Gesellschaft | Gewerkschaft

"Gegen die schleichende Privatisierung"

Der ASGB zeigt sich in einem offenen Brief an die Landesregierung wegen der von Thomas Schael angestoßenen Privatisierungstendenzen im Sanitätsbetrieb besorgt.

Seit seinem Amtsantritt vergangenen Juni wird dem Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs Thomas Schael genauestens auf die Finger geschaut. Eifrig dabei ist der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund. Des öfteren kritisierte der ASGB die Aussagen von Thomas Schael öffentlich, in offenen Briefen an Gesundheitslandesrätin Martha Stocker und an die Landesregierung hatte man zudem seine Bedenken über die Ziele der anstehenden Sanitätsreform zum Ausdruck gebracht. Am Donnerstag (18. Februar) ist ein weiterer offener Brief gefolgt. In diesem beanstandet der ASGB “die schleichende Privatisierung im Südtiroler Sanitätsbetrieb”, die vor allem Dank Generaldirektor Schael vorangetrieben werde. Die beiden Gewerkschaftsvertreter Tony Tschenett und Andreas Dorigoni zeigen sich besorgt ob der mangelnden Informationen vonseiten der Generaldirektion und sehen “dringenden Handlungsbedarf seitens der Landesregierung”, um den Privatisierungstendenzen “im öffentlichen Interesse entgegenzuwirken”. Im Brief, der an die Landesregierung gerichtet ist, erklären die ASGB-Gewerkschafter:

Wir erachten es in Folge der bisherigen Treffen mit dem Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Dr. Thomas Schael, als notwendig, dieses Schreiben an Sie zu richten, da den Gewerkschaften wichtige Informationen vorenthalten werden und da die Reformpläne des Generaldirektors weitreichende Auswirkungen haben könnten, welche weder im Sinne des Sanitätspersonals noch der Patienten sind:

  • Der Generaldirektor ist der Ansicht, dass die “nicht sanitären Leistungen” (Einheitliche Vormerkungsstelle, EDV, Wartung der Hardware, Arbeitsmedizin, Lohnverwaltung, Medizintechnik, Magazine, Ökonomatsdienste, usw.) keinen Auftrag des Sanitätsbetriebes darstellen und beabsichtigt daher, diese Dienste auszulagern und zu privatisieren.
     
  • Uns Gewerkschaften hat Dr. Schael mitgeteilt, dass die Auslagerung nur eine der möglichen Optionen sei und dass noch keine Entscheidung getroffen wurde. Mitarbeiter/innen haben uns allerdings darüber informiert, dass der Generaldirektor in verschiedenen Treffen die Auslagerung von Diensten so gut als beschlossen angekündigt hat.
     
  • Wir verweisen darauf, dass wir eine solche Entscheidung nicht akzeptieren, da mit den Privatisierungen der Proporz und die Zweisprachigkeit umgangen wird.
     
  • Auch volkswirtschaftlich gesehen bringt eine Privatisierung Nachteile (Gelder bleiben womöglich nicht im Land, Steuergelder fließen nicht mehr in den Landeshaushalt). Hier kann als Beispiel die mögliche Auslagerung der einheitlichen Vormerkungsstelle dienen, welche im Falle einer Ausschreibung ohne weiteres auch ins Ausland vergeben werden könnte.
     
  • Im Landesgesetz zur Neuordnung des Gesundheitswesens (Nr. 7/2001) muss für bestimmte Bereiche das alleinige Bestimmungsrecht des Südtiroler Sanitätsbetriebes eingegrenzt werden. Dies gilt etwa für Auslagerungen, Umstrukturierungen oder für die Reorganisation von Diensten und Abteilungen sowie für die Verwaltungsreform. In diesen Fällen fordern wir die vorherige Genehmigung durch die Landesregierung, welche die Einhaltung der autonomierechtlichen Grundsätze (Proporz und Zweisprachigkeit) überprüfen und garantieren soll.
     
  • Dass die Auslagerung von Diensten eine konkrete Absicht des Generaldirektors ist, zeigt sich in seiner gegenwärtigen Personalpolitik: Nachbesetzungen dürfen beim Verwaltungspersonal, bei den spezialisierten Hilfskräften aller Bereiche und beim nicht sanitären Personal nur mehr im Ausmaß von 50 Prozent erfolgen. Bereits jetzt haben Abteilungen mit Patientenaufkommen (z.B. Poliambulatorien, Kardiologie, Telefonzentrale) Schwierigkeiten wegen des fehlenden Verwaltungspersonals. Aus der Vorgangsweise des Generaldirektors wird ersichtlich, dass bestimmte Dienste personell so dezimiert werden sollen, dass eine Auslagerung gerechtfertigt erscheint und das wenige verbleibende Personal leichter in anderen Abteilungen untergebracht werden kann.
     
  • Auch die konsequente fehlende Nachbesetzung der Teilstellen, welche bei Rückkehr aus der Mutterschaft durch Umwandlung von Vollzeitverträgen in Teilzeitarbeit entstehen, sowie die Nichtgewährung der Arbeitsreduzierung aus teils schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen ist Teil dieser verfehlten Personalpolitik.

 
Wir sehen aufgrund der dargestellten Vorgehensweise und inhaltlichen Ausrichtung der Reformpläne des neuen Generaldirektors dringenden Handlungsbedarf seitens der Landesregierung und fordern Sie daher als politische Entscheidungsträger auf, diesen Privatisierungstendenzen im öffentlichen Interesse entgegenzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen
Landessekretariat ASGB