Environment | Hitzewelle

Schuften unter der prallen Sonne

Sicherheit auf dem Bau bei übermäßiger Hitze: Wie können die Arbeiter sich schützen? Welche Präventionspflichten hat der Arbeitgeber und wie hilft die INPS?
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Foto: Gemeinde Bozen

Bereits seit einigen Wochen übersteigen die Temperaturen hierzulande täglich die 30-Grad-Marke. Die zunehmende Hitzebelastung fordert den menschlichen Organismus ungemein und kann somit zu Störungen des Herz- Kreislaufsystems führen. Typische Symptome sind Kopfschmerzen, Erschöpfung und Benommenheit.

„Besonders problematisch ist dies für Bauarbeiter, da die wenig atmungsaktive Schutzkleidung und der ständige Wandel auf einer Baustelle, gepaart mit enormer Hitze, bei den Arbeitnehmern zu verminderter Konzentration führen kann, wodurch sich das Unfallrisiko stark erhöht", so Friedrich Oberlechner, Chefsekretär der ASGB-Bau, Holz und Wildbachverbauung.

Das italienische Arbeitsschutzgesetz enthält zwar keine speziellen Regelungen in Bezug auf den Umgang mit Hitze, dennoch verpflichtet Artikel 2087 des Zivilgesetzbuches den Arbeitgeber ganz klar, die Gesundheit und körperliche sowie moralische Unversehrtheit des Arbeitnehmers zu schützen, und zu diesem Zweck bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit alle Maßnahmen zu ergreifen, die je nach Art der Arbeit und auf der Grundlage von Erfahrung und Technik dafür erforderlich sind.

Unter den Quellen des Arbeitsrechts befindet sich außerdem das sogenannte Konsolidierungsgesetz. Dieses verpflichtet den Arbeitgeber, auch mikroklimatische Faktoren in die DVR, das Dokument zur Gefährdungsbeurteilung, mit einzubeziehen und die entsprechenden Risiken vorzubeugen, beispielsweise durch Schulungsprogramme für das Bedienpersonal und die Wartung des Wärmeregulierungssystems, der Dienstleistungen und der Lüftungsanlagen.

Falls auf der Baustelle eine Überschreitung von 34 Grad vorliegt, bietet die INPS außerdem einen Lohnausgleich an, sollte die Hitze beim Bauarbeiter zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. Falls dies der Fall ist, erstattet die INPS dem entsprechenden Betrieb 80 Prozent des Lohns pro arbeitsunfähigen Mitarbeiter. Dasselbe gilt übrigens bei Regen, sofern der Schauer über eine halbe Stunde andauert.

Wie können sich die Arbeiter zusätzlich schützen?

 

INAIL und das Gesundheitsministerium haben einen Leitfaden erstellt, der Ratschläge für das richtige Verhalten bei Arbeiten bei übermäßig heißen Temperaturen gibt:

  • Die Arbeitstätigkeit sollte während der heißesten Stunden, also zwischen 14:00 und 17:00 Uhr, möglichst reduziert werden.
  • Es sollte genügend Trinkwasser zur Verfügung stehen.
  • Es sollte außerdem ein Schichtplan erstellt werden, um die Hitzebelastung unter den Arbeitern zu verteilen.

Das Personal des Ispettorato Nazionale Lavoro“ muss bei seinen Inspektionen besonders auf die Risiken achten, die sich aus dem Temperaturanstieg ergeben, sowie auf die Maßnahmen, die der Arbeitgeber zur Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer ergriffen hat, wobei auch die Risikobewertung des Unternehmens und das vom zuständigen Arzt erstellte Programm zur Gesundheitsüberwachung zu berücksichtigen sind.

„In den letzten Jahren konnten auf dem Bau keine Unfälle, welche der Hitze zu verschulden sind, vermerkt werden”, so Martin Voppichler, Landessekretär der SGB- CISL, was hierzulande auf eine gelungene Umsetzung der Richtlinien schließen lässt.

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Bacher Robert Tue, 07/26/2022 - 21:25

Man sollte sich ein Beispiel an Österreich sowie Deutschland nehmen!! Dort wird den Arbeitnehmer viel mehr zuvorgekommen!!
Aber toller Artikel, auf die wesentlichen Informationen beschränkt! So ließt man gerne Zeitung!

Tue, 07/26/2022 - 21:25 Permalink