Die Reihen geschlossen
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Eigentlich ist es nicht üblich, dass die Staatsanwaltschaft die Arbeit der Ermittlungsbehörden öffentlich kritisiert.
Demnach war die Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Bozen zur Falschmeldung um die angebliche Vergewaltigung im Bozner Stadtviertel Kaiserau eine besondere Situation. Auch die klaren Aussagen des leitenden Staatsanwaltes Axel Bisignano im RAI-Interview waren ein klares Zeichen, dass es in der Informationspolitik zwischen der Bozner Quästur und der Staatsanwaltschaft am Landesgericht mehr als nur einige Störgeräusche gibt. -
Staatsanwalt Axel Bisignano legte den Fokus zwar auf die Kritik am federführenden Alto-Adige-Journalisten, erklärte aber gleichzeitig, dass die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen aufnehmen werde, um den Ursprung und die Quelle der Falschmeldung ausfindig zu machen.
Es folgte in den Medien ein öffentliches Ping-Pong-Spiel zwischen der Staatsanwaltschaft und Quästor Paolo Sartori. Dabei dementierte der Bozner Polizeichef energisch, dass die Nachricht aus seinem Bereich stamme oder gar von ihm persönlich an die Journaille durchgestochen worden war.„Von einem Konflikt oder einem Zerwürfnis zwischen diesen beiden Institutionen zu sprechen, war folglich nur eine Beschreibung der Wirklichkeit.“
Von einem Konflikt oder einem Zerwürfnis zwischen diesen beiden Institutionen zu sprechen, war folglich nur eine Beschreibung der Wirklichkeit.
Jetzt hat man aber anscheinend die Handbremse gezogen und die Reihen wieder fest geschlossen. -
Kein Konflikt
„Im Hinblick auf die kürzlich in einigen Artikeln der lokalen Presse erschienenen Behauptungen über einen angeblichen „Konflikt“ zwischen der Quästur und der Staatsanwaltschaft Bozen ist es angebracht, darauf hinzuweisen, dass diese Spekulationen völlig unbegründet sind und nicht der Realität entsprechen“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und der Bozner Quästur, die am Mittwochmittag an die Medien verschickt wurde.
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In der Aussendung, die von Axel Bisignano und Paolo Sartori unterzeichnet ist, heißt es weiter:
„In ihren Beziehungen zur Presse hat die Staatsanwaltschaft im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und den Hinweisen der Staatsanwaltschaft klare Richtlinien erlassen, wonach es den Polizeikräften untersagt ist, Pressemitteilungen herauszugeben und erst recht, Pressekonferenzen abzuhalten oder informelle Auskünfte an Journalisten zu geben, die Fotos und Hinweise auf identifizierbare Personen enthalten sowie auf besonders heikle Ereignisse wie solche, die unter die so genannten „Red-Code“-Straftaten fallen, umso mehr, wenn es sich um Minderjährige und daher besonders gefährdete Personen handelt.
Die Gerichtspolizei der Quästur hält sich strikt an diese Anweisungen, was sie auch im Fall des mutmaßlichen sexuellen Übergriffs im “Kaiserau-Viertel” getan hat, so dass keine Pressemitteilungen und/oder andere Mitteilungen herausgegeben wurden.“Der Vorfall in der Kaiserau und der anschließende öffentliche Schlagabtausch seien ein deutliches Beispiel für diesen Austausch.
„Anspielungen auf angebliche Konflikte zwischen den beiden Institutionen in Bezug auf den genannten Vorfall sind daher völlig unbegründet.“
In der Aussendung heißt es:
„Außerdem war die Aufklärung der Medien über die genaue Dynamik des Sachverhalts - die in Form und Inhalt von der Staatsanwaltschaft und dem Quästor geteilt wurde - notwendig, um im Hinblick auf die notwendige Transparenz, die das Recht der Bürger auf Information und den Geist der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und der Presse kennzeichnen muss, ungenaue Rekonstruktionen des Vorfalls zu vermeiden.“
Paolo Sartori und Axel Bisignano schließen ihre Medienmitteilung dann mit einer Aussage, die die Wogen jetzt glätten soll: „Anspielungen auf angebliche Konflikte zwischen den beiden Institutionen in Bezug auf den genannten Vorfall sind daher völlig unbegründet.“
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In reply to Excusatio non petita by Dennis Loos
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