Gesetz zum Ehrenamt kommt – endlich

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In den vergangenen Monaten hatte es von Seiten der Vereine viel Kritik an der Landesregierung gegeben – insbesondere wegen der Eintragung in das staatliche RUNTS-Register (Registro Unico Nazionale del Terzo Settore), die für viele Vereine mit erheblichem Mehraufwand und Bürokratie verbunden war. Die Landesregierung solle eine gangbare Lösung für Südtirol finden, so die Forderung. Mit dem neuen Landesgesetz zur „Einrichtung des Landesverzeichnisses der Körperschaften, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben, und Bestimmungen zum Dritten Sektor“ soll nun vieles erleichtert werden.
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Reform des Dritten Sektors
Mit dem gesetzvertretenden Dekret Nr. 117 vom 3. Juli 2017 wurde der Kodex des Dritten Sektors eingeführt. Ziel der Reform war es, die Gesetzgebung für Non-Profit-Organisationen zu vereinheitlichen und das bisher zersplitterte System zu ersetzen. Zentraler Bestandteil ist das staatliche Einheitsregister des Dritten Sektors (Registro unico nazionale del Terzo settore – Runts), das seit dem 23. November 2021 operativ ist. Die Eintragung in das staatliche Register ist freiwillig, bringt aber steuerliche und rechtliche Vorteile. Organisationen können auch ohne Eintragung tätig sein, haben dann aber keinen Zugang zu den besonderen Vergünstigungen. Nachdem die Eintragung auch mit bürokratischem Mehraufwand wie beispielsweise doppelte Buchführung verbunden ist, fürchteten viele ehrenamtliche Organisationen in Südtirol um ihre Existenz, da sie sich außer stände sahen, den Mehraufwand zu stemmen. In der Folge haben elf Vereine eine Petition gestartet, die ein eigenes Südtiroler Landesmeister forderten.
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Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer dem Gesetzentwurf zugestimmt. „Das Landesgesetz regelt verschiedene Bereiche des Ehrenamts und der Vereine in Südtirol und soll das Ehrenamt sowie das Freiwilligenwesen stärken“, erklärte Pamer bei der heutigen (20. Mai) Pressekonferenz. Man sei damit den Forderungen zahlreicher Organisationen nachgekommen. Möglich wurde das Vorhaben durch eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut, die im Frühjahr 2024 genehmigt wurde und die Einführung eines eigenen Landesverzeichnisses erlaubt. Mit dem neuen Gesetz soll dieses Register nun offiziell eingeführt werden. In die Ausarbeitung des Gesetzestextes wurden auch Verbände und Vereine aktiv einbezogen. Im März wurden zudem offene Fragen mit dem italienischen Arbeitsministerium, das auf staatlicher Ebene für den Dritten Sektor zuständig ist, geklärt.
„Das Landesgesetz regelt verschiedene Bereiche des Ehrenamts und der Vereine in Südtirol und soll das Ehrenamt sowie das Freiwilligenwesen stärken.“
„Dieses Register wird in digitaler Form geführt“, sagte Landesrätin Pamer. Eintragen lassen können sich – auf freiwilliger Basis – Vereine und Stiftungen mit Sitz in Südtirol, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben und nicht gewinnorientiert arbeiten. In begrenztem Umfang sind auch gewerbliche Tätigkeiten, wie das Abhalten von Festen oder Veranstaltungen, erlaubt. Ebenso können Spendenaktionen für konkrete Projekte durchgeführt und öffentliche Beiträge beantragt werden – solange keine Gewinnausschüttung erfolgt.
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Seit der Reform des Dritten Sektors im Jahr 2017 existiert in Italien das nationale Register RUNTS, in das sich Non-Profit-Organisationen eintragen lassen können. „Die rund 2.400 Körperschaften, die bereits im staatlichen Register eingetragen sind, werden von Amts wegen in das neue Landesverzeichnis übertragen“, erklärte Pamer. Dabei müsse das Vermögen nicht übertragen werden – eine bedeutende Änderung. Bisher mussten Vereine, die aus dem RUNTS austraten und Vermögenszuwächse aufwiesen, diese an andere Organisationen abgeben. „Das ist ein ganz wichtiger Bereich, den wir mit diesem Gesetz geregelt haben“, betonte die Landesrätin.
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Vorteile der Eintragung
In Südtirol gibt es etwa 4.300 aktive Vereine. Doch welchen Nutzen bringt die Eintragung ins neue Register? Landesrätin Pamer verweist insbesondere auf finanzielle Erleichterungen: Dazu zählen Befreiungen von der Kfz-Steuer, Ermäßigungen bei Umschreibungssteuer, IRAP und der Gemeindeimmobiliensteuer sowie erleichterter Zugang zu öffentlichen Förderungen.
Weitere Vorteile, die gemeinsam mit dem Gemeindeverband erarbeitet wurden, betreffen Vergünstigungen durch die öffentliche Verwaltung sowie die kostenlose Nutzung beweglicher und unbeweglicher Güter. Auch die Kooperation zwischen Organisationen soll gestärkt werden – etwa durch die Möglichkeit, Instrumente der Mitplanung und Mitgestaltung (Co-Programmazione und Co-Progettazione) zu nutzen. Ein besonderes Augenmerk liegt laut Pamer auf vereinfachten Verwaltungsverfahren: Das digitale Register soll niedrigschwellig zugänglich und einfach zu bedienen sein. Ein weiterer Vorteil sei die gestärkte Rechtssicherheit sowie die Anerkennung des Ehrenamts als tragende Säule der Gesellschaft.
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Stimmen aus dem EhrenamtUlrich Seitz, Direktor des Dienstleistungszentrums für das Ehrenamt (DZE): „Viele dieser Vereine brauchen die staatlichen Benefits nicht, die mit der Reform des Dritten Sektors verbunden sind.“ Foto: Gemeinde Bozen
Ulrich Seitz, Direktor des Dienstleistungszentrums für das Ehrenamt (DZE), betont in einem Gespräch mit SALTO die Bedeutung des neuen Registers für die vielen kleineren Vereine: „Dabei handelt es sich um rund 2.000 Vereine. Insgesamt gibt es in Südtirol etwa 4.360 Vereine, 2.400 davon sind im staatlichen Register eingetragen.“ Letztere hätten sich in den letzten Jahren an die staatlichen Vorgaben angepasst. Die übrigen seien oft im Sportbereich tätig – für den eigene Regelungen gelten – oder es handle sich um kleinere Organisationen wie Kirchenchöre, Bildungsausschüsse, Brauchtums- oder Kulturvereine. „Viele dieser Vereine brauchen die staatlichen Benefits nicht, die mit der Reform des Dritten Sektors verbunden sind“, so Seitz. Das Landesverzeichnis biete diesen Organisationen eine praxisnahe Alternative.
„Der Vorteil hier ist, dass man in den Genuss von Befreiungen kommt, die auf Gemeindeebene greifen.“
„Der Vorteil hier ist, dass man in den Genuss von Befreiungen kommt, die auf Gemeindeebene greifen“, betont Seitz. Gleichzeitig stellt er klar: Größere Organisationen, die auf steuerlich absetzbare Spenden oder staatliche Förderungen angewiesen sind, müssten weiterhin im staatlichen RUNTS-Register verbleiben. Nur dort könnten Spenden von Unternehmen und Privatpersonen steuerlich geltend gemacht werden.
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Erfahrungs-gemäß gelingt es…
Erfahrungs-gemäß gelingt es den Landes-eigenen Gesetzes-Schmieden, zu den staatlichen Vorschriften noch ein Scheit nach zu legen.
Während staatliche Aufsichts-Organe auch -m a l- die 5 gerade sein lassen, solang es nicht um schwere Unfälle geht, sind die Unsrigen sehr Paragraphen-verliebt.