Prüfung 2.0

Die Abschlussprüfungen der Unterstufe und der Oberschule werden neu geregelt. Am Dienstag (6. März) hat die Landesregierung eine entsprechende Durchführungsverordnung genehmigt.
Die Änderungen der Mittelschulprüfung sollen bereits im laufenden Schuljahr 2017/18 zur Anwendung kommen. Die Neuigkeit betrifft die INVALSI-Tests. Die schriftlichen Lernstandserhebungen werden nicht mehr Teil der Prüfung sein. Sondern Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Die INVALSI-Tests werden schon im Frühjahr abgenommen – in vielen Schulen laufen sie in diesen Wochen an. Die Prüfung selbst besteht aus vier – an ladinischen Schulen fünf – schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Italienisch, Englisch sowie im mathematisch-naturwissenschaftlich-technologischen Bereich. Dazu kommt ein Prüfungsgespräch. Prüfungsgrundlage bilden die Rahmenrichtlinien des Landes.
Im kommenden Schuljahr 2018/19 treten hingegen die Neuerungen der Maturaprüfung in Kraft. Die am Dienstag genehmigte Durchführungsverordnung gibt dabei die Wertigkeit der Prüfungsbausteine vor: So können für die erste schriftliche Prüfung in Deutsch an den Oberschulen mit deutscher Unterrichtssprache bis zu 15 Punkte vergeben werden. Ebenfalls 15 Punkte können sich Kandidaten bei der zweiten schriftlichen Prüfung holen. Die dritte schriftliche Prüfung in der zweiten Sprache kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden. Das Prüfungsgespräch, bei dem auch die Zweitsprachkenntnisse geprüft werden, kann mit bis zu 20 Punkten bewertet werden.
Darüber hinaus wird künftig auch an der Oberschule der Lernstand mittels INVALSI-Test erhoben. Dieser Test wird an den fünften Oberschulklassen durchgeführt und gilt ebenfalls als Zugangsvoraussetzung für die Abschlussprüfung. Geregelt werden mit der Durchführungsverordnung auch die Prüfungsinhalte für Schülerinnen und Schüler, die über die Berufsbildung beziehungsweise die Lehre zur Prüfung antreten.
“Die Regelung schöpft Südtirols Autonomie im Bereich der Schulordnung aus, um zum einen der Mehrsprachigkeit, zum anderen unseren Bedürfnissen und Besonderheiten stärker Rechnung zu tragen”, sagte Bildungslandesrat Philipp Achammer nach der Regierungssitzung. Der italienische Schullandesrat Tommasini verwies auf die Bestrebungen des Landes, die Abschlussprüfungen im sprachlichen Bereich an den europäischen Referenzrahmen anzupassen mit dem Ziel, mit der “Matura auch den Zweisprachigkeitnachweis” zu erwerben. Mit der Freien Universität Bozen werde derzeit die Anerkennung des Oberschulabschlusses als Bestätigung der Kenntnis beider Sprachen verhandelt.
Der am Dienstag getroffene Beschluss wird nun dem Unterrichtsministerium übermittelt und tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.