Wirtschaft | Mindestlohn

Das Lohndumping der öffentlichen Hand

Löhne von fünf bis sieben Euro, Ausschreibungen als Preistreiber: AFI-Direktor Stefan Perini sieht Handlungsbedarf bei Politik und Sozialpartnern.
Putzfrau
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  • Immer wieder flammt sie auf, die Debatte um den Mindestlohn. Steigende Wohn- und Lebenshaltungskosten sorgen dafür, dass die Schwelle, ab der ein menschenwürdiges Leben möglich ist, immer höher wird. 

    Laut ASTAT-Daten aus dem Jahr 2023 arbeiten in der Privatwirtschaft 75 Prozent aller Beschäftigten Südtirols. Rund 12 Prozent davon haben einen Stundenlohn, der unter neun Euro brutto liegt, erklärt der Direktor des Arbeitsforschungsinstituts (AFI) Stefan Perini. Das betreffe nicht nur klassische Niedriglohnsektoren, sondern auch Unternehmen, die an Ausschreibungen  der öffentlichen Hand teilnehmen. Deshalb sprach sich Perini jüngst in „einem Nebensatz“, für die Einführung eines Mindestlohns in Südtirol aus. 

    Gegenüber SALTO erklärt er die Hintergründe. Vorweggenommen sei: Auch wenn das Land Südtirol nicht in Eigenregie einen Mindestlohn einführen kann, ist es dennoch möglich, Rahmenbedingungen für eine würdige Entlohnung zu schaffen und strukturelles „Lohndumping“ zu verhindern, das letztlich auch von der Provinz selbst indirekt gefördert wird, weil öffentliche Aufträge oft an den günstigsten Anbieter vergeben werden. Darin liegt ein Mitgrund, dass Menschen in Südtirol für unter neun Euro brutto die Stunde arbeiten.

  • Niedriglöhne durch die öffentliche Hand?

    Stefan Perini: „Ein Preiswettbewerb, der direkt zu Lohndumping führt und die öffentliche Hand wird zum Komplizen dieses Systems.” Foto: Team K

    „Auch wer Vollzeit arbeitet, kommt damit nicht über die Runden“, so Perini. In Südtirol treffe das vor allem nicht nur die Bereiche, die auch europaweit bekannt für niedrige Löhne sind, wie Pflege, Reinigung, Gastronomie (insbesondere Küchenhilfen und Catering) und Müllentsorgung. Betroffen seien auch jene Unternehmen oder Personen, die von öffentlichen Ausschreibungen abhängen. Häufig seien davon etwa Sozialgenossenschaften betroffen, die zum Beispiel Reinigungsdienste in Krankenhäusern, Mensen oder soziale Dienstleistungen erbrächten.

    Solange öffentliche Aufträge also an den günstigsten Anbieter vergeben werden, solange wird sich das auch negativ auf das Lohnniveau auswirken, denn, so Perini:. „Damit wird ein Preiswettbewerb ausgelöst, der direkt zu Lohndumping führt und die öffentliche Hand wird so zum Komplizen dieses Systems“. Dabei könne Abhilfe genau hier ansetzen, ohne neue Gesetze zu schaffen: durch verbindliche Lohnuntergrenzen in Ausschreibungen und klare Vorgaben zu anzuwendenden Kollektivverträgen.

     

    „Wenn Gewerkschaften darauf pochen, dass Löhne ihr Kerngeschäft sind und nicht gesetzlich geregelt werden sollen, dann müssen am Ende auch Resultate kommen.“

     

    In Italien verschärfe sich die Situation zusätzlich durch sogenannte „Piratenverträge“  – Kollektivverträge mit extrem niedrigen Löhnen, die formal gültig, faktisch aber ausbeuterisch seien. „Wenn Gewerkschaften darauf pochen, dass Löhne ihr Kerngeschäft sind und nicht gesetzlich geregelt werden sollen, dann müssen am Ende auch Resultate kommen“, so Perini.

  • Gesetzlicher Mindestlohn ist fraglich

    Perini erklärt allerdings, dass ein gesetzlicher Mindestlohn auf Landesebene nicht möglich sei. Zuständig wäre hier der Staat, doch die italienische Regierung lehnt diesen Weg ab. Realistisch seien daher nur sozialpartnerschaftliche Lösungen, etwa territoriale Zusatzabkommen, die einen Südtiroler Mindeststandard festlegen. Hier müssen die Gewerkschaften mit den Unternehmen zusammenarbeiten.

    „Für die Politik ist das Realistischste, dass bei öffentlichen Vergaben angesetzt wird“, sagt Perini. Ergänzend könne das Land über Steueranreize – Stichwort IRAP – und Standards zur Lohnsicherung bei der Vergabe Unternehmen belohnen, die faire Löhne zahlen. Perini unterstreicht: „Das Ziel muss sein, dass Menschen mit einer Vollzeitstelle nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind.“

  • Landesrätin setzt auf Vertragsverhandlungen

    Landesrätin Magdalena Amhof sieht den gesetzlichen Mindestlohn kritisch. Italien habe sich bewusst gegen diesen Weg entschieden und halte am System der Kollektivvertragsverhandlungen fest. Ob Südtirol überhaupt die Zuständigkeit für einen eigenen Mindestlohn habe, sei fraglich und müsse geprüft werden, erklärt Amhof.

    Gleichzeitig räumt Amhof ein, dass in bestimmten Bereichen, in denen Arbeit ausgelagert werde, problematische Verhältnisse herrschten. „Wir haben Sektoren, in denen wir bei fünf oder sechs Euro pro Stunde liegen. Dort setzen sich Unternehmen und Gewerkschaften zusammen, und das ist auch dringend notwendig“, betont die Landesrätin.