Die Neuwahl
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Der Stichtag ist der 21. Oktober 2024. Bis Mitternacht dieses Tages müssen die über 10.000 Bediensteten des Südtiroler Sanitätsbetriebes ihre Stimme abgegeben haben. Gewählt wird der sogenannte Sanitätsrat. Es ist handelt sich eigentlich um das wichtigstes Beratergremium des Generaldirektors und des Sanitätsbetriebes.
Der Sanitätsrat ist ein internes Gremium des Sanitätsbetriebes, das die Betriebsdirektion im Bereich Gesundheitstechnik berät und ihre Stellungnahme zu gesundheitstechnischen Tätigkeiten von besonderer organisatorischer Bedeutung abgibt. Er wird für jeweils 5 Jahre bestellt.
Das Gremium hat insgesamt 21 Mitglieder. Den Vorsitz hat der amtierende Sanitätsdirektor Josef Widmann inne. Von Amtswegen sitzen auch die Pflegedirektorin Marianne Siller und der Direktor der Organisationseinheit für die klinische Führung Oliver Neeb im Sanitätsrat. -
Dazu kommen 18 Mitglieder, die jetzt gewählt werden. Es sind:
- 7 VertreterInnen des ärztlichen Krankenhauspersonals, davon müssen 3 vom Gesundheitsbezirk Bozen, 2 vom Gesundheitsbezirk Meran und jeweils 1 vom Gesundheitsbezirk Brixen und Bruneck stammen;
- 1 Vertreter oder Vertreterin der ÄrztInnen für Allgemeinmedizin;
- 1 Vertreter oder Vertreterin der frei wählbaren KinderärztInnen;
- 1 Vertreter oder Vertreterin des tierärztlichen Personals;
- 2 Vertreter oder Vertreterinnen des leitenden, nichtärztlichen Gesundheitspersonals;
- 1 Apotheker oder Apothekerin;
- 3 Vertreter oder Vertreterinnen des Krankenpflegepersonals, davon einer oder eine der Pflegedienstleitung;
- 2 Vertreter oder Vertreterinnen des Personals aus den Bereichen Gesundheitstechnik, Rehabilitation und Prävention.
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Die Online-Wahl
Die Wahl des Sanitätsrates geht jetzt zwischen dem 1. Oktober und dem 21. Oktober 2024 als Onlinewahl über die Bühne. Jeder Bedienstete und jede Bedienstete erhalten dazu über E-Mail einen Abstimmungslink zur Plattform mit dem Namen „VotaFacile“.
Dabei kann jeder und jede bei der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter des des ärztlichen Krankenhauspersonals wählen und bis zu 4 Vorzugsstimmen abgeben.
Die restlichen Mitglieder des Sanitätsrates werden dann nur mehr von der Berufsgruppe gewählt werden, der man angehört. So wählt etwa das tierärztliche Personal den Vertreter oder die Vertreterin des tierärztlichen Personals oder die Apotheker die Apothekerin.
Es gelten jene Kandidatinnen und Kandidaten als gewählt, welche die meisten Vorzugsstimmen erhalten. Wobei die Zusammensetzung des Sanitätsrates auch die geltenden Proporzbestimmungen berücksichtigen muss. -
Ärztinnen & Ärzte
Zur Wahl der sieben Vertreter und Vertreterinnen des des ärztlichen Krankenhauspersonals stellen sich folgende Kandidaten zur Wahl:
Giuseppe Capozzoli (Bozen), Giancarlo Giupponi (Bozen), Egon Glöggl (Bozen), Martin Maffei (Bozen), Michael Mian (Bozen), Andreas Mega (Bozen), Leonardo Pagani (Bozen), Francesco Randazzo (Bozen), Francesco Teatini (Bozen), Mario Tagnin (Bozen), Laura Valzolgher (Bozen), Peter Zelger (Bozen), Paul De Bosio (Meran), Stefan Haumer (Meran), Iachino Salvatore Gioitta (Brixen), Sigrid Lun (Brixen), Albert Weger (Brixen), Gaia Piccinni (Bruneck) und Maria Elena Gorra (Bruneck).