Frühe Zusatzrente, wenig Steuer

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Das Zusatzrentensparen bietet eine Reihe von Steuervorteilen, die wir an dieser Stelle in den vergangenen Wochen aufgearbeitet und näher erläutert haben:
Im ersten Beitrag unserer Serie haben wir erklärt, dass Beiträge, die man für sich selbst oder steuerlich zulasten lebende Familienangehörige in einen Zusatzrentenfonds einbezahlt, bis zur Höchstgrenze von 5.164,57 € vom Gesamteinkommen in Abzug gebracht werden können.
Im zweiten Teil haben wir erläutert, welche Möglichkeiten es gibt, bereits in der Ansparphase auf das angereifte Kapital im Zusatzrentenfonds zuzugreifen (sog. „Vorschüsse“) und welche Steuervorteile dabei gelten. Thema des dritten Teils waren die Steuervorteile bei der Auszahlung des angersparten Kapitals nach der Pensionierung.
In diesem vierten Teil widmen wir uns nun einer besonderen Form der Auszahlung des angesparten Kapitals, nämlich der vorzeitigen, befristeten Zusatzrente RITA („Rendita Integrativa Temporanea Anticipata“) und der damit in Verbindung stehenden Steuervorteilen.
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Wer kann die RITA beantragen?
Wer vor dem gesetzlich vorgesehenen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen möchte oder muss, und bestimmte Voraussetzungen (s. u.) erfüllt, kann über den Zusatzrentenfonds eine vorzeitige, befristete Zusatzrente beantragen. In den Genuss der RITA können gleichermaßen Angestellte des Privatsektors, öffentlich Bedienstete, Freiberufler und Selbständige kommen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Beendigung der Berufstätigkeit,
- mindestens 5 Mitgliedschaftsjahre in einem Zusatzrentenfonds,
- maximal 5 Jahre bis zum gesetzlichen Pensionsalter (derzeit 67 Jahre), wenn mindestens 20 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt wurden.
- oder 10 Jahre bis zum gesetzlichen Pensionsalter, wenn eine Arbeitslosigkeit von mindestens 24 Monaten besteht.
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Wie funktioniert die RITA?
Die RITA wird als regelmäßige Rate ausgezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem vorhandenen Kapital und der Anzahl der Jahre, die noch bis zum gesetzlichen Pensionsalter verbleiben. Über die Auszahlungshäufigkeit entscheidet der jeweilige Zusatzrentenfonds.
Man kann zwischen zwei Formen wählen:
- Gesamt-RITA: Das gesamte angesparte Kapital wird als vorzeitige Zusatzrente in Raten bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters ausbezahlt.
- Teil-RITA: Nur ein Teil des Kapitals wird für die RITA verwendet, der Rest bleibt im Fonds.
Die RITA wird auf Antrag gewährt. Hierfür muss das entsprechende Formular des Zusatzrentenfonds ausgefüllt und die erforderlichen Nachweise eingereicht werden. Viele Fonds bieten auch Online-Dienste mit personalisiertem Zugang. Informieren kann man sich auf der Website des jeweiligen Rentenfonds.
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Was passiert mit dem restlichen Kapital?
Das Geld im Zusatzrentenfonds arbeitet weiter: Auch während der RITA-Phase werden Erträge erzielt – je nach gewählter Investitionslinie. Gleichzeitig können weiterhin freiwillige Beiträge einbezahlt und dabei die steuerliche Abzugsfähigkeit von bis zu 5.164,57 Euro jährlich genutzt werden.
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Welche Steuervorteile bietet die RITA?
Die RITA wird steuerlich begünstigt: Der anfängliche Steuersatz liegt für die ersten 15 Mitgliedschaftsjahre bei 15 %. Wenn man länger als 15 Jahre im Zusatzrentenfonds eingeschrieben ist, sinkt die Steuer pro jedem weiteren Jahr um 0,3 %, bis zu einem Minimum von 9 %.
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Welche anderen Vorteile bietet die RITA?
Ein weiterer Vorteil der RITA ist ihre Flexibilität. Man kann jederzeit entscheiden, wie viel Kapital ausbezahlt werden soll. Selbst ein Widerruf ist möglich. Und: Wenn man sich nur für eine Teil-RITA entscheidet, kann man über das Restkapital weiterhin Vorschüsse oder Auszahlungen beantragen – in Form von Kapital oder einer Zusatzrente.
Darüber hinaus ist die RITA mit anderen Einkommen und Leistungen kombinierbar, und zwar:
- mit der gesetzlichen Frührente,
- mit der „Isopensione“ (vorzeitiger Ruhestand für ältere Beschäftigte),
- mit dem Arbeitslosengeld NASPI,
- und mit allen Formen des Rentenvorschusses (APE sozial, freiwillig oder betrieblich).
Auch ein späteres Erwerbseinkommen schließt die RITA nicht aus. -
Was passiert im Todesfall?
Sollte das Rentenfondsmitglied während der Auszahlungsphase der RITA versterben, wird das noch vorhandene Kapital gemäß den Regeln des jeweiligen Zusatzrentenfonds an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
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Mehr Infos zum Thema findest du HIER.
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