Auch wer Vollzeit arbeitet, kommt damit nicht über die Runden“, so Perini. In Südtirol treffe das vor allem nicht nur die Bereiche, die auch europaweit bekannt für niedrige Löhne sind, wie Pflege, Reinigung, Gastronomie (insbesondere Küchenhilfen und Catering) und Müllentsorgung. Betroffen seien auch jene Unternehmen oder Personen, die von öffentlichen Ausschreibungen abhängen. Häufig seien davon etwa Sozialgenossenschaften betroffen, die zum Beispiel Reinigungsdienste in Krankenhäusern, Mensen oder soziale Dienstleistungen erbrächten.
Solange öffentliche Aufträge also an den günstigsten Anbieter vergeben werden, solange wird sich das auch negativ auf das Lohnniveau auswirken, denn, so Perini:. „Damit wird ein Preiswettbewerb ausgelöst, der direkt zu Lohndumping führt und die öffentliche Hand wird so zum Komplizen dieses Systems“. Dabei könne Abhilfe genau hier ansetzen, ohne neue Gesetze zu schaffen: durch verbindliche Lohnuntergrenzen in Ausschreibungen und klare Vorgaben zu anzuwendenden Kollektivverträgen.
„Wenn Gewerkschaften darauf pochen, dass Löhne ihr Kerngeschäft sind und nicht gesetzlich geregelt werden sollen, dann müssen am Ende auch Resultate kommen.“
In Italien verschärfe sich die Situation zusätzlich durch sogenannte „Piratenverträge“ – Kollektivverträge mit extrem niedrigen Löhnen, die formal gültig, faktisch aber ausbeuterisch seien. „Wenn Gewerkschaften darauf pochen, dass Löhne ihr Kerngeschäft sind und nicht gesetzlich geregelt werden sollen, dann müssen am Ende auch Resultate kommen“, so Perini.
Gesetzlicher Mindestlohn ist fraglichPerini erklärt allerdings, dass ein gesetzlicher Mindestlohn auf Landesebene nicht möglich sei. Zuständig wäre hier der Staat, doch die italienische Regierung lehnt diesen Weg ab. Realistisch seien daher nur sozialpartnerschaftliche Lösungen, etwa territoriale Zusatzabkommen, die einen Südtiroler Mindeststandard festlegen. Hier müssen die Gewerkschaften mit den Unternehmen zusammenarbeiten.
„Für die Politik ist das Realistischste, dass bei öffentlichen Vergaben angesetzt wird“, sagt Perini. Ergänzend könne das Land über Steueranreize – Stichwort IRAP – und Standards zur Lohnsicherung bei der Vergabe Unternehmen belohnen, die faire Löhne zahlen. Perini unterstreicht: „Das Ziel muss sein, dass Menschen mit einer Vollzeitstelle nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind.“
Landesrätin setzt auf VertragsverhandlungenLandesrätin Magdalena Amhof sieht den gesetzlichen Mindestlohn kritisch. Italien habe sich bewusst gegen diesen Weg entschieden und halte am System der Kollektivvertragsverhandlungen fest. Ob Südtirol überhaupt die Zuständigkeit für einen eigenen Mindestlohn habe, sei fraglich und müsse geprüft werden, erklärt Amhof.
Gleichzeitig räumt Amhof ein, dass in bestimmten Bereichen, in denen Arbeit ausgelagert werde, problematische Verhältnisse herrschten. „Wir haben Sektoren, in denen wir bei fünf oder sechs Euro pro Stunde liegen. Dort setzen sich Unternehmen und Gewerkschaften zusammen, und das ist auch dringend notwendig“, betont die Landesrätin.
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Perini hat recht: Auch wenn…
Perini hat recht: Auch wenn das Land nicht die Zuständigkeit hat, einen Mindestlohn per Gesetz festzulegen, so hat es doch Instrumente, um dasselbe zu bewirken. Nur wollem muss man, Frau Amhof.
In risposta a Perini hat recht: Auch wenn… di Hans Punter
Und wer zahlt das Ganze? Die…
Und wer zahlt das Ganze? Die Unternehmen werden ihre Preise um die Differenz zum „Mindestlohn“ erhöhen, wodurch am Ende das Land die Kosten für die Gehaltserhöhungen tragen muss.
Der Amhof geht das am A...h…
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Auch wenn die Gefahr besteht…
Auch wenn die Gefahr besteht, dass sich hier eine – hoffentlich niveauvolle – „Insider-Diskussion“ entfaltet: De jure hat das Land Südtirol keine Möglichkeit, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, und verfügt nur über begrenzten Einfluss auf das Handeln der Kollektivvertragsparteien.
Gleichwohl lässt sich feststellen: Gerade im öffentlichen Dienst konnten zuletzt lang verzögerte Kollektivvertragsabschlüsse endlich erzielt werden. Das ist ein anerkennenswerter Kraftakt. Angesichts der zunehmenden Konkurrenz um Arbeitskräfte erscheint es plausibel, dass hiervon ein Signal auf andere Branchen in Südtirol ausgehen könnte – Stichwort: pattern bargaining.
Es wäre durchaus an der Zeit, einen rechtlich tragfähigen und ausgewogenen Vorschlag für eine umfassende Eigenständigkeit des Südtiroler Kollektivvertragssystems auszuarbeiten – einen Vorschlag, der die Verknüpfung zwischen Produktivitätsgewinnen (Interesse der Arbeitgeber:innen) und Reallohnsteigerungen (Interesse der Arbeitnehmer:innen) herstellt. Im Rahmen des voluntaristischen Modells der kollektiven Arbeitsbeziehungen Italiens wäre dies durchaus realisierbar – sofern es die Kollektivvertragsparteien auch wollen.
Mir selbst fehlt die zündende Idee – nicht zuletzt aufgrund des ausgeprägten Verbandspluralismus auf Arbeitnehmer:innen- wie Arbeitgeber:innenseite –, wer den ersten Schritt zur Aufnahme solcher Verhandlungen setzen und die Aufgabe der arbeitsrechtlichen Fundierung eines solchen Abkommens übernehmen sollte. Ein effizientes, konfliktarmes Kollektivvertragssystem wäre jedenfalls ein handfester Standortvorteil für Südtirol: Es könnte nicht nur die Lohnfindung näher an die realen wirtschaftlichen Bedingungen Südtirols heranführen, sondern auch zur Innovation der kollektiven Arbeitsbeziehungen beitragen, indem es transparente und nachvollziehbare Verfahren für Arbeitsbedingungen, kollektivvertraglich vereinbarte Mindestlöhne und produktivitätsorientierte Lohnsteigerungen schafft.
Ich erlaube mir diese „Vorhersage“: In absehbarer Zeit wird in Italien intensiv über das höchst disfunktionale „sistema contrattuale“ diskutiert werden. Südtirol sollte darauf vorbereitet sein. Als ehrliche Maklerin die Spielräume der Kollektivvertragsparteien ausloten, thematischen Konsens schaffen, gemeinsam Wissen erweitern – all das sind Tätigkeiten, die auf gegenseitigem Vertrauen, Respekt und Diskretion beruhen müssen. Die mehr oder minder stilvolle Suche nach Schuldigen und medialer Aufmerksamkeit ist diesbezüglich nicht zielführend.