Politik | Aktives Altern

Reines Lippenbekenntnis

„Von einer Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns ist nicht viel zu spüren“, sagt Franz Ploner vom Team K und fordert die Landesregierung zum Handeln auf.
Franz Ploner
Foto: Team K
  • Im Jahr 2022 wurde das Landesgesetz zur „Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns“ verabschiedet – bis dato ist davon allerdings kaum etwas umgesetzt worden, kritisiert Franz Ploner. Im Gegenteil, so der Landtagsabgeordnete des Team K, derzeit sei die Rede von einer Überarbeitung. „Eine Seniorenanwältin oder -anwalt, wie im Gesetz festgeschrieben, ist bisher nicht ernannt.  Unabhängige Kommissionen, wie gesetzlich vorgesehen, gibt es bisher auch nicht. Auch die Ombudsperson für die Rechte von älteren Menschen unter Freiheitsentzug ist nicht ernannt“, so Franz Ploner, der auf eine entsprechende Antwort von Landtagspräsident Arnold Schuler verweist. „Die Landesregierung ist geradezu genial, wenn es darum geht, Hinhaltetechniken zugunsten ihrer eigenen Gesetze zu Lasten der Bürger und Bürgerinnen zu kreieren“, so das Fazit von Ploner. 

     

    „Die Landesregierung ist geradezu genial, wenn es darum geht, Hinhaltetechniken zugunsten ihrer eigenen Gesetze zu Lasten der Bürger und Bürgerinnen zu kreieren.“

     

    So sei im Regierungsprogramm eine Zusammenführung der Ombudsstellen unter einem gemeinsamen Dach vorgesehen, um eine zentrale Anlaufstelle für die Nöte, Beschwerden und Anliegen der Bürger einzurichten und die vorhandenen Schnittmengen und Synergien zwischen den verschiedenen Ombudsstellen optimal zu nutzen. Um eine einheitliche und kohärente Rechtsquelle für die Ombudsstellen des Landes zu schaffen und somit den Grundstein für ihre Zusammenführung unter einem gemeinsamen Dach zu legen, werde es als sinnvoll erachtet, mittels Gesetzesänderung auch den Seniorenanwalt in dieses Landesgesetz einzugliedern. Weiters erklärte der Landtagspräsident in seinem Antwortschreiben, dass in diesem Zusammenhang es auch erforderlich wäre, die Zuständigkeiten des Seniorenanwaltes zu überarbeiten. Zudem wäre vielleicht auch das Auswahlverfahren des Seniorenanwaltes zu überdenken. Die oben vorgeschlagene Gesetzesänderung könnte im Rahmen des nächsten Omnibus-Gesetzes erfolgen.

    „So also sieht Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns auf Südtirolerisch aus, wenn es nach dem Willen und Tun dieser Regierungsparteien geht“, stellt Landtagsabgeordneter Franz Ploner enttäuscht fest.

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Profil für Benutzer Josef Fulterer
Josef Fulterer Mo., 09.09.2024 - 22:19

SENIOREN-Anwalt ...? Das riecht nach einem fetten Pöstchen für einen einen besonders lieben ..., der schon ausersehen vor der Tür hart wartet!
Die Senior:Innen können sich mit ihren Anliegen sicher an den Volksanwalt wenden!

Mo., 09.09.2024 - 22:19 Permalink