Wirtschaft | Mindestlohn

Das Lohndumping der öffentlichen Hand

Löhne von fünf bis sieben Euro, öffentliche Ausschreibungen als Preistreiber: AFI-Direktor Stefan Perini sieht Handlungsbedarf bei Politik und Sozialpartnern.
Putzfrau
Foto: CDC, Unsplash
  • Immer wieder flammt sie auf, die Debatte um den Mindestlohn. Steigende Wohn- und Lebenshaltungskosten sorgen dafür, dass die Schwelle, ab der ein menschenwürdiges Leben möglich ist, immer höher wird. 

    Laut ASTAT-Daten aus dem Jahr 2023 arbeiten in der Privatwirtschaft 75 Prozent aller Beschäftigten Südtirols. Rund 12 Prozent davon haben einen Stundenlohn, der unter neun Euro brutto liegt, erklärt der Direktor des Arbeitsforschungsinstituts (AFI) Stefan Perini. Das betreffe nicht nur klassische Niedriglohnsektoren, sondern auch Unternehmen, die an Ausschreibungen  der öffentlichen Hand teilnehmen. Deshalb plädierte Perini jüngst in einem Rai-Interview für die Einführung eines Mindestlohns in Südtirol. 

    Gegenüber SALTO erklärt er die Sachlage. Das Land Südtirol verfügt nicht über die Zuständigkeit, in Eigenregie einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Dennoch sei es möglich, Rahmenbedingungen für eine würdige Entlohnung zu schaffen und breitgefächertes „Lohndumping“ zu unterbinden. In der Realität werde dieses letztlich auch vom öffentlichen Arbeitgeber selbst indirekt gefördert, weil öffentliche Aufträge oft an den preisgünstigsten Anbieter vergeben werden. Das sei zwar nicht der ausschließliche, doch immerhin ein Mitgrund, dass Menschen in Südtirol für weniger als neun Euro brutto die Stunde arbeiten.

  • Niedriglöhne durch die öffentliche Hand?

    Stefan Perini: „Ein Unterbietungswettbewerb, der direkt zu Lohndumping führt und die öffentliche Hand zum Komplizen eines ungerechten Systems macht.” Foto: Team K

    „Bei einem Stundenlohn von neun Euro brutto darf man sich nicht wundern, dass selbst wer Vollzeit arbeitet, damit nicht über die Runden kommt“, erklärt Perini, der dies mit einem Rechenbeispiel veranschaulicht: Geht man von 4,33 Wochen pro Monat und von einem Wochenpensum von 40 Stunden aus, so käme man bei neun Euro auf knapp 1.600 Euro brutto im Monat – abzüglich Steuern seien dies ca. 1.300 Euro netto. Was die Sektoren in Südtirol seien, die Billiglöhne zahlen, sei nicht ausreichend statistisch belegt, man gehe aber davon aus, dass es sich um jene Branchen handle, die auch europaweit bekannt für niedrige Löhne sind, wie Pflege, Reinigung, Teile der Gastronomie (insbesondere geringqualifiziertes Küchenpersonal, Mensadienste und Catering) und Müllentsorgung – darüber hinaus viele Tätigkeiten im Dritten Sektor.

    Es handle sich hier sehr oft um Branchen, die gleichzeitig stark von öffentlichen Aufträgen abhängig sind, wie Reinigungsdienste in Krankenhäusern, Mensen oder soziale Dienstleistungen. Als Positivbeispiel hebt Perini hervor, dass mit dem letzten Kollektivvertrag im Bereich der Sozialgenossenschaften sogenannte soziale Klauseln eingeführt werden konnten, die Beschäftigungs-Mindeststandards vorsehen und Angebote mit übermäßigen Preisabschlägen aussortieren.

    Und trotzdem: Solange öffentliche Aufträge ausschließlich nach dem Preiskriterium vergeben werden - also der günstigste Anbieter das Rennen macht, solange bleibt der Druck auf die Löhne aufrecht, was die öffentliche Hand gewissermaßen zum Komplizen dieses ungerechten Systems macht. Dabei könne Abhilfe genau hier ansetzen, ohne neue Gesetze zu schaffen: durch verbindliche Lohnuntergrenzen in öffentlichen Ausschreibungen und Vorgaben zu anzuwendenden Kollektivverträgen.

     

    „Es ist legitim, wenn Gewerkschaften darauf pochen, dass Löhne ihr Kerngeschäft sind und nicht gesetzlich geregelt werden. Dann müssen am Ende aber auch Resultate kommen.“

     

    In Italien verschärfe sich die Situation zusätzlich durch sogenannte „Piratenverträge“  – Kollektivverträge mit schlechten Arbeitsbedingungen und extrem niedrigen Löhnen, die formal gültig, faktisch aber ausbeuterisch seien. „Wenn Gewerkschaften darauf pochen, dass Löhne ihr Kerngeschäft sind und nicht gesetzlich geregelt werden sollen, dann müssen am Ende auch Resultate kommen“, so Perini.

  • Gesetzlicher Mindestlohn ist fraglich

    Perini erklärt allerdings, dass ein gesetzlicher Mindestlohn auf Landesebene nicht möglich sei. Zuständig wäre hier der Staat, doch die italienische Regierung lehnt diesen Weg ab. Realistisch seien daher nur sozialpartnerschaftliche Lösungen, etwa territoriale Zusatzabkommen. Auf dieser Basis ließe sich beispielsweise ein „Südtiroler Mindeststundenlohn“ einführen – Voraussetzung dafür ist natürlich, dass es gelingt, Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften zu diesem Schulterschluss zu bewegen.

    „Auf kurze Sicht ist das Realistischste, dass bei den öffentlichen Vergaben angesetzt wird“, ist Perini überzeugt. Ergänzend könne das Land über Steueranreize – Stichwort IRAP-Sendung – und durch die Wirtschaftsförderung einwirken, damit faire Löhne gezahlt werden. Perini unterstreicht: „Das Ziel muss sein, dass Menschen mit einer Vollzeitstelle von ihrem Lohn leben können und nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind.“

  • Landesrätin setzt auf Vertragsverhandlungen

    Landesrätin Magdalena Amhof sieht den gesetzlichen Mindestlohn kritisch. Italien habe sich bewusst gegen diesen Weg entschieden und halte am System der Kollektivvertragsverhandlungen fest. Ob Südtirol überhaupt die Zuständigkeit für einen eigenen Mindestlohn habe, sei fraglich und müsse geprüft werden, erklärt Amhof.

    Gleichzeitig räumt Amhof ein, dass in bestimmten Bereichen, in denen Arbeit ausgelagert werde, problematische Verhältnisse herrschten. „Wir haben Sektoren, in denen wir bei fünf oder sechs Euro pro Stunde liegen. Dort setzen sich Unternehmen und Gewerkschaften zusammen, und das ist auch dringend notwendig“, betont die Landesrätin.