Freiheitskämpfer oder Terrorist?
Vor einer Woche erreichte die Medien die Meldung vom Tod Peter Kienesbergers. Der gebürtige Österreicher und ehemalige BAS-Aktivist war am Abend des 14. Juli verstorben. Dass Kienesberger nicht nur in Südtirol eine umstrittene Persönlichkeit war und bleiben wird – Südtiroler Heimatbund, Freiheitliche und Süd-Tiroler Freiheit etwa bedauerten den Tod eines “großen Südtiroler Freiheitskämpfers”, italienische Medien sprachen am Tag nach seinem Ableben von Kienesberger als “terrorista” – zeigt die Debatte, die in Österreich um den Tod, oder besser gesagt das Leben des 73-Jährigen entbrannt ist.
Blauer Trauerflor
Noch am selben Tag, als Nachricht vom Tod Kienesbergers die Runde macht, veröffentlicht Werner Neubauer einen kurzen Nachruf auf der Internetseite der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ). Neubauer ist bekanntlich der “Südtirol-Sprecher” der österreichischen Blauen. Als solcher bezieht er im Todesfall Kienesberger Stellung. “Wir verlieren mit Peter Kienesberger eine großartige Persönlichkeit, die ihr ganzes Leben dem Kampf um die Freiheit Südtirols gewidmet hat”, schreibt Neubauer. Auch Parteichef Heinz-Christian Strache meldet sich zu Wort und bringt auf sein aufrichtiges Beileid zum Ausdruck. Und während Strache “in respektvollem Gedenken” an Peter Kienesberger erinnert, zeichnet Werner Neubauer das Leben und Wirken des Verstorbenen nach. Dabei spricht er auch Kienesbergers Verurteilung 1971 an.
Damals wurde dieser gemeinsam mit weiteren Verdächtigen wegen des Attentats auf der Porzescharte in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Prozess sei laut Neubauer “menschenrechtswidrig”, die Rechtssprechung “nach der faschistischen Strafprozessordnung” erfolgt. “Eine Begnadigung blieb ihm verwehrt, da von ihm verlangt wurde, die ihm angelasteten Taten zu bereuen, was einem Schuldeingeständnis gleich gekommen wäre. Aus diesem Grund war es ihm auch bis zuletzt nicht möglich, jemals wieder sein geliebtes Südtirol zu besuchen.”
Vieles, aber nicht alles wird gesagt
Auch an die späteren Taten und Werke Kienesbergers erinnert Neubauer. So habe er in seiner neuen Heimat Nürnberg gemeinsam mit seiner Frau “einen Verlag und einen Buchhandel” gegründet und sich so “mit publizistischen Mitteln für die Freiheit Südtirols” eingesetzt. Kein Wort verliert Neubauer – wie übrigens die deutschsprachigen Rechtsparteien auch – darüber, dass Kienesberger laut Bayrischem Verfassungsschutz über seinen “Buchdienst Südtirol” rechtsextremistisches Gedankengut verteilte. Ebenso wenig bleibt unerwähnt, dass der Verstorbene Mitgründer der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei (NDP) war. Die österreichische Kleinstpartei bestand von 1967 bis 1988, als ihr wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung der Parteistatus aberkannt und sie schließlich behördlich aufgelöst wurde. Darüber erfährt man von Werner Neubauer nichts. Er belässt es dabei, Peter Kienesberger als “einen der bedeutendsten Südtiroler Freheitskämpfer” zu erinnern.
Und löst damit Entsetzen bei den Österreichischen Grünen aus: “Eine derart offene Sympathie für Terrorismus hat es in der jüngeren Geschichte des Parlaments nicht gegeben”, so deren Reaktion auf die Worte Neubauers. Auch die österreichischen Medien greifen die Debatte auf: “FPÖ lobt Südtirol-Terroristen als ‘Kämpfer für Freheit’ – Attentäter, der in den 60er-Jahren Anschläge verübte, wird auf der Website der Partei für seine Taten gerühmt”, schreibt etwa der Standard in seiner Online-Ausgabe vom 21. Juli. Gleichzeitig befassen sich auch diverse österreichische Blogger mit Kienesberger, seiner Burschenschafter-Vergangenheit und den Reaktionen der FPÖ. Wie man sich dreht und wendet, er wird es wohl bleiben, Peter Kienesberger, eine umstrittene Persönlichkeit, hierzulande und anderswo.
Das Urteil von Florenz, mit
Das Urteil von Florenz, mit dem Peter Kienesberger als angeblicher Täter des Anschlages auf der Porzescharte zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurde, ist keineswegs, wie hier behauptet wird, "laut Neubauer menschenrechtswidrig", sondern laut Erkenntnis des deutschen Bundesverfassungsgerichtes, das, bei allem Respekt für Werner Neubauer, in derartigen Rechtssachen doch noch etwas kompetenter ist. Da das Bundesverfassungsgericht das Urteil von Florenz für illegal und menschenrechtswidrig erklärte, weil es gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstieß, und daher eine Auslieferung Kienesbergers verboten hatte, ordnete das Oberlandesgericht Nürnberg seine Enthaftung an. Einziges gültiges Urteil im Fall Porzescharte bleibt somit jenes des Geschworenengerichtes in Wien vom 18. Mai 1971, mit dem Kienesberger freigesprochen wurde, weil er die Tat nachweislich nicht begangen haben konnte.
Festzuhalten ist weiters, dass Kienesberger nicht Mitbegründer der NPD war, der er nachweislich niemals angehört hat. Er war zwar an den Vorbereitungen für die Gründung beteiligt, hat sich dann aber distanziert.
Weiters ist festzuhalten, dass der angebliche Bericht das bayerischen Verfassungsschutzes, wonach Kienesberger rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet habe, nicht bekannt ist. Sollte Lisa Maria Gasser Zugriff auf diesen phantomatischen Bericht haben, so täte sie gut daran, Einzelheiten darüber mitzuteilen, da man sonst an dessen Autenthizität zweifeln muss.
Dass die Grünen sich über einen Menschen empören, der faschistische Machenschaften in Südtirol bekämpft hat, verwundert nicht weiter und bedarf keinen Kommentars.
In risposta a Das Urteil von Florenz, mit di Hartmuth Staffler
Ich habe den
Ich habe den Verfassungsschutzbericht hier verlinkt: http://www.brennerbasisdemokratie.eu/?p=24557
In risposta a Ich habe den di pérvasion
Danke für den link. Ein
Danke für den link. Ein Halbsatz in einem 14 Jahre alten Bericht ist allerdings nicht ein besonders beeindruckender Beweis, zumal der angebliche Rechtsextremismus durch nichts belegt wird. Was der Verfassungsschutz aus dem Vortrag Kienesbergers als Beweis für angeblichen Rechtsextremismus zitiert, ist lächerlich. Wohl praktisch jeder Südtiroler Politiker und Historiker wird zugeben müssen, dass die katastrophalen Zustände der 60er-Jahre, als die Südtiroler praktisch rechtlos waren, nur mit Gewalt zu ändern waren.
In risposta a Danke für den link. Ein di Hartmuth Staffler
Das Problem liegt ja nicht in
Das Problem liegt ja nicht in der Gewalt, sondern welche Farbe sie hat, oder vielleicht besser wie sie gemalt wird.
In risposta a Das Urteil von Florenz, mit di Hartmuth Staffler
Eine informative
Eine informative Gegendarstellung die klarmacht, dass die "Wahrheit" in den Medien ein breites Spektrum annimmt und sich jeder seine eigene zurecht zimmern darf, sofern er nicht blind gewissen Ausrichtungen folgt. Der Autorin darf man zugunsten einer ausgewogenen Berichterstattung vorwerfen, sich zuviel bzw. einseitig auf Informationen der Österreichischen Grünen und anderer Blogger oder eben auch Wikipedia verlassen zu haben.
Qui si parla di un dibattito.
Qui si parla di un dibattito. Quante persone partecipano a questo "dibattito"? 50? Tra cinque anni saranno 15. Tra altri cinque saranno forse in tre. Finalmente, nel 2030 non se ne occuperà più nessuno. Si tratta, infatti, di inezie.
"Freiheitskämpfer oder
"Freiheitskämpfer oder Terrorist?" hängt eben immer vom Blickwinkel des Betrachters ab. Bei den Grünen wundert es wohl keinen, dass alles was nicht Links ist gleich als terroristisch abgestempelt wird. Die würden wahrscheinlich sogar Urwälder roden, wenn sie damit der FPÖ eins auswischen könnten. Einfach nur ein kindischer Haufen.